Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Gemeinderat lehnt Windkraftanlage ab
Die Bitzer sind nicht bereit, den geplanten Winterlinger Windpark zu akzeptieren – Sowohl Bürger als auch Gemeinderäte stehen dem Projekt ablehnend gegenüber
BITZ - Gut hundert Bürger haben am Dienstagabend, 5. Februar, die Sondersitzung des Gemeinderates verfolgt. Sie sind stinksauer auf die Winterlinger Nachbarn, die ihnen sieben Windräder vor die Nase setzen wollen mit knapp 240 Metern Höhe die derzeit höchsten, die in Deutschland gebaut werden. Auch Bürgermeister Hubert Schiele und dem Gemeinderat stößt das Verfahren bitter auf: In- nerhalb kürzester Zeit musste die Gemeinde die von „Vortex Windpark Winterlingen-Alb“beim Landratsamt eingereichten Unterlagen prüfen. Die Gemeinde Bitz hat keine Entscheidungsbefugnisse bezüglich der Genehmigung der sieben Windräder im nahen Wald. Bitz wird angehört als Anrainergemeinde, hat aber viele Vorbehalte gegen das Projekt.
Für die Stellungnahme hat sich die Verwaltung daher Zeit genom- men und mit deren Formulierung eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Dass im Bitzer Rathaus sorgfältig geprüft und abgewogen wurde, obwohl die Uhr tickt – die Stellungnahme muss am 11. Februar beim Landratsamt vorliegen, daher auch die Sondersitzung – goutierten gestern Abend die Vertreter der Bitzer Bürgerinitiative mit Lob und die zahlreichen Zuhörer mit Applaus. Wie zu erwarten war, hat der Gemeinderat die im Grundtenor ablehnende Stellungnahme einstimmig befürwortet. Weitaus schärfer als gedacht fiel die Kritik an den Winterlinger Kollegen aus, die vorige Woche das Baugesuch ohne Diskussion genehmigt haben. Die Bitzer seien betroffen und beeinträchtigt, der Hof Hermannslust in seiner Existenz gefährdet, zeigte sich Wolfgang Ziemen fassungslos, dass die Winterlinger die Genehmigung quasi durchgewunken haben. „Gute Nachbarschaft sieht anders aus“, sprach der Bürgermeisterstellvertreter aus, was auch Ratskollege Herbert Maute und mit ihm viele Bitzer denken.
Da bewegt sich was
Reiner Plankenhorn bat den Bürgermeister, die Stellungnahme zu ergänzen um die Befürchtung, dass der Windpark zu einem Wertverlust der Immobilien führt. Gemeinderat SinMoo Choi schließlich richtete sein Augenmerk auf den Artenschutz. Gerade dieser Aspekt scheint auch die Naturschutzverbände auf den Plan gebracht zu haben. „Da bewegt sich was“, informierte Bürgermeister Hubert Schiele. Die Gemeinde und der Gemeinderat haben in der Stellungnahme ihre Sorge formuliert, dass die sieben Windräder durch den Schattenwurf den nahen Hof Hermannslust beeinträchtigen und die Richtwerte überschritten werden. Daher fordert Bitz den Bau einer Abschaltautomatik.
Moniert wird, dass in den Genehmigungsunterlagen keine Aussagen zu möglichen Lichtreflexen getroffen werden. Eingefordert wird außerdem eine Absicherung der Anlagen, um Gefahren durch Eisabfall zu verhindern. In den eingereichten Unterlagen vermissen die Bitzer des Weiteren Aussagen über die Tragfähigkeit des Baugrunds: Das Gelände liegt in der Erdbebenzone III. Die Bitzer sehen auch die geplanten Ausgleichmaßnahmen zum Schutz von Tieren, Natur, Grundwasser und Boden als unzureichend und zu vage begründet an. Im Gebiet, auf dem die Anlagen entstehen sollen, sind als geschützte Tierarten die Haselmaus, verschiedene Fledermausarten, Rotmilan, Wespenbussard und Uhu nachgewiesen. Entstehen soll der Windpark in Zone III des Wasserschutzgebietes, was eine Stellungnahme der Wasserschutzbehörde zwingend voraussetze. Wie schnell im Karstgebiet etwas passieren kann, habe die Verunreinigung der Gallusquelle durch Gülle exemplarisch vorgeführt, erinnerte der Bürgermeister an den Zwischenfall im Mai 2018.
Nur vage Aussagen
Ein Gutachten über die Windhöffigkeit hält Vortex unter Verschluss. In der Bitzer Stellungnahme heißt es wörtlich: „Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des geplanten Windparks wird ein Bericht zur Windmessung, Dauer und Ergebnisse benötigt. Bisher liegt lediglich eine vage Stellungnahme von EuroWind vor, die kein Wind- und Ertragsgutachten ersetzt. Damit ist nicht zu beurteilen, ob hier überhaupt eine Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage vorliegt.“Die Unwirtschaftlichkeit einer solchen Anlage stelle jedoch einen wesentlichen Versagungsgrund dar. Damit liege hier ein maßgeblicher Beurteilungsgrund für die Ge- nehmigungsfähigkeit der Anlage im Dunkeln. Die geplanten sieben Windenergieanlagen beeinträchtigen aufgrund ihrer Größe und ihres Umfangs das Landschaftsbild erheblich, von der Gemeinde Bitz aus werde eine unverstellte Alpensicht in einmaliger Lage verbaut.
Eine Beachtung der entsprechenden öffentlichen und privaten Belange sei bisher nicht erfolgt, heißt es weiter. Nach Auffassung der Gemeinde und der Rechtsanwälte steht das Baugesuch auch im Widerspruch zum Landesentwicklungsplan 2002, werden auch Zweifel erhoben, ob das Projekt mit den Vorgaben im Regionalplan Neckar-Alb konform geht. Die zwölf Punkte umfassende Stellungnahme kommt zum Schluss, dass maßgebliche Punkte des Antrags nicht abschließend belegt, begutachtet oder geklärt sind und damit auch ein Sofortvollzug unzulässig wäre. „Nicht mit uns“– der Protest der Bitzer war greifbar. Nach der Sitzung jedenfalls suchten viele Bürger Rat bei den protesterprobten Mitgliedern der Bürgerinitiative, um im Anhörungsverfahren ihrer Stimme Gewicht zu verleihen. Zu Wort meldet sich nun auch der Luftsportverein Degerfeld, der um die Sicherheit des Flugbetriebs fürchtet.