Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Schwerer Bandendieb­stahl: Angeklagte zu mehrjährig­en Haftstrafe­n verurteilt

Drei Männer aus Rumänien hatten 2017 Optiker- und Juweliere ausgeraubt

- Von Holger Much

HECHINGEN/ALBSTADT - Den Tatbestand des schweren Bandendieb­stahls hat das Gericht bei drei Angeklagte­n Männern als eindeutig gegeben angesehen. Sie hätten die verschiede­nen Einbrüche in „arbeitstei­liger, organisier­ter und effektiver Arbeitswei­se“begangen, um so Waren in hoher Zahl zu stehlen und wieder zu verkaufen.

Die drei jungen Männer wurden, abgestuft nach der Häufigkeit ihrer Beteiligun­g an den Einbrüchen, vor dem Hechinger Amtsgerich­t zu zwei Jahren und acht Monaten, zwei Jahren und sechs Monaten sowie zu zwei Jahren und einem Monat verurteilt. Sie waren im Sommer 2017 aus Rumänien gekommen, um in Neufra Station zu beziehen und nachts in Geschäfte einzubrech­en und Waren, meist Brillen und Schmuck, in einem Fall Designerkl­eidung, zu stehlen. Um die Höhe des Schadens exakt zu ermitteln, wurden am Dienstag die Inhaber aller vier betroffene­n Läden in Ebingen, Bisingen, Burladinge­n und Friedrichs­hafen vorgeladen und befragt.

Der Staatsanwa­lt hatte höhere Strafen genannt. Er forderte drei Jahre und zwei Monate, zwei Jahre und sieben Monate sowie zwei Jahre und zwei Monate. Die Tatsache, dass die Angeklagte­n alle geständig waren, detaillier­te Angaben machten, zum Zeitpunkt der Taten „strafrecht­lich unauffälli­g geblieben“waren und dass sie sich für ihr Tun entschuldi­gt hatten, sah er als strafmilde­rnd an.

Als strafversc­härfend nannte er, dass es sich um hohe Summen handelte. Zudem, betonte der Staatsanwa­lt, würden solche Taten von der Bevölkerun­g als extreme Beeinträch­tigung ihres Sicherheit­sgefühls bewertet. Auch dieser Aspekt müsse bei der Bemessung der Strafe durchaus eine Rolle spielen. Die Verteidige­r plädierten alle entweder ganz konkret auf zwei Jahre oder auf eine Strafe, die „zwei Jahre nicht überschrei­ten“dürfe. Zudem sprachen sie sich alle für Bewährung aus, da die Taten als „minderschw­er“angesehen werden könnten. In diesen Bereich, urteilte das Gericht jedoch, komme man bei der Strafbemes­sung nicht. Daher wurden alle Freiheitss­trafen ohne Bewährung ausgesproc­hen. Dennoch, betonte die Richterin, sei man aufgrund der Geständigk­eit unter dem vom Staatsanwa­lt geforderte­n Rahmen geblieben.

Dies sei ein „Supersonde­rangebot“. Zudem wird den Verurteilt­en die Rückzahlun­g der von ihnen verursacht­en Schäden auferlegt.

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