Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Schwerer Bandendiebstahl: Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
Drei Männer aus Rumänien hatten 2017 Optiker- und Juweliere ausgeraubt
HECHINGEN/ALBSTADT - Den Tatbestand des schweren Bandendiebstahls hat das Gericht bei drei Angeklagten Männern als eindeutig gegeben angesehen. Sie hätten die verschiedenen Einbrüche in „arbeitsteiliger, organisierter und effektiver Arbeitsweise“begangen, um so Waren in hoher Zahl zu stehlen und wieder zu verkaufen.
Die drei jungen Männer wurden, abgestuft nach der Häufigkeit ihrer Beteiligung an den Einbrüchen, vor dem Hechinger Amtsgericht zu zwei Jahren und acht Monaten, zwei Jahren und sechs Monaten sowie zu zwei Jahren und einem Monat verurteilt. Sie waren im Sommer 2017 aus Rumänien gekommen, um in Neufra Station zu beziehen und nachts in Geschäfte einzubrechen und Waren, meist Brillen und Schmuck, in einem Fall Designerkleidung, zu stehlen. Um die Höhe des Schadens exakt zu ermitteln, wurden am Dienstag die Inhaber aller vier betroffenen Läden in Ebingen, Bisingen, Burladingen und Friedrichshafen vorgeladen und befragt.
Der Staatsanwalt hatte höhere Strafen genannt. Er forderte drei Jahre und zwei Monate, zwei Jahre und sieben Monate sowie zwei Jahre und zwei Monate. Die Tatsache, dass die Angeklagten alle geständig waren, detaillierte Angaben machten, zum Zeitpunkt der Taten „strafrechtlich unauffällig geblieben“waren und dass sie sich für ihr Tun entschuldigt hatten, sah er als strafmildernd an.
Als strafverschärfend nannte er, dass es sich um hohe Summen handelte. Zudem, betonte der Staatsanwalt, würden solche Taten von der Bevölkerung als extreme Beeinträchtigung ihres Sicherheitsgefühls bewertet. Auch dieser Aspekt müsse bei der Bemessung der Strafe durchaus eine Rolle spielen. Die Verteidiger plädierten alle entweder ganz konkret auf zwei Jahre oder auf eine Strafe, die „zwei Jahre nicht überschreiten“dürfe. Zudem sprachen sie sich alle für Bewährung aus, da die Taten als „minderschwer“angesehen werden könnten. In diesen Bereich, urteilte das Gericht jedoch, komme man bei der Strafbemessung nicht. Daher wurden alle Freiheitsstrafen ohne Bewährung ausgesprochen. Dennoch, betonte die Richterin, sei man aufgrund der Geständigkeit unter dem vom Staatsanwalt geforderten Rahmen geblieben.
Dies sei ein „Supersonderangebot“. Zudem wird den Verurteilten die Rückzahlung der von ihnen verursachten Schäden auferlegt.