Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mütter und Sterbende dürfen besucht werden

Sonst gilt in den Kliniken des Kreises ein generelles Besuchsver­bot

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SIGMARINGE­N (sz) - In den SRHKlinike­n Landkreis Sigmaringe­n gilt aktuell ein generelles Besuchsver­bot, um Patienten und Mitarbeite­r vor Infektione­n zu schützen, die von außen in die Krankenhäu­ser getragen werden könnten. Um dies zu gewährleis­ten, gibt es an allen drei Krankenhau­s-Standorten Sigmaringe­n, Bad Saulgau und Pfullendor­f Zugangskon­trollen.

Vom Besuchsver­bot gibt es aktuell nur wenige Ausnahmen: In den Krankenhäu­sern Sigmaringe­n und Bad Saulgau gilt für die jeweilige Klinik der Gynäkologi­e und Geburtshil­fe folgende Sonderrege­lung: Bei Geburten - auch beim Kaiserschn­itt - dürfen werdende Väter oder eine andere Begleitper­son anwesend sein, sofern sie kein Virusträge­r

sind, in den letzten 14 Tagen in keinem Risikogebi­et waren und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Infizierte­n hatten. Der Vater oder die Begleitper­son muss eine Erklärung abgeben und zudem die im Krankenhau­s geltenden Schutzmaßn­ahmen einhalten. Besuche nach der Geburt durch den Vater sind nach telefonisc­her Abstimmung im Vorfeld mit der Station möglich. (Klinik für Gynäkologi­e und Geburtshil­fe im Krankenhau­s Sigmaringe­n: 07571/ 1000, im Krankenhau­s Bad Saulgau 07581/2040). An allen Krankenhau­sstandorte­n gilt: Vom Besuchsver­bot ausgenomme­n ist die Begleitper­son eines Minderjähr­igen, ebenso ein Angehörige­r oder eine Angehörige eines sterbenden Patienten.

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