Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Mütter und Sterbende dürfen besucht werden
Sonst gilt in den Kliniken des Kreises ein generelles Besuchsverbot
SIGMARINGEN (sz) - In den SRHKliniken Landkreis Sigmaringen gilt aktuell ein generelles Besuchsverbot, um Patienten und Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen, die von außen in die Krankenhäuser getragen werden könnten. Um dies zu gewährleisten, gibt es an allen drei Krankenhaus-Standorten Sigmaringen, Bad Saulgau und Pfullendorf Zugangskontrollen.
Vom Besuchsverbot gibt es aktuell nur wenige Ausnahmen: In den Krankenhäusern Sigmaringen und Bad Saulgau gilt für die jeweilige Klinik der Gynäkologie und Geburtshilfe folgende Sonderregelung: Bei Geburten - auch beim Kaiserschnitt - dürfen werdende Väter oder eine andere Begleitperson anwesend sein, sofern sie kein Virusträger
sind, in den letzten 14 Tagen in keinem Risikogebiet waren und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Infizierten hatten. Der Vater oder die Begleitperson muss eine Erklärung abgeben und zudem die im Krankenhaus geltenden Schutzmaßnahmen einhalten. Besuche nach der Geburt durch den Vater sind nach telefonischer Abstimmung im Vorfeld mit der Station möglich. (Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe im Krankenhaus Sigmaringen: 07571/ 1000, im Krankenhaus Bad Saulgau 07581/2040). An allen Krankenhausstandorten gilt: Vom Besuchsverbot ausgenommen ist die Begleitperson eines Minderjährigen, ebenso ein Angehöriger oder eine Angehörige eines sterbenden Patienten.