Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Jetzt schon kaum noch Asyl

Anträge aus Georgien und Maghreb scheitern meist – Müller: „Nicht Hauptprobl­em“

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BERLIN (dpa) - Schon heute scheitern fast alle Asylanträg­e aus den vier Staaten, die die Bundesregi­erung zu sicheren Herkunftsl­ändern erklären will. Denn viele Antragstel­ler aus Georgien sowie den nordafrika­nischen Mittelmeer-Anrainern Tunesien, Marokko und Algerien kommen aus wirtschaft­lichen Gründen und nicht wegen Verfolgung.

Für 188 Menschen aus diesen Ländern entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) zwischen Januar und November 2018 auf Asyl, eingeschrä­nkten Schutz oder Abschiebev­erbot. Der Rest der 9355 Entscheidu­ngen endete in Ablehnung oder Verfahrens­einstellun­g.

Gegen solche Entscheide können Antragstel­ler klagen, doch auch da gibt es für Menschen aus diesen vier Nationen nur wenig Aussicht auf Erfolg: In nur 71 Fällen entschiede­n Richter in den ersten drei Quartalen

2018 erstinstan­zlich auf Flüchtling­sschutz oder Abschiebev­erbot – bei insgesamt 4396 Entscheidu­ngen.

Entwicklun­gsminister Gerd Müller (CSU) sagte in diesem Zusammenha­ng in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengrup­pe, dass „Migration aus Afrika nicht das Hauptprobl­em“in Deutschlan­d sei. „Unter den Top-10-Herkunftsl­ändern von ausreisepf­lichtigen Personen in Deutschlan­d ist nur ein afrikanisc­her Staat: Nigeria auf Platz sieben“, so der Politiker. Davor stünden Staaten wie Serbien, Kosovo, Albanien, Russland und der Irak. „Wir müssen hier ansetzen und nicht immer nur über mehr Abschiebun­gen nach Tunesien oder Marokko reden“, forderte Müller.

Eine Übersicht über die Asylentsch­eidungen zu den betroffene­n Ländern: Algerien: Bamf-Entscheidu­ngen

(01-11/2018): 1968, davon 37 pro Asyl etc. – Gerichtsen­tscheidung­en (0109/2018): 784, davon 12 pro Schutz etc.

Tunesien: Bamf-Entscheidu­ngen

(01-11/2018): 805, davon 19 pro Asyl etc. - Gerichtsen­tscheidung­en (0109/2018): 311, davon 7 pro Schutz etc. Marokko: Bamf-Entscheidu­ngen

(01-11/2018): 1685, davon 70 pro Asyl etc. - Gerichtsen­tscheidung­en (0109/2018): 807, davon 26 pro Schutz etc. Georgien: Bamf-Entscheidu­ngen

(01-11/2018): 4897, davon 62 pro Asyl etc. - Gerichtsen­tscheidung­en (0109/2018): 2494, davon 26 pro Schutz etc.

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