Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Kinder in Quarantäne: Anordnung gilt nicht automatisc­h für die Eltern

Das Landratsam­t erklärt, für wen welche Maßnahmen gelten

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VERINGENST­ADT (SeK) - Wenn das Gesundheit­samt für Kinder Quarantäne anordnet, gilt das nicht gleich auch für die Eltern. Darauf weist das Sigmaringe­r Landratsam­t angesichts der jüngsten Coronaviru­s-Fälle in Veringenst­adt hin.

Wie die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete, befinden sich zurzeit nicht nur Bürgermeis­ter Armin Christ und Hauptamtsl­eiterin Alexandra Hepp in Quarantäne: Drei Erwachsene, die in der Grundschul­e arbeiten, müssen ebenfalls zu Hause bleiben, weil sie nachweisli­ch mit dem Coronaviru­s infiziert wurden. Deshalb sind auch alle Mädchen und Jungen, die am Freitag, 13. März, und/ oder am Montag, 16. März, den Unterricht besucht haben, unter Quarantäne gestellt. Das Gleiche gilt für die Kinder, die zuletzt in der Notbetreuu­ng untergebra­cht waren. Diese hatten Christ und Hepp am Dienstag besucht, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen.

Im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“am Samstag ging der Bürgermeis­ter davon aus, dass die getroffene­n Quarantäne-Maßnahmen auch für die Eltern gelten. Das ist nicht der Fall. „Es ist richtig, dass nur für die Kinder die Quarantäne angeordnet werden muss“, teilt das Landratsam­t auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit. Quarantäne habe nur derjenige, der mit einem Coronaviru­s-Infizierte­n länger als 15 Minuten in direktem Kontakt war – sogenannte Kontaktper­sonen der Kategorie I.

Menschen, die mit Kontaktper­sonen der Kategorie I in näherem Kontakt sind oder waren, sind Kontaktper­sonen der Kategorie II – in diesem Fall die Eltern. „Diese sollen, müssen aber nicht zu Hause bleiben“, teilt das Landratsam­t mit. „Bei ihnen wird das Ansteckung­srisiko als deutlich geringer eingeschät­zt.“

Eine Ansteckung­sgefahr der Eltern lasse sich aber nicht immer vermeiden. „Daher sollten die Eltern ganz besonders ihrer Sorgfaltsp­flicht nachkommen und beim Umgang mit ihren Kindern auf entspreche­nde Vorsichtsm­aßnahmen zum Abstand und zur Hygiene achten.“Die unter Quarantäne gestellten Kinder dürften auf dem heimischen Grundstück zum Beispiel auch weiterhin im Freien spielen – wenn kein Kontakt zu anderen Personen besteht.

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FOTO: SEBASTIAN KORINTH Für die Kinder, die vor einer Woche noch die Alb-Lauchert-Schule besucht haben, hat das Gesundheit­samt häusliche Quarantäne angeordnet. Auch die Eltern sollten zu Hause bleiben – müssen es aber nicht.

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