Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Feuerwerk vor der Basilika wird verboten
Aus Sorge vor einem Brand gibt es ein Verbot für die Silvesternacht – Kurioses Gesetz vereinfacht Durchsetzung
WEINGARTEN - Das wird die Freunde von Leuchtraketen, Luftheulern und Silberfontänen nicht freuen. Für den Basilikavorplatz in Weingarten gilt ab diesem Jahr in der Silvesternacht ein Feuerwerksverbot. Die Sorge vor einem möglichen Brand der Basilika ist einfach zu groß. „Das war überfällig“, sagt Hermann Zettler, Leiter des Amtes für Bau und Vermögen Ravensburg, welches für den Landesbesitz auf dem Martinsberg verantwortlich ist. „Niemand hat ein Interesse, dass da irgendetwas passiert.“Ein wesentlicher Faktor der Entscheidung: ein Großbrand im benachbarten Ravensburg.
„Der Brand in der St. Jodok-Kirche hat uns sensibilisiert und gezeigt, was bei solchen Gebäuden passieren kann“, sagt Zettler hinsichtlich des Alters und der Bauweise der größten barocken Kirche nördlich der Alpen. Die Steinfassade sei zwar weniger gefährdet. Das sei eher eine unschöne optische Geschichte, meint Zettler hinsichtlich schwarzer Brandspuren. „Beim Holz im Dachgebälk kann es aber schnell zu einem Brand kommen“, weiß Zettler. Problematisch seien vor allem die offenen Dachstühle, die nicht zugebaut sind. „In den vergangenen Jahren haben wir einfach auch Glück gehabt. Das dürfen wir nicht zu lange überstrapazieren“, meint Zettler. Wie real die Gefahr war, belegen nicht zuletzt einige abgebrannte Feuerwerkskörper, die in den Türmen gefunden wurden.
Daher sei die Entscheidung unausweichlich gewesen. Den kompletten Basilikavorplatz in der Silvesternacht zu sperren sei aktuell aber kein Thema. „An Silvester ist der Martinsberg eine Event-Location. Da ist richtig viel los“, weiß Zettler. Die Aussicht auf das Feuerwerk über dem Schussental wolle man den Bürgern auch weiterhin ermöglichen. Im Gegenzug sind aber nicht nur Raketen, sondern alle Arten an Feuerwerk verboten. „Im Prinzip geht es um Feuerwerkskörper. Aber es ist schwierig da abzustufen. Daher gibt es ein generelles Verbot“, erklärt Zettler.
Dieses gilt im übrigen nicht nur für den Basilikavorplatz. „Wir haben einen relativ großen Radius. Das betrifft den ganzen Martinsberg“, erklärt Zettler. Im Umkehrschluss bedeutet das: Auch auf dem Innenhof der Pädagogischen Hochschule, zwischen Schlossbau, Krummer Bau und Hochschule bis hin zur KoepfRemise ist das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten. Um das auch im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, will Zettler im Dezember nochmal gezielt an die Öffentlichkeit gehen und entsprechend informieren. Wichtiger Bestandteil wird auch eine Vielzahl an Plakaten sein, die im betroffenen Gebiet auf das Verbot hinweisen.
Damit das Verbot auch in der Praxis umgesetzt wird, wird das Amt für Bau und Vermögen einen Sicherheitsdienst beauftragen, der in der Silvesternacht vor Ort kontrolliert und auf die Einhaltung hinwirkt. Allerdings setzt Zettler weniger auf Druck und Drohkulisse, sondern vielmehr auf das Verständnis der Bürger. „Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand.“
Gespräche mit allen Beteiligten
Da es Zettler wichtig war und ist, alle Beteiligten bei der Entscheidung mitzunehmen, hat er bereits im Mai das Gespräch mit Stadt, Polizei und Feuerwehr geführt. Auch der Gemeinderat wurde jüngst mit eingebunden. Doch das hätte es eigentlich gar nicht gebraucht. Als Eigentümer kann das Land das Verbot ohnehin aussprechen. Zumal es per Gesetz ohnehin schon längst verboten ist, vor der Basilika Feuerwerkskörper zu zünden, es bislang aber einfach nicht durchgesetzt wurde.
Denn im Paragraf 23, Absatz 1 der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“steht geschrieben: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“