Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Jetzt schon kaum noch Asyl
Anträge aus Georgien und Maghreb scheitern meist – Müller: „Nicht Hauptproblem“
BERLIN (dpa) - Schon heute scheitern fast alle Asylanträge aus den vier Staaten, die die Bundesregierung zu sicheren Herkunftsländern erklären will. Denn viele Antragsteller aus Georgien sowie den nordafrikanischen Mittelmeer-Anrainern Tunesien, Marokko und Algerien kommen aus wirtschaftlichen Gründen und nicht wegen Verfolgung.
Für 188 Menschen aus diesen Ländern entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zwischen Januar und November 2018 auf Asyl, eingeschränkten Schutz oder Abschiebeverbot. Der Rest der 9355 Entscheidungen endete in Ablehnung oder Verfahrenseinstellung.
Gegen solche Entscheide können Antragsteller klagen, doch auch da gibt es für Menschen aus diesen vier Nationen nur wenig Aussicht auf Erfolg: In nur 71 Fällen entschieden Richter in den ersten drei Quartalen
2018 erstinstanzlich auf Flüchtlingsschutz oder Abschiebeverbot – bei insgesamt 4396 Entscheidungen.
Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sagte in diesem Zusammenhang in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass „Migration aus Afrika nicht das Hauptproblem“in Deutschland sei. „Unter den Top-10-Herkunftsländern von ausreisepflichtigen Personen in Deutschland ist nur ein afrikanischer Staat: Nigeria auf Platz sieben“, so der Politiker. Davor stünden Staaten wie Serbien, Kosovo, Albanien, Russland und der Irak. „Wir müssen hier ansetzen und nicht immer nur über mehr Abschiebungen nach Tunesien oder Marokko reden“, forderte Müller.
Eine Übersicht über die Asylentscheidungen zu den betroffenen Ländern: Algerien: Bamf-Entscheidungen
(01-11/2018): 1968, davon 37 pro Asyl etc. – Gerichtsentscheidungen (0109/2018): 784, davon 12 pro Schutz etc.
Tunesien: Bamf-Entscheidungen
(01-11/2018): 805, davon 19 pro Asyl etc. - Gerichtsentscheidungen (0109/2018): 311, davon 7 pro Schutz etc. Marokko: Bamf-Entscheidungen
(01-11/2018): 1685, davon 70 pro Asyl etc. - Gerichtsentscheidungen (0109/2018): 807, davon 26 pro Schutz etc. Georgien: Bamf-Entscheidungen
(01-11/2018): 4897, davon 62 pro Asyl etc. - Gerichtsentscheidungen (0109/2018): 2494, davon 26 pro Schutz etc.