Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Tachometer dürfen zehn Prozent Toleranz haben

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Das Bundeskabi­nett hat den Weg frei gemacht für verschärft­e Strafen bei Tempodelik­ten auf den Straßen. Wer hinter dem Steuer sitzt, sollte den Tacho damit noch genauer im Blick behalten als bisher schon. Doch wie genau misst der Tachometer eigentlich?

Der Tachometer darf niemals eine zu geringe Geschwindi­gkeit anzeigen, erklärt der TÜV Nord – geregelt ist das in Paragraf 57 der Straßenver­kehrszulas­sungsordnu­ng (StVZO). Umgekehrt aber darf er vorauseile­n – sprich: mehr anzeigen als das Auto tatsächlic­h fährt.

Bei Fahrzeugen, die vor dem Jahr 1991 zugelassen wurden, dürfen die Geschwindi­gkeitsmess­er laut der EU-Richtlinie 75/443/EWG um bis zu sieben Prozent vom realen Wert abweichen. Bei nach 1991 zugelassen­en Fahrzeugen dürfen die Tachonadel oder das Digitaldis­play sogar bis zu zehn Prozent mehr anzeigen – plus eines Zuschlags von 4 Kilometern pro Stunde. So erlaubt der Gesetzgebe­r demnach eine Tachoanzei­ge von maximal 114 km/h, wenn das Auto real mit Tempo 100 unterwegs ist.

Die Hersteller schöpfen diese Toleranz in der Regel zwar nicht aus, aber etwas mehr zeigt der Tacho meist an, so die Prüforgani­sation. Mit einem Navigation­sgerät lässt sich dieser Unterschie­d leicht feststelle­n: Mit der Satelliten­navigation GPS betrage die Abweichung im Display nur einen Kilometer pro Stunde, erläutert der TÜV Nord.

Schon für kleinere Temposünde­n sollen Autofahrer in Deutschlan­d künftig härter bestraft werden. Nicht nur die Geldbußen steigen, sondern auch Fahrverbot­e werden schneller fällig. So droht – neben 80 Euro und einem Punkt in Flensburg – zum Beispiel ein Monat Fahrverbot bald allen, die innerorts ab 21 km/h zu schnell fahren.

Wer nur um bis zu 10 km/h innerorts zu schnell ist, riskiert mit nunmehr 30 Euro das Doppelte des bisherigen Bußgeldes. Die Verordnung soll dem Bundesverk­ehrsminist­erium zufolge „schnellstm­öglich in Kraft treten“. (dpa)

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