Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Der Biber hat Appetit auf Mais
Schaden ärgert Landwirt – Biberberater und -beauftragte können helfen
SIGMARINGENDORF - Biber verursachen an einigen Gewässerstellen im Landkreis Sigmaringen Schäden; so auch kürzlich auf einem Maisfeld zwischen Laucherthal und dem Binger Ortsteil Hitzkofen. Hier fehlen am Rande eines Maisfeldes rund 100 Pflanzen. Der Verdacht, dass der Biber dafür verantwortlich ist, bestätigt sich recht schnell: ein Weg von den Pflanzen auf dem Acker führt eindeutig in die Lauchert. Für Landwirte ist ein solcher Schaden ärgerlich. Das bestätigt der betroffene Landwirt Klaus Bauer aus Laucherthal auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“.
Klaus Bauer hat durch den Biber im Maisfeld in Laucherthal rund 50 Euro Schaden zu tragen und sagt: „Wegen ein paar betroffenen Pflanzen werde ich da jetzt aber kein Fass aufmachen.“Dennoch ist für ihn „das Tier ein Ärgernis.“Die Zeit, sich mit einem sogenannten Biberberater zu treffen und einen Elektrozaun aufzustellen, habe er einfach nicht, deshalb nehme er den Verlust der Pflanzen in Kauf.
Die Biberberater helfen zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde den vom Biber betroffenen Landwirten und Privatpersonen. Zudem geben sie hilfreiche Tipps, um vorbeugende Mittel gegen den Biber zu installieren. Hierzu gehören beispielsweise Elektrozäune zum eingrenzen einer Fläche oder eine Folie zum Schutz angenagter Bäume. Wenn der Schaden größer sein sollte, schaltet sich ein Biberbeauftragter des Regierungspräsidiums Tübingen ein.
Natürlich sei der Schaden, den der Biber auf den Maisfeldern anrichte, für die Landwirte nicht erfreulich, sagt Markus Ellinger, der zuständige Biberberater im Gebiet zwischen Beuron und Sigmaringendorf. Allerdings sei der Schaden im Vergleich zu Verlusten durch Schwarzwild erheblich geringer – weshalb es in seinem Gebiet wenig zu Diskussionen über Biber komme.
Wenn Landwirte ihre Felder trotzdem vor den Tieren schützen wollen, könnten sie kostenlos Elektrozäune beantragen, sagt Ellinger. Die Landwirte müssten jedoch immer abwägen, ob sich der Zaun, der selbst aufgebaut werden muss, sich für ihr Feld lohnt. Für dauerhafte Lösungen würde mit den jeweiligen Landwirten das Gespräch gesucht, um gemeinsam Wege für eine Verbesserung der Situation zu finden. Eine Lösung könnte sein, dass Bibern Teilflächen überlassen werden und der Landwirt auf die Bewirtschaftung dieser Fläche verzichtet. Als Entschädigung könne er Ausgleichszahlungen bekommen, so Fabian Oswald, stellvertretender Pressesprecher des Landratsamts Sigmaringen.
Anders als in Bayern gibt es in Baden-Württemberg laut Ellinger aber keinen Schadensersatz für die vom Biber angerichteten Schäden. Dort war das Tier aktiv vom Land ausgewildert worden. Der Freistaat fühlte sich deshalb für die Schäden, die das Tier anrichtete, verantwortlich. Nach Baden-Württemberg sei der Nager jedoch ohne Auswilderung zurückgekommen und müsse nun geschützt werden. Das Land habe die Vermehrung der Tiere nicht angestoßen und müsse deshalb keinen Schadensersatz bezahlen, so Ellinger.