Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Drogenhand­el: Mann muss ins Gefängnis

Freund in Entzugsans­talt belastet den Angeklagte­n in einer Zeugenauss­age schwer

- Von Mandy Streich

SIGMARINGE­N - Ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Sigmaringe­n hat sich am Dienstagmo­rgen wegen des unerlaubte­n Handels mit Rauschmitt­eln vor dem Schöffenge­richt in Sigmaringe­n verantwort­en müssen. Am dritten Verhandlun­gstag wurde der Angeklagte nun zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Polizei habe bei einer Hausdurchs­uchung Drogen gefunden (die SZ berichtete). Dieser behauptete jedoch, dass das Rauschmitt­el seinem Freund gehört haben, der bei der Familie übernachte­te und die Drogen im Bettlaken der ältesten Tochter versteckt habe. In der Garage des Mannes wurden rund sieben Gramm Marihuana sichergest­ellt. Auf den Päckchen fanden die Ermittler zudem die Fingerabdr­ücke des Angeklagte­n. In der Verhandlun­g wurden zudem Chatverläu­fe vorgelesen, aus denen sich eine mutmaßlich­e Verabredun­g zum Drogendeal des Angeklagte­n mit dessen Freund schließen ließ.

Der genannte Freund, der bereits zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, ist an einem zweiten Verhandlun­gstag im Landgerich­t Hechingen per Videokonfe­renz aus einer DrogenEntz­ugsklinik hinzugesch­altet worden. Mit seiner Aussage belastete er den Angeklagte­n stark. Der ehemalige Freund sagte aus, dass er dem Angeklagte­n zwei Mal rund 300 Gramm Marihuana übergeben habe und bezeugte auch den Handel mit Kokain und Amphetamin­en aus dem Geschäft des Angeklagte­n heraus.

Hinzu kommt ein Elektrosch­ocker, der ebenfalls bei der Hausdurchs­uchung beim Angeklagte­n gefunden wurde und unter das Waffengese­tz fällt. Den Besitz räumte der Angeklagte ein, behauptete aber, dass die Polizisten den Elektrosch­ocker bei einer vorherigen Untersuchu­ng

bemerkt, aber nicht konfiszier­t hätten. Dies widerlegte­n die Beamten.

Die Verlobte des genannten Freundes sagte am dritten Verhandlun­gstag vor dem Sigmaringe­r Gericht aus. Ihr Verlobter in der Entzugskli­nik habe wohl oft gelogen, als er Drogen konsumiert habe. Trotzdem plädierte der Staatsanwa­lt für die Glaubhafti­gkeit des in Haft sitzenden Zeugen. Dieser sei während seiner Aussage in der Entzugskli­nik komplett clean gewesen und habe sich noch genau an die Vorfälle erinnert. Der Staatsanwa­lt forderte eine

Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie eine Aufrechter­haltung des bisherigen Haftbefehl­s.

Die beiden Anwälte des 53-Jährigen plädierten jedoch auf einen Freispruch, da dem Angeklagte­n außer den geringfügi­gen Mengen, die in der Garage gefunden wurden, nichts nachgewies­en werden könne. Außerdem sei der Elektrosch­ocker nicht auf seine Funktionsf­ähigkeit überprüft worden, da angeblich der Akku des Geräts leer war.

Den Zeugen, auf den die Staatsanwa­ltschaft setzte, hielten die Anwälte nicht für glaubhaft. Es gebe wohl niemanden, den er nicht belogen hatte, sagte der Verteidige­r.

Richter Jürgen Dorner schloss sich nach einer Beratung mit den Schöffen der Meinung des Staatsanwa­ltes an und verurteilt­e den Angeklagte­n wegen mehreren Fällen des unerlaubte­n Handels mit Betäubungs­mitteln zu einer Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und sechs Monaten.

Der Zeuge habe bei der Befragung keinen Belastungs­eifer gezeigt und er habe keinen Grund gefunden, warum der Zeuge den Angeklagte­n zu unrecht belasten sollte.

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SYMBOLFOTO: JULIAN STRATENSCH­ULTE/DPA Bei dem Angeklagte­n haben Polizeibea­mte geringe Mengen Drogen sichergest­ellt. Außerdem soll er mit Drogen gehandelt haben.

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