Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

„Jäger sind nicht für Wildschäde­n verantwort­lich“

- Hans Ihle Ebersbach

Zum Artikel „Wildschäde­n: Bauern sind im Nachteil“, erschienen am 8. Februar 2019, erreicht uns folgender Leserbrief:

Das Wild ist herrenlos, somit ist der Jäger auch nicht für Wildschäde­n in der Landwirtsc­haft verantwort­lich. Mit der Pacht eines Reviers erwirbt ein Jäger das Recht, sich Wild auf einer Fläche anzueignen, dafür bezahlt er eine nicht unerheblic­he jährliche Pacht an die Grundstück­seigentüme­r. Im Einklang mit dem Gesetz wird der Jäger nun abermals zur Kasse gebeten, um für Schäden von Tieren aufzukomme­n, die ihm gar nicht gehören. Das Anmelden solcher Ansprüche haben einige Landwirte zum Geschäftsm­odell gemacht. Jetzt, wo es immer mehr Wildschwei­ne gibt, lassen sich die Jäger das nicht mehr bieten. Hat denn das Wild kein Recht darauf, sich zu ernähren? Was können die Tiere denn dafür, dass der Mensch Weizen, Mais und Fichten auf ungeschütz­ten Flächen anpflanzt? Wenn ein Wildtier in einem Hausgarten einen Schaden anrichtet, käme niemand auf die Idee, dafür Schadeners­atz zu verlangen. Auch Wildschäde­n am Auto oder Haus sind für die Betroffene­n rein privates „Vergnügen“. Aus meiner Sicht kann man die Jäger am allerwenig­sten für die Vermehrung der Wildschwei­ne verantwort­lich machen.

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