Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Über die Gefahren von Kohlenmonoxid-Vergiftungen
Hintergrund des Erlasses des Landeswirtschaftsministeriums vom 30. Oktober sind landes- und bundesweit vermehrt auftretende Vorfälle von Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Gaststätten, in denen Shishas geraucht oder zum Rauchen angeboten werden.
Shisha-Bars unterliegen als Gaststätten – unabhängig davon, ob in ihnen Alkohol ausgeschenkt wird – dem Reglement des Gaststättenrechts. Die Betreiber von ShishaBars müssen – wie alle Gastwirte – den Schutz der Gesundheit ihrer Gäste und ihrer Beschäftigten in ihrem Betrieb gewährleisten, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes. Beim Verglühen von Shisha-Kohle entsteht hochgiftiges Kohlenmonoxid (CO). Das farb- und geruchlose Gas vermischt sich mit der Raumluft und wird somit unbemerkt mit der Atmung in den Körper aufgenommen. Über die Lunge gelangt das Kohlenstoffmonoxid ins Blut. Dort verhindert es den Sauerstofftransport und kann daher zu schwerwiegenden gesundheitli- chen Schäden führen, im schlimmsten Fall sogar zum Tod. Da der menschliche Körper das Kohlenstoffmonoxid erst etwa sechs Monate nach der Aufnahme wieder ausscheiden kann, kommt es bei regelmäßigem Einatmen entsprechend belasteter Luft zu einer Anreicherung des Stoffs im Blut. Aus diesem Grund können die gravierenden Folgen im Einzelfall selbst dann eintreten, wenn die betroffene Person nicht akut einer hohen CO-Konzentration in der Atemluft ausgesetzt ist. (sz)