Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Haus Nazareth gilt als systemrelevant
KREIS SIGMARINGEN (sz) - Für Unruhe hat in den vergangenen Wochen gesorgt, dass die Mitarbeiter von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in der Corona-Verordnung des Landes nicht explizit als systemrelevante Institutionen aufgeführt sind. Direktor Peter Baumeister vom Haus Nazareth hatte sich daraufhin an den Sigmaringer Landtagsabgeordneten Klaus Burger gewandt und diesen um Hilfe gebeten. Burger wie auch der Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß führten daraufhin verschiedene Gespräche und baten das Kultusministerium hier im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen tätig zu werden und diese entsprechend aufzunehmen.
Wie Klaus Burger nun mitteilt, wurde diese Unklarheit nun beseitigt. In einem Schreiben des Kultusministeriums an den Abgeordneten hat dieses bestätigt, dass Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe der öffentlichen Daseinsvorsorge nach § 1 Abs. 6 Ziffer 3 der Corona-VO zuzurechnen sind. Damit sind die Kinderund Jugendhilfeeinrichtungen im Sinne der Verordnung in die systemrelevante Infrastruktur einbezogen, ohne dass sie dort explizit erwähnt worden sind. „Für die Beschäftigten gilt damit, dass ihre Kinder für die Notbetreuung vorgesehen werden können, damit sie selbst ihren Aufgaben weiter nachgehen können“; sagt er. „Insofern ist das Anliegen der Mitarbeiter des Haus Nazareth völlig berechtigt und ich bin froh, dass seitens des Kultusministeriums für Klarheit gesorgt wurde.“Gerade jetzt stellten die Kinderheime einen wesentlichen Teil der Krisenversorgung.