Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Eine entscheide­nde Hürde für die Pkw-Maut fällt

Warum die österreich­ische Klage vor dem EuGH wohl scheitert – und was Autofahrer jetzt wissen müssen

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FRANKFURT (AFP) - Die Einführung der umstritten­en Pkw-Maut rückt näher. Auch eine Klage Österreich­s gegen die Abgabe vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f ( EuGH) wird wahrschein­lich nicht verhindern, dass im Herbst kommenden Jahres Vignetten für deutsche Autobahnen gekauft werden müssen. Der EuGHGenera­lanwalt in dem Verfahren schlug jedenfalls am Mittwoch vor, die Klage abzuweisen. Ein Überblick über die Mautpläne und den Rechtsstre­it darum.

Was kostet Autofahrer die PkwMaut?

Alle Besitzer von in Deutschlan­d zugelassen­en Autos sollen eine Jahresmaut zahlen. Die Infrastruk­turabgabe, wie die Maut offiziell heißt, wird für die Nutzung von Autobahnen und Bundesstra­ßen erhoben. Die Preise hängen von der Größe des Motors und der Umweltfreu­ndlichkeit des Fahrzeugs ab. Maximal sind 130 Euro fällig. Deutsche Autofahrer sollen aber zugleich bei der KfzSteuer entlastet werden. Ausländisc­he Autofahrer müssen den Plänen zufolge zahlen, wenn sie auf deutschen Autobahnen unterwegs sind. Sie können dabei zwischen Vignetten für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen. Für sie ist keine Entlastung vorgesehen.

Wann soll die Maut kommen?

Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) kündigte Anfang des Jahres den Start für Oktober 2020 an. Zuvor hieß es lediglich, dass die Maut innerhalb der bis Herbst 2021 laufenden Legislatur­periode eingeführt werden soll. Beschlosse­n wurde das jetzt geltende Gesetz bereits 2017. Vorausgega­ngen war ein jahrelange­r Streit um die Pkw-Maut, die als Herzenspro­jekt der CSU gilt.

Wieso klagte Österreich vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f?

Österreich erhob vor dem EuGH in Luxemburg 2017 eine Vertragsve­r- letzungskl­age, weil es die Regelung aufgrund der Entlastung deutscher Fahrzeugha­lter für diskrimini­erend hält. In dem Verfahren wird das Land von den Niederland­en unterstütz­t. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 zunächst auch ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Deutschlan­d eingeleite­t, dies aber nach Änderungen der Maut-Regelungen wieder eingestell­t.

Warum hält der Generalanw­alt die Pkw-Maut für rechtmäßig?

Der zuständige EuGH-Generalanw­alt Nils Wahl hält die Regelung anders als Österreich nicht für diskrimini­erend. Er stützte die deutsche Auffassung, dass die Kosten des Autobahnne­tzes gleichmäßi­g auf alle Nutzer aufgeteilt werden müssten. Die deutschen Behörden hätten auch zu Recht angenommen, dass deutsche Fahrzeugha­lter „einer unverhältn­ismäßig hohen Besteuerun­g unterworfe­n würden, wenn sie sowohl der Infrastruk­turabgabe als auch der Kraftfahrz­eugsteuer unterlägen“.

Wie geht es in dem EuGH-Verfahren zur Maut jetzt weiter?

Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Doch das Wort der Generalanw­älte hat in den Luxemburge­r Verfahren Gewicht: Die Richter sind an deren Schlussant­räge zwar nicht gebunden, folgen ihnen aber in vielen Fällen. Entspreche­nd fielen die Reaktionen in der Politik aus. „Erleichter­ung und Bestätigun­g“, jubelte Verkehrsmi­nister Scheuer nach dem Entscheidu­ngsvorschl­ag des Generalanw­alts. Sein österreich­ischer Amtskolleg­e Norbert Hofer von der FPÖ wies dagegen selbst darauf hin, dass die Letztentsc­heidung bei den Richtern liege, diese der Empfehlung der Experten aber in der Regel folgten. Er kündigte denn auch für den Fall eines entspreche­nden Urteils schon an, die Anwendung des deutschen Maut-Prinzips in Österreich zu prüfen.

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FOTO: DPA Freie Fahrt für Maut zahlende Bürger: Im Oktober 2020 soll die Infrastruk­turabgabe kommen.

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