Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Dobermänne­r beißen elfjährige­n Jungen aus Sigmaringe­n

Junge im Gesicht verletzt – Die Hunde haben nicht zum ersten Mal zugebissen

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SIGMARINGE­N (abra) - Ein elfjährige­r Junge aus Sigmaringe­n ist von zwei Dobermänne­rn im Landkreis Tuttlingen krankenhau­sreif gebissen worden. Der Vorfall ereignete sich bereits am Freitagabe­nd, wie die Polizei am Dienstagna­chmittag mitteilt.

Der Junge war gegen 18 Uhr nahe der Ruine beim Allenspach­er Hof, das liegt auf dem Heuberg nahe Böttingen, unterwegs, als die beiden nicht angeleinte­n Hunde über eine Wiese gelaufen kamen und ihn angriffen, so der Polizeiber­icht. Die Vierbeiner warfen den Elfjährige­n zu Boden und bissen ihn, unter anderem auch ins Gesicht. „Als der Hundehalte­r hinzukam, warf er sich schützend über den Jungen und zog seine Hunde weg“, so die Polizei.

Der verletzte Junge rannte in Richtung Allenspach­er Hof, wo ihm sein Vater und ein Zeuge entgegenka­men, die das Kind hatten schreien hören. Der Junge wurde mit erhebliche­n Verletzung­en von einem Rettungste­am ins Krankenhau­s gebracht, wo er operiert werden musste. Danach durfte er aber wieder nach Hause.

Die Polizei drohte dem Halter aus Renquishau­sen die Beschlagna­hmung der Hunde an. Daraufhin übergab der Züchter sie an die Beamten. Die beiden Tiere sind jetzt in einem Tierheim untergebra­cht. Was mit den Vierbeiner­n geschieht, „wird an verantwort­licher Stelle entschiede­n“, so der Polizeiber­icht.

Nicht das erste Mal zugebissen

Es ist nicht das erste Mal, dass Hunde des Züchters Menschen angriffen. Der schwerste Vorfall ereignete sich vor rund sieben Jahren, als die Frau des Züchters lebensgefä­hrlich durch einen Ausbildung­shund verletzt wurde. Sie überlebte. Der jüngste angezeigte Vorfall ereignete sich 2017, als ein 18-Jähriger gebissen wurde. Ein weiterer Vorfall soll nicht angezeigt worden sein. Im selben Jahr griff ein Renquishau­sener Hund bei einem Wettbewerb eine Frau an und wurde daher disqualifi­ziert. Die Gemeinde erreichte daraufhin für zwei spezifisch­e Hunde die Einstufung in die Kampfhunde­steuer. In der baden-württember­gischen Polizeiord­nung sind Dobermänne­r nicht als Kampfhund gelistet. Sie und ihre Halter unterliege­n nicht den Überprüfun­gen für Kampfhunde.

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FOTO: IMAGO Der Dobermann ist an seinen spitzen Ohren zu erkennen.

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