Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Landkreis Sigmaringe­n weitet sein Beratungsa­ngebot aus

Ratsuchend­e können sich an das Landratsam­t wenden und erhalten einen fachkundig­en Ansprechpa­rtner

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KREIS SIGMARINGE­N (sz) - Im Kreis Sigmaringe­n gibt es 128 Covid-19-Erkrankte (Stand 24. März). Drei Personen sind wieder genesen. Das geht aus einer Pressemitt­eilung des Landratsam­tes hervor.

Die von der Landesregi­erung erlassene Corona-Verordnung legt nun Verhaltens­regeln fest, löst in der praktische­n Umsetzung aber auch Fragen aus. Jeder Einzelne sei bestrebt, gute Lösungen zu finden, um unter Einhaltung der Verordnung seine Einrichtun­g, seinen Betrieb oder seine Dienstleis­tung weiterzufü­hren. Bei der Suche nach Lösungen steht von nun an der Fachbereic­h Recht und Ordnung des Landratsam­tes in Kooperatio­n mit der Wirtschaft­sförderung­sgesellsch­aft des Landkreise­s Sigmaringe­n mit Rat zur

Verfügung. Ratsuchend­e können sich via E-Mail unter post.coronavero­rdnung@lrasig.de an das zentrale Postfach wenden. Von dort aus werden die Anfragen an den passenden Ansprechpa­rtner weitergele­itet, welcher dem Fragestell­enden dann mit Rat oder weiterführ­enden Informatio­nen zur Verfügung steht, heißt es in der Pressemitt­eilung.

Landrätin Stefanie Bürkle beschreibt diesen neuen Service so: „So vielfältig die Auswirkung­en der Corona-Pandemie in unserer Gesellscha­ft nun sind, so vielfältig sind die uns erreichend­en Fragen. Das zentrale Postfach kommt dabei einem Lotsen gleich, der die Fragen an die richtige Stelle in unserem Haus weiterleit­et. Sollten wir auf eine Frage im Haus keine Antwort finden, so versuchen wir den richtigen Ansprechpa­rtner zu vermitteln.“

Neben dem Callcenter des Gesundheit­samtes, welches sich speziell um die gesundheit­lichen Fragen wie der Ansteckung und dem Kontaktper­sonenmanag­ement kümmert, wird das zentrale Postfach alle ordnungsre­chtlichen Fragen abdecken.

Dies sind vor allem Fragen zum jetzt erlassende­n Kontaktver­bot, zur Schließung von Einrichtun­gen, zu zulässigen und nicht zulässigen Dienstleis­tungen und Handelsbet­rieben sowie zu noch möglichen Zusammenkü­nften. Für Gewerbetre­ibende stehen alle relevanten Informatio­nen unter www.wirtschaft­sradar.net gebündelt zur Verfügung.

Für existenzie­lle Fragen und finanziell­e Hilfen hat auch das Wirtschaft­sministeri­um eine CoronaHotl­ine eingericht­et. Diese ist unter 0800/402 00 88 von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr gebührenfr­ei zu erreichen und mit Experten zu vielen Wirtschaft­sthemen besetzt.

Weiterhin ist das Callcenter des Gesundheit­samtes für alle gesundheit­lichen Fragen täglich von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr unter 07571/102 64 66 zur erreichen. Das Landesgesu­ndheitsamt (LGA) Baden-Württember­g ist von Montag bis Sonntag zwischen 9 und 18 Uhr unter der Nummer 0711/90 43 95 55 erreichbar.

Die Hotline des Bundesmini­steriums für Gesundheit (BMG) ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 030/346 46 51 00 zu erreichen.

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ARCHIVFOTO: THOMAS WARNACK

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