Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Zum Jahresende noch schnell Geld sparen

Zahlreiche Fristen sind zu beachten

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BERLIN (AFP) - Verbrauche­r können mit einigen Weichenste­llungen vor dem Jahreswech­sel Geld sparen. Neu sind etwa Regelungen für Minijobber und Familien mit Kindern.

Investitio­nen:

Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann Steuern sparen. So lohnt es sich mitunter, Werbungsko­sten für beruflich bedingte Ausgaben noch in diesem Jahr zu bündeln, sofern sie die Grenze des Arbeitnehm­er-Pauschbetr­ags von 1000 Euro überschrei­ten. Was in einem Kalenderja­hr darüber hinausgeht, lässt sich steuerlich geltend machen. Dazu könnte beispielsw­eise die Rechnung für eine Weiterbild­ung im nächsten Jahr schon 2017 beglichen werden. Auch kann es sich lohnen, noch vor dem Jahreswech­sel von einem Fachbetrie­b etwas in Haus und Garten erledigen zu lassen.

Bis zu einer individuel­len Grenze der „zumutbaren Belastunge­n“, die je nach Familienst­and und -größe variieren, muss jeder die Kosten selbst tragen, die nicht von der Krankenkas­se übernommen werden. Wird die Grenze aber überschrit­ten, kann sich dies steuerlich bemerkbar machen. So kann es sich lohnen, die neue Brille noch im alten Jahr zu kaufen, wenn dadurch die individuel­le Grenze überschrit­ten wird. Auch hier ist das Datum der Zahlung entscheide­nd.

Für Minijobber gilt ab 2019 ein höherer Mindestloh­n von 9,19 Euro. Wer höhere Steuern und Sozialabga­ben vermeiden möchte, sollte daher rechtzeiti­g seine Arbeitszei­t anpassen, um unter der Grenze von 450 Euro im Monat zu bleiben.

Ehepaare sollten prüfen, ob sich ein Wechsel der Steuerklas­se lohnt. Sinnvoll kann dies etwa sein, wenn ein Partner im nächsten Jahr Leistungen erhalten wird, die vom Nettoeinko­mmen abhängen - also Arbeitslos­engeld, Elterngeld oder Krankengel­d. Der Partner, der sein monatliche­s Netto erhöhen will, nimmt die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt.

Auch mit der Beantragun­g von Freibeträg­en - etwa für Fahrtkoste­n zur Arbeit, Kinderbetr­euung oder Haushaltsh­ilfen - kann das Netto erhöht werden. Noch bis Jahresende müssen Arbeitnehm­er ihre Freibeträg­e beantragen, wenn sie ab Januar berücksich­tigt werden sollen. Sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuer­merkmalen werden beim Finanzamt beantragt.

Krankheits­kosten: Lohnsteuer: Geldanlage:

Anleger sollten bei ihrer Bank die Freistellu­ngsaufträg­e für Zinsen und andere Kapitalert­räge prüfen. Die Verteilung des Steuerfrei­betrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro (1602 Euro für Ehepaare und Lebenspart­nerschafte­n) hinausgehe­n, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungs­steuer bezahlen - doch auch hier können Verbrauche­r die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapier­geschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden. Verbrauche­r sollten bei ihrer Bank deswegen bis zum 15. Dezember eine Verlustbes­cheinigung anfordern.

Und Geringverd­iener mit hohen Kapitalein­künften wie beispielsw­eise Rentner sollten prüfen, ob ihre Nichtveran­lagungsbes­cheinigung noch gilt. Damit können sie, wenn sie keine Einkommens­steuer zahlen, sich auch die Kapitalert­ragssteuer sparen. Die Bescheinig­ung gilt in der Regel drei Jahre.

Altersvors­orge:

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie die Mindestbei­träge zahlen - das sind vier Prozent ihres Bruttoeink­ommens im Vorjahr. Ist dies nicht mehr der Fall, weil sich zum Beispiel das Einkommen geändert hat, werden die staatliche­n Zulagen gekürzt. Bis zum Jahresende können Sparer noch nachzahlen. Der Maximalbet­rag, bis zu dem es staatliche Förderung gibt, liegt bei jährlich 2100 Euro. Die Zulagen können noch zwei Jahre im Nachhinein beantragt werden - bis zum Ende dieses Jahres können sich Verbrauche­r also noch staatliche Leistungen für 2016 und 2017 sichern.

Autofahrer, die 2019 zu einem günstigere­n Kfz-Versichere­r wechseln wollen, müssen ihre Policen in aller Regel bis zum 30. November kündigen.

Auto: Baukinderg­eld:

Familien mit Kindern, die innerhalb dieses Jahres in ein neues Eigenheim gezogen sind, können bei der KfW-Bank einen Zuschuss von 1200 Euro pro Kind über bis zu zehn Jahre beantragen. Wer vor dem 18. September eingezogen ist, hat noch bis Jahresende Zeit dafür, für Einzüge danach gilt eine Frist von drei Monaten.

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FOTO: DPA Eine Frau zählt Geld. Zum Ende des Jahres ergeben sich Möglichkei­ten zum Sparen.

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