Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Jugendliche scheitern an Zigarettenautomaten
Vier junge Männer müssen sich wegen versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung verantworten
SIGMARINGEN - Vier Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende haben sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Sigmaringen wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls und Sachbeschädigung verantworten müssen, weil sie im Verdacht standen, in einer Sommernacht vergangenen Jahres den Versuch unternommen zu haben, einen Zigarettenautomaten in der Au zu knacken. Dabei richteten sie einen Sachschaden von rund 800 Euro an. Zur Geldkassette drangen sie nicht vor. Richterin Elisabetta Carbotta sprach zwei der vier Jugendlichen frei, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie an der Tat beteiligt waren. Die anderen beiden Hauptverdächtigen, die zunächst ihre Aussage verweigerten, konnten aufgrund von belastenden Zeugenaussagen der Tat überführt werden: Ein 19-Jähriger, der mit Brechstange und Handschuhen am Automaten hantiert haben soll, sowie sein 21-jähriger Begleiter wurden in Nähe des Tatorts von der Polizei aufgegriffen. Die Beamten hatten einen Tipp erhalten: Ein Zeuge, der unweit des Zigarettenautomaten wohnt, hatte eine Gruppe Jugendlicher beobachtet, die sich an dem Zigarettenautomat zu schaffen machte, hatte, und die Polizei gerufen. Zwei Streifenwagenbesatzungen kesselten die Verdächtigen daraufhin ein.
Die beiden jungen Männer, die freigesprochen wurden, schilderten den Abend des 27. Juli aus ihrer Sicht: Sie waren zusammen mit einer jungen Frau – der Freundin eines der Männer – auf dem Weg vom Bahnhof nach Hause, als die drei am Zigarettenautomaten zwei Gestalten mit Kapuzenpulli bemerkten, die sich an dem Gerät zu schaffen machten. Einer der beiden habe versucht, den Automaten mit einer Brechstange zu öffnen. Die Dreier-Gruppe sprach die beiden Täter an, die daraufhin zunächst verschreckt weggelaufen, dann aber zurückgekommen seien und im Gespräch angegeben hätten, den Automaten knacken zu wollen. Die Gruppe Jugendlicher sei interessiert stehen geblieben. Kurz darauf sei auch schon die Polizei eingetroffen – wer schuldig und wer unschuldig war, war für die Polizisten zunächst nicht klar.
Deshalb hatten auch die beiden Männer aus der Dreier-Gruppe am Mittwoch auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Die Aussage des in der Nähe wohnenden Zeugen legte nämlich nahe, dass nicht nur die beiden Hauptverdächtigen, sondern auch die vorbeikommenden Jugendlichen mitgeholfen hatten, den Automat gemeinsam zu knacken. Der Zeuge habe zudem Gesprächsfetzen vernommen, die ihn zu dieser Annahme verleiteten. Zudem war die Rede von einer weiteren Person, die sich in Nähe des Zigarettenautomaten aufgehalten haben soll, deren Identität aber nicht geklärt werden konnte.
Handschuhe überführen Täter
Die Frau aus der Dreiergruppe trat wiederum nur als Zeugin, nicht als Angeklagte auf. Sie erkannte auch die Handschuhe des Haupttatver- dächtigen wieder. Die beiden Jungen aus der vorbeikommenden DreierGruppe belasteten die beiden Hauptverdächtigen hingegen nicht weiter: Es sei dunkel gewesen, eine Ähnlichkeit zu den Tätern konnte weder bestätigt noch verneint werden.
Nicht zuletzt die Aussagen zweier am Einsatz beteiligter Polizisten lenkten den Verdacht auf den Hauptverdächtigen. „Der Rost von der Brechstange war an den Handschuhen zu sehen“, sagte einer der Polizisten und verwies auf den 19-jährigen Verdächtigen, der schon wegen Drogenbesitzes vorbestraft ist und sich derzeit zusätzlich wegen Drogenhandels, vorsätzlicher Körperverletzung und besonders schweren Diebstahls in mehreren Fällen vor Gericht verantworten muss. Der 21jährige, nicht vorbestrafte Tatverdächtige ließ sich im Laufe der Verhandlung dann doch noch dazu hinreißen, Angaben zu dem Vorfall zu machen. „Ich habe nicht gesehen, was er am Automaten gemacht hat“– er sei unschuldig, versuchte er sich herauszureden. Eine Brechstange hätte er auch nicht bemerkt. Das wollten ihm Staatsanwaltschaft und Gericht nicht so recht glauben.
Die Sozialprognosen der Jugendgerichtshilfe für die beiden Verdächtigen (beide im dritten Lehrjahr ihrer handwerklichen Ausbildung), waren halbwegs positiv. Für den jüngeren der beiden hat es aber diesmal mehr als nur Sozialstunden gegeben: Aufgrund zahlreicher Vorstrafen muss der 19-Jährige nun eine Woche in den Jugendarrest. Der 21-Jährige, der nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, muss 70 Tagessätze à 20 Euro bezahlen.