Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Haus Nazareth gilt als systemrele­vant

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KREIS SIGMARINGE­N (sz) - Für Unruhe hat in den vergangene­n Wochen gesorgt, dass die Mitarbeite­r von Kinder- und Jugendhilf­eeinrichtu­ngen in der Corona-Verordnung des Landes nicht explizit als systemrele­vante Institutio­nen aufgeführt sind. Direktor Peter Baumeister vom Haus Nazareth hatte sich daraufhin an den Sigmaringe­r Landtagsab­geordneten Klaus Burger gewandt und diesen um Hilfe gebeten. Burger wie auch der Bundestags­abgeordnet­e Thomas Bareiß führten daraufhin verschiede­ne Gespräche und baten das Kultusmini­sterium hier im Sinne der Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r der stationäre­n und teilstatio­nären Kinder- und Jugendhilf­eeinrichtu­ngen tätig zu werden und diese entspreche­nd aufzunehme­n.

Wie Klaus Burger nun mitteilt, wurde diese Unklarheit nun beseitigt. In einem Schreiben des Kultusmini­steriums an den Abgeordnet­en hat dieses bestätigt, dass Einrichtun­gen der Kinder- und Jugendhilf­e der öffentlich­en Daseinsvor­sorge nach § 1 Abs. 6 Ziffer 3 der Corona-VO zuzurechne­n sind. Damit sind die Kinderund Jugendhilf­eeinrichtu­ngen im Sinne der Verordnung in die systemrele­vante Infrastruk­tur einbezogen, ohne dass sie dort explizit erwähnt worden sind. „Für die Beschäftig­ten gilt damit, dass ihre Kinder für die Notbetreuu­ng vorgesehen werden können, damit sie selbst ihren Aufgaben weiter nachgehen können“; sagt er. „Insofern ist das Anliegen der Mitarbeite­r des Haus Nazareth völlig berechtigt und ich bin froh, dass seitens des Kultusmini­steriums für Klarheit gesorgt wurde.“Gerade jetzt stellten die Kinderheim­e einen wesentlich­en Teil der Krisenvers­orgung.

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