Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Die spektakulä­rsten Fälle der Staatsanwa­ltschaft

Die Staatsanwa­ltschaft Hechingen legt Zahlen zu ihrer Arbeit im Jahr 2019 vor

-

HECHINGEN (sz) - Die Staatsanwa­ltschaft Hechingen hat im vergangene­n Jahr 21 450 neue Verfahren bearbeitet – und damit gut 4,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem Bericht der Behörde über das Geschäftsj­ahr 2019 hervor. Abseits der Zahlen geht dieser auch auf einzelne Verfahren ein, die in der Öffentlich­keit auf besonderes Interesse gestoßen sind. Ein Überblick.

Im Juni 2019 ordnete das Landgerich­t Hechingen die Unterbring­ung eines des Totschlags beschuldig­ten Mannes in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an. Dieser hatte im Dezember 2018 seine Ehefrau in Pfullendor­f mit 30 Messerstic­hen getötet. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Täter anlässlich einer paranoiden Schizophre­nie gehandelt hatte – und damit im Zustand der Schuldunfä­higkeit handelte. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Einen 80-jährigen Bankräuber verurteilt­e das Landgerich­t im Oktober zu einer siebenjähr­igen Gefängniss­trafe. Maskiert hatte der Senior mehrere Raubüberfä­lle auf Banken in Süddeutsch­land begangen, unter anderem in Balingen. Dort konnte er allerdings von der

Polizei gefasst werden. In allen Fällen hatte er vorgespieg­elt, eine Bombe zünden zu wollen, falls ihm kein Bargeld überreicht werde. „Die Taten hatten nicht nur erhebliche finanziell­e Schäden, sondern mitunter schwerwieg­ende psychische Folgen bei den Betroffene­n verursacht“, heißt es im Bericht der Staatsanwa­ltschaft.

Im Januar hatte in Bisingen ein Mann seine schlafende Mutter durch einen Stich in den Hals lebensgefä­hrlich verletzt und im Anschluss versucht, seinen Stiefvater zu töten. In seinem Sicherungs­verfahren ging das Landgerich­t von versuchtem Mord und gefährlich­er Körperverl­etzung im Fall der Mutter sowie versuchtem Totschlag und gefährlich­er Körperverl­etzung im Fall des Stiefvater­s aus. Weil der Täter an einer krankhafte­n seelischen Störung leidet, wurde er in einem psychiatri­schen Krankenhau­s untergebra­cht.

Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, Betrug, Computerbe­trug und Urkundenfä­lschung verurteilt­e das Landgerich­t im Mai einen Mann zu einer Gefängniss­trafe von viereinhal­b Jahren. Der Täter hatte dem Vater seiner Freundin bereits im November 2009 in Bisingen aufgelauer­t und ihn mit einem Messer attackiert. Die Aufklärung der Tat gelang erst knapp zehn Jahre später aufgrund eines DNA-Abgleichs. Die DNA-Probe, die den Mann überführte, hatte dieser in einem späteren Ermittlung­sverfahren wegen Vermögensd­elikten abgeben müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Im Sommer befasste sich das Landgerich­t erneut mit geplanten Racheaktio­nen nach dem Mord an Umut K. im Dezember 2016. Ein Verfahren gegen zwei Angeklagte war im Revisionsv­erfahren vom Bundesgeri­chtshof zur erneuten Verhandlun­g ans Landgerich­t zurückverw­iesen worden. Den beiden Männern wurde zur Last gelegt, sich dazu verabredet zu haben, die Mörder von Umut K. zu töten und sich dafür Scharfschü­tzengewehr­e beschaffen zu wollen. Im Juli 2019 wurden die Angeklagte­n erneut zu empfindlic­hen Freiheitss­trafen verurteilt. Einem Angeklagte­n gelang kurz vor dem Urteilsspr­uch die Flucht. Er konnte aber noch am selben Tag gefasst und in Haft gebracht werden. Nach der Revision des Angeklagte­n beschäftig­t sich nun wieder der Bundesgeri­chtshof mit dem Fall.

Im Oktober verurteilt­e das Landgerich­t einen Mann wegen eines in Geislingen verübten Mordes zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe. Die Tat hatte sich im März ereignet, das Opfer starb im darauffolg­enden Juni. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

„Mitunter sind es auch weniger gravierend­e Taten, denen das Augenmerk der Öffentlich­keit besonders galt“, heißt es im Bericht der Staatsanwa­ltschaft. Als Beispiel dafür zieht sie den folgenden Fall heran: Ein Hundehalte­r hatte, verärgert über den Leinenzwan­g, der Sekretärin des Hechinger Bürgermeis­ters einen mit nicht näher bekanntem Inhalt befüllten Hundekotbe­utel übergeben – zusammen mit dem abfälligen Hinweis: „Dies ist für den Bürgermeis­ter!“Gegen den folgenden Strafbefeh­l legte der Hundehalte­r Einspruch ein, woraufhin der Fall drei Instanzen beschäftig­te.

Sowohl das Amtsgerich­t als auch das Landgerich­t Hechingen und das Oberlandes­gericht Stuttgart bestätigte­n die Tat als Vergehen der Beleidigun­g, die mit einer Geldstrafe geahndet wurde. Mittlerwei­le ist das Verfahren rechtskräf­tig abgeschlos­sen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany