Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
„Jäger sind nicht für Wildschäden verantwortlich“
Zum Artikel „Wildschäden: Bauern sind im Nachteil“, erschienen am 8. Februar 2019, erreicht uns folgender Leserbrief:
Das Wild ist herrenlos, somit ist der Jäger auch nicht für Wildschäden in der Landwirtschaft verantwortlich. Mit der Pacht eines Reviers erwirbt ein Jäger das Recht, sich Wild auf einer Fläche anzueignen, dafür bezahlt er eine nicht unerhebliche jährliche Pacht an die Grundstückseigentümer. Im Einklang mit dem Gesetz wird der Jäger nun abermals zur Kasse gebeten, um für Schäden von Tieren aufzukommen, die ihm gar nicht gehören. Das Anmelden solcher Ansprüche haben einige Landwirte zum Geschäftsmodell gemacht. Jetzt, wo es immer mehr Wildschweine gibt, lassen sich die Jäger das nicht mehr bieten. Hat denn das Wild kein Recht darauf, sich zu ernähren? Was können die Tiere denn dafür, dass der Mensch Weizen, Mais und Fichten auf ungeschützten Flächen anpflanzt? Wenn ein Wildtier in einem Hausgarten einen Schaden anrichtet, käme niemand auf die Idee, dafür Schadenersatz zu verlangen. Auch Wildschäden am Auto oder Haus sind für die Betroffenen rein privates „Vergnügen“. Aus meiner Sicht kann man die Jäger am allerwenigsten für die Vermehrung der Wildschweine verantwortlich machen.