Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
40 Milliarden Euro vom Bund für Kleinfirmen
Notfonds soll Existenzängste verringern – Soforthilfen auch aus Baden-Württemberg und Bayern
BERLIN/STUTTGART/BRÜSSEL (dpa/ tja) - Die Regierungen in Bund und Ländern sowie Notenbanken stemmen sich in der Corona-Krise mit Macht gegen eine drohende Pleitewelle und Verwerfungen an den Finanzmärkten. Angesichts von Existenznöten bei Solo-Selbstständigen und Kleinstfirmen plant die Bundesregierung ein Hilfspaket von über 40 Milliarden Euro. Weitere Maßnahmen könnten nötig sein. Die Europäische
Zentralbank weitete ihr Anleihenkaufprogramm drastisch auf 750 Milliarden Euro bis mindestens Ende 2020 aus.
Viele Solo-Selbstständige und kleine Firmen fürchten derzeit um ihre Existenz – etwa Musiker, Fotografen, Künstler, Heilpraktiker, Dolmetscher oder Pfleger. Viele Geschäfte mussten schließen, Messen, Veranstaltungen und Konzerte wurden abgesagt. Geplant sind nun direkte Zuschüsse und Darlehen. Insgesamt geht es um ein Volumen von über 40 Milliarden Euro. Das Hilfspaket soll, so hieß es in Regierungskreisen, zügig auf den Weg gebracht werden. Nächste Woche werde zunächst das Kabinett die Hilfen beschließen, dann der Bundestag den Notfonds verabschieden.
Details sind noch offen, im Gespräch sind aber Zuschüsse von 9000 bis 10 000 Euro für Firmen bis fünf Beschäftigte und bis zu 15 000 Euro für Firmen bis zehn Beschäftigte – für eine Dauer von bis zu drei Monaten. Der Bundesverband der Freien Berufe mahnte schnelle und unbürokratische Hilfen an.
Auch mehrere Bundesländer legen Hilfsprogramme auf. BadenWürttemberg will 6,2 Milliarden Euro bereitstellen, Bayern hatte ein zehn Milliarden Euro schweres Hilfspaket beschlossen.
KONSTANZ/BERLIN (lsw/sz) - Die Bundesregierung hat Orte festgelegt, an denen ein Grenzübertritt aus der Schweiz, Frankreich, Österreich, Luxemburg und Dänemark noch möglich sein soll. Alle weiteren Grenzübergänge sollen dagegen von diesem Freitag an wegen der Corona-Krise geschlossen bleiben. Die Liste ist auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums zu finden. Frankreich betreffend sind noch unter anderem folgende Grenzübergangsstellen offen: Altenheim-Pflimlin-Brücke, Europabrücke Kehl, Rheinau-Freistett, Iffezheim, Weil am Rhein Palmrainbrücke, Neuenburg am Rhein Autobahn und Breisach.
Die Schweiz betreffend nennt das Dokument unter anderem folgende Grenzübergangsstellen: KonstanzAutobahn – Kreuzlingen Autobahn, Bietingen – Thayngen, Singen Bahnhof, Weil am Rhein – BAB Basel, Rheinfelden – Warmbach, Rheinfelden – Rheinfelden oder Bad Säckingen – Stein. Das Ministerium rief alle Reisenden mit dringendem
Grund auf, sich vorab zu informieren, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. In wichtigen Ausnahmefällen – etwa bei langen Staus – soll die Bundespolizei die Überquerung der Grenze auch an anderen grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen ermöglichen.
Seit Montag gibt es wegen der Ausbreitung des Coronavirus wieder Kontrollen. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen nur noch Deutsche, Ausländer mit Wohnort und Aufenthaltsberechtigung in Deutschland, Berufspendler und Lastwagenfahrer, die wichtige Güter ins Land bringen, einreisen – außerdem EU-Bürger, die auf dem Weg in ihre Heimat Deutschland durchqueren müssen. An den Grenzen zu Belgien und den Niederlanden gibt es noch keine stationären Kontrollen.
Die Liste der zugelassenen Grenzübergangsstellen ist auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums einsehbar unter: www.bmi.bund.de