Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Wann die Punkte in Flensburg wieder verschwinden
Viel zu schnell gefahren, mit dem Handy am Steuer erwischt worden oder über eine rote Ampel gerauscht? Für solche Vergehen im Straßenverkehr müssen Sie nicht nur mit Bußgeldern rechnen, sondern auch mit Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Bei insgesamt acht Punkten ist Schluss, und die Fahrerlaubnis wird eingezogen, erklärt der ADAC.
Doch die Punkte bleiben nicht ewig auf dem Konto. Je nach Art der Eintragung werden sie automatisch nach gewissen Fristen getilgt. Welche Fristen gelten für Einträge? Nicht nur die Anzahl der Punkte allein ist entscheident, relevant ist auch, in welchen Zusammenhang sie vergeben worden sind: Nach zweieinhalb Jahren verschwindet der Eintrag für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt. Wurde ein Fahrverbot dazu verhängt, dauert es fünf Jahre. Das ist derselbe Zeitraum, der für Straftaten mit zwei Punkten gilt. Zehn Jahre muss auf eine weiße Weste warten, wer wegen Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug Punkte ansammelte.
Während dieser Prozess automatisch verläuft, können Autofahrer auch aktiv Punkte abbauen. Doch das geht nur eingeschränkt, erklärt der ADAC. So kann jemand mit einem Stand von einem bis fünf Punkten durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen. Rund 400 Euro kostet so eine Schulung laut ADAC. Sie wird von Fahrschulen, Tüv oder Dekra angeboten. Doch diese Seminarteilnahme ist nur einmal in fünf Jahren möglich. Wenn sechs oder mehr Punkte auf dem Konto sind, lässt sich auf diese Weise gar kein Punkt tilgen.
Seinen Punktestand kann man kostenlos durch Antrag vor Ort, schriftlich per Post oder online beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen. Dazu ist der Nachweis der Identität erforderlich. Das kann durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder durch Kopien von Personalausweis oder Pass erfolgen. Wer einen Personalausweis mit Online-Funktion nutzt, kann den Antrag auch online stellen. (dpa)