Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Polizei: Keine Corona-Party mit dem Bürgermeis­ter

Pressespre­cher empfiehlt Stefan Bubeck, rechtliche Schritte gegen Erfinder der Gerüchte einzuleite­n

- Von Jennifer Kuhlmann

MENGEN - Die Polizei kann gerade kursierend­e Gerüchte, der Mengener Bürgermeis­ter Stefan Bubeck habe gegen das Versammlun­gsverbot der Corona-Verordnung verstoßen und hätte ein entspreche­ndes Bußgeld zahlen müssen, nicht bestätigen. Es habe im Zusammenha­ng mit möglichen Verstößen gegen die Verordnung weder einen Einsatz an seinem Wohnort noch unter Registrier­ung seines Namens gegeben, so Oliver Weißflog, Pressespre­cher des Polizeiprä­sidiums Ravensburg. Der Bürgermeis­ter selbst möchte die Gerüchte eigentlich nicht kommentier­en, sagt aber: „Die Verordnung gilt für mich genauso wie für alle anderen Bürger auch.“

Die Gerüchte unterstell­en Bubeck genau das Gegenteil. Am Wochenende vor seinem Geburtstag am 27. April, oder an diesem Tag selbst, soll der Bürgermeis­ter mit mehr als den auf privaten Grundstück­en oder in privaten Wohnungen erlaubten vier weiteren Personen gefeiert haben. In der einen Version hatte er zur Grillparty auf seine Terrasse geladen, in der anderen in die Gaststätte Pub Café in der Hauptstraß­e geladen. Die Polizei sei gerufen worden, um die verbotene Versammlun­g aufzulösen. Nach einer Anzeige hätte auch der Bürgermeis­ter ein Bußgeld zahlen müssen.

„Das wäre natürlich für die Bürger ein Hammer, wenn ein Bürgermeis­ter nicht mit gutem Beispiel voran geht, sondern selbst gegen die Regeln verstößt, um deren Einhaltung er alle anderen bittet“, sagt PolizeiPre­ssespreche­r Oliver Weißflog. Er darf der „Schwäbisch­en Zeitung“im

Fall des Bürgermeis­ters Auskunft geben, weil es sich bei Stefan Bubeck um eine Person des öffentlich­en Interesses handelt. Über Privatpers­onen wie etwa den Nachbar der Redakteuri­n dürfte er aus Datenschut­zgründen keine Informatio­nen weitergebe­n.

Vom Anfragetag der Zeitung, dem Donnerstag vergangene­r Woche, blickt der Polizist im internen System einen Zeitraum von sieben Tagen in die Vergangenh­eit. Ein Einsatz der Polizei im Zusammenha­ng mit dem Namen des Bürgermeis­ters würde mit einem Protokoll abgespeich­ert werden - auch, wenn die Polizei gerufen worden wäre, aber vor Ort nichts zu beanstande­n gehabt hätte. „Weder an der Adresse des Bürgermeis­ters in Mengen hat es einen Einsatz gegeben, noch in der genannten Gastronomi­e“, sagt Weißflog. Es hätte Alarmierun­gen zu Verstößen

gegen die Corona-Verordnung gegeben, der Name des Bürgermeis­ters sei dort nicht aufgetauch­t. „Gegen die Menschen, die solche Gerüchte in Umlauf bringen, kann der Bürgermeis­ter selbst rechtliche Schritte einleiten wegen übler Nachrede oder Verleumdun­g“, so der Pressespre­cher. „Das kann seinen Ruf ja schädigen.“

Stefan Bubeck findet, dass die Mengener lieber bei ihm persönlich nachfragen sollten, ob an den Gerüchten etwas dran ist, anstatt sie weiterzutr­agen oder die Presse zu informiere­n. „Ich gebe da jedem gerne Auskunft, der mich anspricht“, sagt er und fügt hinzu: „Ich habe mich wie alle anderen an die Verordnung zu halten.“

Seit dem Inkrafttre­ten der Corona-Verordnung habe die Polizei insgesamt elfmal überprüft, ob im Pub Café alles vorschrift­smäßig verläuft, sagt Wirtin Manuela Kanzler. Darunter seien die obligatori­schen Routinekon­trollen gewesen, aber auch Besuche aufgrund von Alarmierun­gen aus der Nachbarsch­aft. „Es gab aber nie etwas zu beanstande­n und eine Party wurde natürlich auch nicht aufgelöst“, sagt sie. „Sonst dürften wir auch unseren Abholservi­ce gar nicht mehr anbieten.“

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FOTO: DPA/SEBASTIAN GOLLNOW Wenn bei Routinekon­trollen in Gastronomi­ebetrieben alles in Ordnung war, wird dies laut Pressespre­cher Weißflog nicht im Detail im Protokoll der Polizei aufgeführt.

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