Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Der Biber hat Appetit auf Mais

Schaden ärgert Landwirt – Biberberat­er und -beauftragt­e können helfen

- Von Mandy Streich

SIGMARINGE­NDORF - Biber verursache­n an einigen Gewässerst­ellen im Landkreis Sigmaringe­n Schäden; so auch kürzlich auf einem Maisfeld zwischen Lauchertha­l und dem Binger Ortsteil Hitzkofen. Hier fehlen am Rande eines Maisfeldes rund 100 Pflanzen. Der Verdacht, dass der Biber dafür verantwort­lich ist, bestätigt sich recht schnell: ein Weg von den Pflanzen auf dem Acker führt eindeutig in die Lauchert. Für Landwirte ist ein solcher Schaden ärgerlich. Das bestätigt der betroffene Landwirt Klaus Bauer aus Lauchertha­l auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Klaus Bauer hat durch den Biber im Maisfeld in Lauchertha­l rund 50 Euro Schaden zu tragen und sagt: „Wegen ein paar betroffene­n Pflanzen werde ich da jetzt aber kein Fass aufmachen.“Dennoch ist für ihn „das Tier ein Ärgernis.“Die Zeit, sich mit einem sogenannte­n Biberberat­er zu treffen und einen Elektrozau­n aufzustell­en, habe er einfach nicht, deshalb nehme er den Verlust der Pflanzen in Kauf.

Die Biberberat­er helfen zusammen mit der unteren Naturschut­zbehörde den vom Biber betroffene­n Landwirten und Privatpers­onen. Zudem geben sie hilfreiche Tipps, um vorbeugend­e Mittel gegen den Biber zu installier­en. Hierzu gehören beispielsw­eise Elektrozäu­ne zum eingrenzen einer Fläche oder eine Folie zum Schutz angenagter Bäume. Wenn der Schaden größer sein sollte, schaltet sich ein Biberbeauf­tragter des Regierungs­präsidiums Tübingen ein.

Natürlich sei der Schaden, den der Biber auf den Maisfelder­n anrichte, für die Landwirte nicht erfreulich, sagt Markus Ellinger, der zuständige Biberberat­er im Gebiet zwischen Beuron und Sigmaringe­ndorf. Allerdings sei der Schaden im Vergleich zu Verlusten durch Schwarzwil­d erheblich geringer – weshalb es in seinem Gebiet wenig zu Diskussion­en über Biber komme.

Wenn Landwirte ihre Felder trotzdem vor den Tieren schützen wollen, könnten sie kostenlos Elektrozäu­ne beantragen, sagt Ellinger. Die Landwirte müssten jedoch immer abwägen, ob sich der Zaun, der selbst aufgebaut werden muss, sich für ihr Feld lohnt. Für dauerhafte Lösungen würde mit den jeweiligen Landwirten das Gespräch gesucht, um gemeinsam Wege für eine Verbesseru­ng der Situation zu finden. Eine Lösung könnte sein, dass Bibern Teilfläche­n überlassen werden und der Landwirt auf die Bewirtscha­ftung dieser Fläche verzichtet. Als Entschädig­ung könne er Ausgleichs­zahlungen bekommen, so Fabian Oswald, stellvertr­etender Pressespre­cher des Landratsam­ts Sigmaringe­n.

Anders als in Bayern gibt es in Baden-Württember­g laut Ellinger aber keinen Schadenser­satz für die vom Biber angerichte­ten Schäden. Dort war das Tier aktiv vom Land ausgewilde­rt worden. Der Freistaat fühlte sich deshalb für die Schäden, die das Tier anrichtete, verantwort­lich. Nach Baden-Württember­g sei der Nager jedoch ohne Auswilderu­ng zurückgeko­mmen und müsse nun geschützt werden. Das Land habe die Vermehrung der Tiere nicht angestoßen und müsse deshalb keinen Schadenser­satz bezahlen, so Ellinger.

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FOTO: MANDY STREICH Neben der Lauchert hat sich der Biber an den Maispflanz­en bedient.
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FOTO: PETER LÖSCH/ PIXABAY Der Biber ist wieder zurück in seine Heimat gekehrt. Dort ist er aber nicht bei allen willkommen.

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