Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

BGH sieht Berliner Raser-Mordurteil offenbar kritisch

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KARLSRUHE (dpa) - Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat Bedenken gegen die Verurteilu­ng zweier Berliner Autoraser wegen Mordes. In der gut zweistündi­gen Verhandlun­g am Donnerstag hinterfrag­ten die obersten Strafricht­er in Karlsruhe gleich mehrere Punkte sehr kritisch. Ihr Urteil wollen sie am 18. Juni verkünden (Az. 4 StR 482/19). Die Männer hatten sich nachts auf dem Kurfürsten­damm in Berlin ein illegales Autorennen geliefert. Als sie bei Rot über eine Kreuzung rasten, rammte einer von ihnen mit 160 bis 170 Stundenkil­ometern einen aus einer Seitenstra­ße kommenden Jeep. Dessen Fahrer starb.

Der Fall beschäftig­t den BGH schon zum zweiten Mal. 2017 hatte das Berliner Landgerich­t beide Männer als Mörder verurteilt. So ein Urteil gegen Autoraser hatte es in Deutschlan­d noch nie gegeben. Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehl­ern auf, der Prozess begann von vorn. Aber auch diesmal hieß es am Ende für die beiden Angeklagte­n: lebenslang­e Haft wegen Mordes. Dagegen haben die Männer erneut Revision eingelegt. Sie sitzen seit vier Jahren in Untersuchu­ngshaft.

Bedenken gibt es vor allem bei dem zweiten Angeklagte­n, der nicht selbst den Jeep gerammt hatte. Das Landgerich­t hatte ihn zweimal als Mittäter verurteilt. In seinem Fall beantragte nicht nur der Verteidige­r, sondern auch die Bundesanwa­ltschaft, das Mordurteil aufzuheben.

Aber auch zur Verurteilu­ng des Hauptangek­lagten stellte die Vorsitzend­e Richterin Beate Sost-Scheible viele kritische Fragen. Sollte der BGH auch das zweite Landgerich­tsurteil aufheben, wäre der nächste Prozess notwendig.

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