Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Drogenhandel: Mann muss ins Gefängnis
Freund in Entzugsanstalt belastet den Angeklagten in einer Zeugenaussage schwer
SIGMARINGEN - Ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Sigmaringen hat sich am Dienstagmorgen wegen des unerlaubten Handels mit Rauschmitteln vor dem Schöffengericht in Sigmaringen verantworten müssen. Am dritten Verhandlungstag wurde der Angeklagte nun zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Polizei habe bei einer Hausdurchsuchung Drogen gefunden (die SZ berichtete). Dieser behauptete jedoch, dass das Rauschmittel seinem Freund gehört haben, der bei der Familie übernachtete und die Drogen im Bettlaken der ältesten Tochter versteckt habe. In der Garage des Mannes wurden rund sieben Gramm Marihuana sichergestellt. Auf den Päckchen fanden die Ermittler zudem die Fingerabdrücke des Angeklagten. In der Verhandlung wurden zudem Chatverläufe vorgelesen, aus denen sich eine mutmaßliche Verabredung zum Drogendeal des Angeklagten mit dessen Freund schließen ließ.
Der genannte Freund, der bereits zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, ist an einem zweiten Verhandlungstag im Landgericht Hechingen per Videokonferenz aus einer DrogenEntzugsklinik hinzugeschaltet worden. Mit seiner Aussage belastete er den Angeklagten stark. Der ehemalige Freund sagte aus, dass er dem Angeklagten zwei Mal rund 300 Gramm Marihuana übergeben habe und bezeugte auch den Handel mit Kokain und Amphetaminen aus dem Geschäft des Angeklagten heraus.
Hinzu kommt ein Elektroschocker, der ebenfalls bei der Hausdurchsuchung beim Angeklagten gefunden wurde und unter das Waffengesetz fällt. Den Besitz räumte der Angeklagte ein, behauptete aber, dass die Polizisten den Elektroschocker bei einer vorherigen Untersuchung
bemerkt, aber nicht konfisziert hätten. Dies widerlegten die Beamten.
Die Verlobte des genannten Freundes sagte am dritten Verhandlungstag vor dem Sigmaringer Gericht aus. Ihr Verlobter in der Entzugsklinik habe wohl oft gelogen, als er Drogen konsumiert habe. Trotzdem plädierte der Staatsanwalt für die Glaubhaftigkeit des in Haft sitzenden Zeugen. Dieser sei während seiner Aussage in der Entzugsklinik komplett clean gewesen und habe sich noch genau an die Vorfälle erinnert. Der Staatsanwalt forderte eine
Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie eine Aufrechterhaltung des bisherigen Haftbefehls.
Die beiden Anwälte des 53-Jährigen plädierten jedoch auf einen Freispruch, da dem Angeklagten außer den geringfügigen Mengen, die in der Garage gefunden wurden, nichts nachgewiesen werden könne. Außerdem sei der Elektroschocker nicht auf seine Funktionsfähigkeit überprüft worden, da angeblich der Akku des Geräts leer war.
Den Zeugen, auf den die Staatsanwaltschaft setzte, hielten die Anwälte nicht für glaubhaft. Es gebe wohl niemanden, den er nicht belogen hatte, sagte der Verteidiger.
Richter Jürgen Dorner schloss sich nach einer Beratung mit den Schöffen der Meinung des Staatsanwaltes an und verurteilte den Angeklagten wegen mehreren Fällen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und sechs Monaten.
Der Zeuge habe bei der Befragung keinen Belastungseifer gezeigt und er habe keinen Grund gefunden, warum der Zeuge den Angeklagten zu unrecht belasten sollte.