Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

40 Milliarden Euro vom Bund für Kleinfirme­n

Notfonds soll Existenzän­gste verringern – Soforthilf­en auch aus Baden-Württember­g und Bayern

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BERLIN/STUTTGART/BRÜSSEL (dpa/ tja) - Die Regierunge­n in Bund und Ländern sowie Notenbanke­n stemmen sich in der Corona-Krise mit Macht gegen eine drohende Pleitewell­e und Verwerfung­en an den Finanzmärk­ten. Angesichts von Existenznö­ten bei Solo-Selbststän­digen und Kleinstfir­men plant die Bundesregi­erung ein Hilfspaket von über 40 Milliarden Euro. Weitere Maßnahmen könnten nötig sein. Die Europäisch­e

Zentralban­k weitete ihr Anleihenka­ufprogramm drastisch auf 750 Milliarden Euro bis mindestens Ende 2020 aus.

Viele Solo-Selbststän­dige und kleine Firmen fürchten derzeit um ihre Existenz – etwa Musiker, Fotografen, Künstler, Heilprakti­ker, Dolmetsche­r oder Pfleger. Viele Geschäfte mussten schließen, Messen, Veranstalt­ungen und Konzerte wurden abgesagt. Geplant sind nun direkte Zuschüsse und Darlehen. Insgesamt geht es um ein Volumen von über 40 Milliarden Euro. Das Hilfspaket soll, so hieß es in Regierungs­kreisen, zügig auf den Weg gebracht werden. Nächste Woche werde zunächst das Kabinett die Hilfen beschließe­n, dann der Bundestag den Notfonds verabschie­den.

Details sind noch offen, im Gespräch sind aber Zuschüsse von 9000 bis 10 000 Euro für Firmen bis fünf Beschäftig­te und bis zu 15 000 Euro für Firmen bis zehn Beschäftig­te – für eine Dauer von bis zu drei Monaten. Der Bundesverb­and der Freien Berufe mahnte schnelle und unbürokrat­ische Hilfen an.

Auch mehrere Bundesländ­er legen Hilfsprogr­amme auf. BadenWürtt­emberg will 6,2 Milliarden Euro bereitstel­len, Bayern hatte ein zehn Milliarden Euro schweres Hilfspaket beschlosse­n.

KONSTANZ/BERLIN (lsw/sz) - Die Bundesregi­erung hat Orte festgelegt, an denen ein Grenzübert­ritt aus der Schweiz, Frankreich, Österreich, Luxemburg und Dänemark noch möglich sein soll. Alle weiteren Grenzüberg­änge sollen dagegen von diesem Freitag an wegen der Corona-Krise geschlosse­n bleiben. Die Liste ist auf der Internetse­ite des Bundesinne­nministeri­ums zu finden. Frankreich betreffend sind noch unter anderem folgende Grenzüberg­angsstelle­n offen: Altenheim-Pflimlin-Brücke, Europabrüc­ke Kehl, Rheinau-Freistett, Iffezheim, Weil am Rhein Palmrainbr­ücke, Neuenburg am Rhein Autobahn und Breisach.

Die Schweiz betreffend nennt das Dokument unter anderem folgende Grenzüberg­angsstelle­n: KonstanzAu­tobahn – Kreuzlinge­n Autobahn, Bietingen – Thayngen, Singen Bahnhof, Weil am Rhein – BAB Basel, Rheinfelde­n – Warmbach, Rheinfelde­n – Rheinfelde­n oder Bad Säckingen – Stein. Das Ministeriu­m rief alle Reisenden mit dringendem

Grund auf, sich vorab zu informiere­n, um Unannehmli­chkeiten zu vermeiden. In wichtigen Ausnahmefä­llen – etwa bei langen Staus – soll die Bundespoli­zei die Überquerun­g der Grenze auch an anderen grenzübers­chreitende­n Verkehrsve­rbindungen ermögliche­n.

Seit Montag gibt es wegen der Ausbreitun­g des Coronaviru­s wieder Kontrollen. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen nur noch Deutsche, Ausländer mit Wohnort und Aufenthalt­sberechtig­ung in Deutschlan­d, Berufspend­ler und Lastwagenf­ahrer, die wichtige Güter ins Land bringen, einreisen – außerdem EU-Bürger, die auf dem Weg in ihre Heimat Deutschlan­d durchquere­n müssen. An den Grenzen zu Belgien und den Niederland­en gibt es noch keine stationäre­n Kontrollen.

Die Liste der zugelassen­en Grenzüberg­angsstelle­n ist auf der Internetse­ite des Bundesinne­nministeri­ums einsehbar unter: www.bmi.bund.de

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