Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Dobermänner beißen elfjährigen Jungen aus Sigmaringen
Junge im Gesicht verletzt – Die Hunde haben nicht zum ersten Mal zugebissen
SIGMARINGEN (abra) - Ein elfjähriger Junge aus Sigmaringen ist von zwei Dobermännern im Landkreis Tuttlingen krankenhausreif gebissen worden. Der Vorfall ereignete sich bereits am Freitagabend, wie die Polizei am Dienstagnachmittag mitteilt.
Der Junge war gegen 18 Uhr nahe der Ruine beim Allenspacher Hof, das liegt auf dem Heuberg nahe Böttingen, unterwegs, als die beiden nicht angeleinten Hunde über eine Wiese gelaufen kamen und ihn angriffen, so der Polizeibericht. Die Vierbeiner warfen den Elfjährigen zu Boden und bissen ihn, unter anderem auch ins Gesicht. „Als der Hundehalter hinzukam, warf er sich schützend über den Jungen und zog seine Hunde weg“, so die Polizei.
Der verletzte Junge rannte in Richtung Allenspacher Hof, wo ihm sein Vater und ein Zeuge entgegenkamen, die das Kind hatten schreien hören. Der Junge wurde mit erheblichen Verletzungen von einem Rettungsteam ins Krankenhaus gebracht, wo er operiert werden musste. Danach durfte er aber wieder nach Hause.
Die Polizei drohte dem Halter aus Renquishausen die Beschlagnahmung der Hunde an. Daraufhin übergab der Züchter sie an die Beamten. Die beiden Tiere sind jetzt in einem Tierheim untergebracht. Was mit den Vierbeinern geschieht, „wird an verantwortlicher Stelle entschieden“, so der Polizeibericht.
Nicht das erste Mal zugebissen
Es ist nicht das erste Mal, dass Hunde des Züchters Menschen angriffen. Der schwerste Vorfall ereignete sich vor rund sieben Jahren, als die Frau des Züchters lebensgefährlich durch einen Ausbildungshund verletzt wurde. Sie überlebte. Der jüngste angezeigte Vorfall ereignete sich 2017, als ein 18-Jähriger gebissen wurde. Ein weiterer Vorfall soll nicht angezeigt worden sein. Im selben Jahr griff ein Renquishausener Hund bei einem Wettbewerb eine Frau an und wurde daher disqualifiziert. Die Gemeinde erreichte daraufhin für zwei spezifische Hunde die Einstufung in die Kampfhundesteuer. In der baden-württembergischen Polizeiordnung sind Dobermänner nicht als Kampfhund gelistet. Sie und ihre Halter unterliegen nicht den Überprüfungen für Kampfhunde.