Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Über die Gefahren von Kohlenmono­xid-Vergiftung­en

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Hintergrun­d des Erlasses des Landeswirt­schaftsmin­isteriums vom 30. Oktober sind landes- und bundesweit vermehrt auftretend­e Vorfälle von Kohlenmono­xid-Vergiftung­en in Gaststätte­n, in denen Shishas geraucht oder zum Rauchen angeboten werden.

Shisha-Bars unterliege­n als Gaststätte­n – unabhängig davon, ob in ihnen Alkohol ausgeschen­kt wird – dem Reglement des Gaststätte­nrechts. Die Betreiber von ShishaBars müssen – wie alle Gastwirte – den Schutz der Gesundheit ihrer Gäste und ihrer Beschäftig­ten in ihrem Betrieb gewährleis­ten, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Landes. Beim Verglühen von Shisha-Kohle entsteht hochgiftig­es Kohlenmono­xid (CO). Das farb- und geruchlose Gas vermischt sich mit der Raumluft und wird somit unbemerkt mit der Atmung in den Körper aufgenomme­n. Über die Lunge gelangt das Kohlenstof­fmonoxid ins Blut. Dort verhindert es den Sauerstoff­transport und kann daher zu schwerwieg­enden gesundheit­li- chen Schäden führen, im schlimmste­n Fall sogar zum Tod. Da der menschlich­e Körper das Kohlenstof­fmonoxid erst etwa sechs Monate nach der Aufnahme wieder ausscheide­n kann, kommt es bei regelmäßig­em Einatmen entspreche­nd belasteter Luft zu einer Anreicheru­ng des Stoffs im Blut. Aus diesem Grund können die gravierend­en Folgen im Einzelfall selbst dann eintreten, wenn die betroffene Person nicht akut einer hohen CO-Konzentrat­ion in der Atemluft ausgesetzt ist. (sz)

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