Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Kein Recht auf Segway nach Arbeitsunfall
CELLE (dpa) - Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach einem Arbeitsunfall nicht verpflichtet, die Kosten für einen Segway zu tragen. Das gilt zumindest, wenn sie den Betroffenen bereits beim Kauf eines Fahrzeugs und dem behindertengerechten Umbau unterstützt hat, befand das Landessozialgericht NiedersachsenBremen (Az.: L 16 U 196/16).