Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Nur mit Genehmigung
Schwalbennester dürfen nicht entfernt werden
HILPOLTSTEIN (dpa) - Auch wenn die Schwalben inzwischen ihre Nester und das Land in Richtung Winterquartier Afrika verlassen haben, dürfen Hausbesitzer die Nester nicht entfernen. Sie stehen nämlich bundesweit das ganze Jahr über unter Naturschutz.
Darauf weist der Landesbund für Vogelschutz in Bayern hin. Die Vögel sind standorttreu - das bedeutet, sie kehren nach dem Winter zurück zu ihren Nestern.
Unter Naturschutz
Wer die Lehmhöhlen zum Beispiel wegen Bauarbeiten entfernen muss, braucht dafür eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Es kann dann sein, dass man als Auflage erhält, ein künstliches Ersatznest aufzuhängen.
Hausbesitzer ärgern sich oftmals über den Dreck, den die Vögel in den Nestern verursachen. Im Herbst, wenn die Vögel ausgeflogen sind, können sie sich den Nestern gut nähern und die Fassade reinigen. Unter den Nestern lassen sich Kotbretter anbringen – sie verringern die Verschmutzung künftig.
Wer bereits ein Kunstnest hat, sollte dieses alle paar Jahre abnehmen und reinigen – schon allein deshalb, damit Parasiten und möglicherweise verendete Küken, die noch darin sind, entfernt werden.
Wer seine Schwalben diesen Sommer vermisst hat, sollte insbesondere im Nest nachsehen. Denn die Tiere nehmen Nester mit verendeten Küken oft nicht mehr an.