Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Polizei: Keine Corona-Party mit dem Bürgermeister
Pressesprecher empfiehlt Stefan Bubeck, rechtliche Schritte gegen Erfinder der Gerüchte einzuleiten
MENGEN - Die Polizei kann gerade kursierende Gerüchte, der Mengener Bürgermeister Stefan Bubeck habe gegen das Versammlungsverbot der Corona-Verordnung verstoßen und hätte ein entsprechendes Bußgeld zahlen müssen, nicht bestätigen. Es habe im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen die Verordnung weder einen Einsatz an seinem Wohnort noch unter Registrierung seines Namens gegeben, so Oliver Weißflog, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg. Der Bürgermeister selbst möchte die Gerüchte eigentlich nicht kommentieren, sagt aber: „Die Verordnung gilt für mich genauso wie für alle anderen Bürger auch.“
Die Gerüchte unterstellen Bubeck genau das Gegenteil. Am Wochenende vor seinem Geburtstag am 27. April, oder an diesem Tag selbst, soll der Bürgermeister mit mehr als den auf privaten Grundstücken oder in privaten Wohnungen erlaubten vier weiteren Personen gefeiert haben. In der einen Version hatte er zur Grillparty auf seine Terrasse geladen, in der anderen in die Gaststätte Pub Café in der Hauptstraße geladen. Die Polizei sei gerufen worden, um die verbotene Versammlung aufzulösen. Nach einer Anzeige hätte auch der Bürgermeister ein Bußgeld zahlen müssen.
„Das wäre natürlich für die Bürger ein Hammer, wenn ein Bürgermeister nicht mit gutem Beispiel voran geht, sondern selbst gegen die Regeln verstößt, um deren Einhaltung er alle anderen bittet“, sagt PolizeiPressesprecher Oliver Weißflog. Er darf der „Schwäbischen Zeitung“im
Fall des Bürgermeisters Auskunft geben, weil es sich bei Stefan Bubeck um eine Person des öffentlichen Interesses handelt. Über Privatpersonen wie etwa den Nachbar der Redakteurin dürfte er aus Datenschutzgründen keine Informationen weitergeben.
Vom Anfragetag der Zeitung, dem Donnerstag vergangener Woche, blickt der Polizist im internen System einen Zeitraum von sieben Tagen in die Vergangenheit. Ein Einsatz der Polizei im Zusammenhang mit dem Namen des Bürgermeisters würde mit einem Protokoll abgespeichert werden - auch, wenn die Polizei gerufen worden wäre, aber vor Ort nichts zu beanstanden gehabt hätte. „Weder an der Adresse des Bürgermeisters in Mengen hat es einen Einsatz gegeben, noch in der genannten Gastronomie“, sagt Weißflog. Es hätte Alarmierungen zu Verstößen
gegen die Corona-Verordnung gegeben, der Name des Bürgermeisters sei dort nicht aufgetaucht. „Gegen die Menschen, die solche Gerüchte in Umlauf bringen, kann der Bürgermeister selbst rechtliche Schritte einleiten wegen übler Nachrede oder Verleumdung“, so der Pressesprecher. „Das kann seinen Ruf ja schädigen.“
Stefan Bubeck findet, dass die Mengener lieber bei ihm persönlich nachfragen sollten, ob an den Gerüchten etwas dran ist, anstatt sie weiterzutragen oder die Presse zu informieren. „Ich gebe da jedem gerne Auskunft, der mich anspricht“, sagt er und fügt hinzu: „Ich habe mich wie alle anderen an die Verordnung zu halten.“
Seit dem Inkrafttreten der Corona-Verordnung habe die Polizei insgesamt elfmal überprüft, ob im Pub Café alles vorschriftsmäßig verläuft, sagt Wirtin Manuela Kanzler. Darunter seien die obligatorischen Routinekontrollen gewesen, aber auch Besuche aufgrund von Alarmierungen aus der Nachbarschaft. „Es gab aber nie etwas zu beanstanden und eine Party wurde natürlich auch nicht aufgelöst“, sagt sie. „Sonst dürften wir auch unseren Abholservice gar nicht mehr anbieten.“