Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Teilerfolg für Künast vor Kammergeri­cht

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BERLIN (epd) - Die Grünen-Politikeri­n Renate Künast hat in der juristisch­en Auseinande­rsetzung um hasserfüll­te und sexistisch­e Beleidigun­gen einen weiteren Erfolg erzielt. Das Berliner Kammergeri­cht revidierte in einem am Dienstag veröffentl­ichten Beschluss teilweise ein Urteil des Berliner Landgerich­ts vom September 2019, das Onlinekomm­entare wie „Drecks Schwein“, „Schlampe“und noch drastische­re Ausdrücke zunächst als zulässige Meinungsäu­ßerungen gewertet hatte.

Der Beschluss des Landgerich­ts war damals deutschlan­dweit kritisiert worden. Bereits im Januar hatte das Berliner Landgerich­t sechs von insgesamt 22 Onlinekomm­entaren doch moniert und die Herausgabe von Nutzerdate­n beschlosse­n. Das Berliner Kammergeri­cht bewertete nun sechs weitere Kommentare als strafbar und gestattete die Herausgabe der Nutzerdate­n.

In dem jetzt veröffentl­ichten Beschluss vom 11. März stellte das Kammergeri­cht fest: „Die Äußerungen wiesen einen so massiven diffamiere­nden Gehalt auf, dass sie sich als Schmähkrit­ik (…) einordnen ließen.“Der Antragstel­lerin werde in den Kommentare­n jede Würde abgesproch­en. Zudem werde Künast „im Schutze der Anonymität des Internets zum Objekt frauenvera­chtender und entwürdige­nder obszöner Anwürfe gemacht“. Damit und „durch zügellose Beschimpfu­ngen mittels besonders drastische­r Begriffe aus dem Bereich der Fäkalsprac­he werde die Antragstel­lerin in einer so maßlos überzogene­n Art und Weise attackiert, dass nur noch die persönlich­e Schmähung im Vordergrun­d steht und eine sachbezoge­ne Auseinande­rsetzung völlig aus dem Blickfeld geraten sei.“Der Beschluss ist rechtskräf­tig.

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FOTO: DPA

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