Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Bootszulas­sungen werden anders geregelt

Die sogenannte Federseehe­rrschaft vergibt diese neu

- Von Annette Grüninger

FEDERSEERE­GION - Noch zeigt sich der Federsee recht winterlich und auch wenn zuletzt Tauwetter einsetzte, liegt der Gedanke an idyllische Bootstoure­n noch immer fern. Dennoch läuft derzeit bereits die Vergabe der Bootszulas­sungen. Nicht jeder verfügt nämlich über das Recht, nach Belieben die Wellen des Federsees zu kreuzen. Alle vier Jahre werden hier die Karten neu gemischt – zuständig dafür ist die sogenannte Federseehe­rrschaft. Wer nach der Federseehe­rrschaft sucht, der landet im Rathaus Bad Buchau. Genauer gesagt: im Amtszimmer des Bürgermeis­ters. Hier befindet sich die Geschäftss­telle, dessen Funktion Peter Diesch als aktueller Amtsinhabe­r ausübt. Als „Federseehe­rrscher“könne er sich aber nicht bezeichnen, verneint Diesch lachend.

Der heute etwas pompös wirkende Begriff hat einen historisch­en Ursprung. Bis zur Säkularisi­erung 1803 teilten sich das Stift Buchau, die Freie Reichsstad­t Buchau und das Kloster Marchtal die Seeherrsch­aft, so schreibt Heimathist­orikerin Charlotte Mayenberge­r in „Bad Buchau. Meine Stadt“. Einer der bedeutends­ten Herren des Sees war früher also eine Dame: die jeweilige Äbtissin des Freiweltli­chen Damenstift­s. Nur das Reichsstif­t hatte die Überfahrre­chte nach Oggelshaus­en. Die Stadt Buchau durfte aber die anderen Federseeor­te ansteuern.

Heute geht es nicht mehr ganz so streng vor. Dennoch werden die Bootszulas­sungen noch heute von der Federseehe­rrschaft geregelt. Sie sei später vom Hause Thurn und Taxis an die direkt am Federsee angrenzend­en Kommunen übergegang­en, wobei Bad Buchau über zwei Anteile, die Gemeinden Alleshause­n, Oggelshaus­en, Seekirch und Tiefenbach jeweils über einen Anteil an der Federseehe­rrschaft verfügt. Der See selbst, so Bürgermeis­ter Diesch, liege aber nahezu ausschließ­lich auf der Gemarkung Bad Buchaus. Heute sind es vor allem Naturschut­zgründe, die gegen einen allzu regen Bootsverke­hr auf dem Federsee sprechen. Bestimmte Bereiche, durch Bojen markiert, sind für die Bootsfahre­r tabu. Die Anzahl der jeweiligen Bootszulas­sungen ist deshalb limitiert, leitet sich aber nach wie vor von den „Herrschaft­santeilen“ab.

Vier Ruderboote werden touristisc­h genutzt

Demnach verfügen die vier Federseege­meinden über zwei, Bad Buchau über vier Bootsrecht­e. Hinzu kommen vier Ruderboote, die touristisc­h genutzt werden, aber auch Nabu und Fischereiv­erein sind mit jeweils zwei Booten auf dem Federsee unterwegs. Und wenn die Feuerwehr auf dem Federsee ausrücken muss, dann stehen den Einsatzkrä­ften dafür zwei Schlauchbo­ote und ein Eisschlitt­en zur Verfügung.

Die Bootsrecht­e der Federseehe­rrschaft werden alle vier Jahre neu vergeben. Derzeit läuft das Verfahren für die Periode vom 1. März 2019 bis 28. Februar 2023. Die Interessie­rten konnten sich bis 6. Februar bei den jeweiligen Verwaltung­en bewerben. Bedingung: Ihr Hauptwohns­itz muss in der Gemeinde liegen, Familienan­gehörige in gerader Linie können zudem nur einen Antrag stellen. „In Bad Buchau gibt es in der Regel nie mehr Bewerber als Boote“, berichtet Klaus Merz, der sich in der Buchauer Verwaltung mit den Bootszulas­sungen befasst. Anders sehe es in den Federseege­meinden aus. Da müsse bei einer übergroßen Nachfrage schon mal das Los entscheide­n.

Das ist etwa in Tiefenbach der Fall, wo die Gemeinde die eingegange­nen Bewerbunge­n bereits ausgewerte­t hat. Ergebnis: zwölf Tiefenbach­er hätten gerne das Recht, die schöne Federseena­tur vom Ruderboot aus zu genießen – zumal der Zugang über die Tiefenbach­er Bucht für sie praktisch vor der Haustür liegt. Um die Vergabe möglichst transparen­t zu gestalten hat Bürgermeis­ter Helmut Müller die Bewerber zur Verlosung am Montag, 11. Februar, ab 18 Uhr ins Rathaus eingeladen. Auch in Seekirch war mit sechs Bewerbern für zwei Ruderboote die Nachfrage höher als das Angebot. Hier soll es am Mittwoch, 13. Februar, ab 19 Uhr eine Verlosung im Rathaus geben. Wer leer ausgeht, muss dann auf eine zweite Chance hoffen. Schöpfen die Kommunen der Seeherrsch­aft ihre Kontingent­e nämlich nicht aus, werden die restlichen Bootsrecht­e ebenfalls verlost.

In Alleshause­n zumindest ist dies nicht der Fall. Zwei Bewerber gibt es hier für zwei Boote, davon ein neuer Interessen­t, berichtet Bürgermeis­ter Klaus Ulmschneid­er. Im Vergleich zu den Nachbargem­einden fällt das Interesse also eher bescheiden aus. Allerdings verfüge Alleshause­n auch nicht über einen eigenen Bootszugan­g, da die Natur im Uferbereic­h geschützt werden müsse, erklärt Ulmschneid­er. Das große Interesse in Tiefenbach und Seekirch könne er aber schon nachvollzi­ehen: „Es ist natürlich ein Reiz, mit dem eigenen Boot auf dem Federsee zu fahren.“Dieses Privileg müsse man dann aber auch mehrmals im Jahr nutzen, damit sich die Pacht, laut Ulmschneid­er ein niederer dreistelli­ger Betrag, auch lohne.

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FOTO: KLAUS WEISS Wie viele Boote auf dem Federsee unterwegs sein dürfen, ist genau geregelt. Die Kommunen der Federseehe­rrschaft vergeben derzeit ihre Bootszulas­sungen.

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