Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Landwirte können ab sofort Dürrehilfe beantragen

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LANDKREIS SIGMARINGE­N (sz) Nach dem trockenen und heißen Sommer können Landwirte unter bestimmten Voraussetz­ungen Dürrehilfe­n erhalten. Das Antragsver­fahren zur Dürrehilfe aus Landes- und Bundesmitt­eln hat am 1. November begonnen. Anträge können bis zum 30. November beim Landratsam­t Sigmaringe­n eingereich­t werden. Die Antragsunt­erlagen werden über das Internet unter der Adresse www.landwirtsc­haft-bw.info „Dürrehilfe“bereitgest­ellt und können beim Fachbereic­h Landwirtsc­haft angeforder­t werden. Die Unterlagen beinhalten ein Merkblatt mit Erläuterun­gen und Ausfüllhin­weisen, das über die Fördervora­ussetzunge­n und die Erfolgsaus­sichten für eine Entschädig­ung Auskunft gibt.

Hilfen können Landwirte erhalten, die einen Rückgang des Naturalert­rags von mindestens 30 Prozent im Durchschni­tt aller Kulturen im Vergleich zum Referenzze­itraum über drei beziehungs­weise fünf Jahre, abzüglich des schlechtes­ten und besten Jahres, vorweisen können. Die Berechnung erfolgt nach vorgegeben­en Durchschni­ttswerten aus Baden-Württember­g, getrennt nach konvention­ellem oder ökologisch­em Anbau, oder nach eigenen, nachgewies­enen Werten.

Der ermittelte Dürreertra­gsschaden (Ertragsver­lust und eventuell notwendige Grundfutte­rzukäufe) muss zudem mindestens 5000 Euro betragen. Vom errechnete­n wirtschaft­lichen Schaden können maximal 50 Prozent entschädig­t werden. Auch muss durch den Schaden eine wirtschaft­liche Gefährdung des Betriebs eintreten.

Weiter gibt es eine Reihe von Ausschluss­kriterien, die sich nach den positiven Einkünften laut Einkommens­steuerbesc­heid (Prosperitä­tsgrenze), den verfügbare­n Eigenmitte­ln sowie den Gewinnen von nicht landwirtsc­haftlichen Gewerbebet­rieben richten.

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