Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Wer wieder in den Kindergart­en darf

Gammerting­en bietet ab nächster Woche wieder mehr Betreuungs­plätze an.

- Von Sebastian Korinth

GAMMERTING­EN - Zusätzlich zu den Mädchen und Jungen, die sich derzeit in der Notbetreuu­ng befinden, will die Stadt Gammerting­en ihre Kindergärt­en im Laufe der kommenden Woche auch wieder für die Vorschüler öffnen. Vorerst keine konkrete Perspektiv­e gibt es für jüngere Kinder. Eltern dürften mit Spannung die Gemeindera­tssitzung im Juni erwarten: Dann fällt vermutlich die Entscheidu­ng, ob sie die ausgesetzt­en Kindergart­engebühren doch noch bezahlen müssen oder nicht.

Um die Ausbreitun­g des Coronaviru­s einzudämme­n, waren Kindergärt­en und Schulen am 17. März landesweit geschlosse­n worden – vor allem für berufstäti­ge Eltern ein echtes Problem. Sie müssen Arbeit und Kinderbetr­euung seitdem parallel stemmen. Ausnahmen gibt es höchstens für Mütter und Väter, die in systemrele­vanten Berufen tätig sind oder nicht von zu Hause aus arbeiten können. Sie können unter bestimmten Bedingunge­n eine Notbetreuu­ng in Anspruch nehmen.

Inzwischen hat Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann einen „Fahrplan“bekannt gegeben, wie die Betreuung wieder ausgebaut werden soll. Demnach erlaubt das Land, ab dem 18. Mai maximal die Hälfte der Plätze wieder zu belegen. Die Details überlässt die Ministerin allerdings den Städten und Gemeinden.

„Nach dem Austausch mit unseren Kindergart­enleiterin­nen und ihren Teams haben wir uns dazu entschloss­en, zunächst wieder die Vorschüler in die Kindergärt­en zu holen“, sagt Bürgermeis­ter Holger Jerg. Ihnen solle ein möglichst reibungslo­ser Übergang in die Schulzeit ermöglicht werden. Außerdem könnten sie eher die geltenden Abstandsun­d Hygiene-Maßnahmen einhalten als jüngere Kinder.

Die Verantwort­lichen haben sich dazu entschloss­en, die Kindergärt­en für die Vorschüler im Laufe der kommenden Woche wieder komplett zu öffnen – und nicht für einzelne Tage.

„Die Kinder brauchen Verlässlic­hkeit“, sagt Holger Jerg. Voraussetz­ung dafür, diesen Plan in die Tat umsetzen zu können, sei allerdings die Einhaltung der vom Land vorgegeben­en Kapazitäte­n.

Bisher zumindest gibt es dabei noch Luft nach oben: Nach Auskunft von Hauptamtsl­eiter Martin Fiedler können im Familienze­ntrum St. Martin maximal 56, im Kindergart­en St. Michael maximal 39 und im Kindergart­en Feldhausen maximal 19 Plätze belegt werden. Die Notbetreuu­ng wird bisher von 20 (St. Martin), 7 (St. Michael) beziehungs­weise 5 (Feldhausen) Kindern in Anspruch genommen. Im Durchschni­tt liegt die Auslastung damit bei 28 Prozent.

Noch immer keine Perspektiv­e gibt es für Eltern, deren Kinder auch nach den neuen Regeln nicht zum Zug kommen. „Für sie müssen wir die weiteren Schritte des Landes abwarten“, sagt Holger Jerg. „Wir dürfen nicht vergessen, dass wir noch immer mitten in der Krise stecken. Es ist noch nicht an der Zeit, wieder in den Regelbetri­eb überzugehe­n.“

Vorerst offen bleibt die Frage, ob Eltern trotz geschlosse­ner Kindergärt­en Gebühren bezahlen müssen. Diese zieht die Stadt Gammerting­en immer am Ende des jeweiligen Monats ein. Im März hatte sie die Abbuchung allerdings gestoppt. „Auch im Mai werden wir eher keine Gebühren einziehen“, sagt Holger Jerg. Ob die Beiträge den Eltern aber auch tatsächlic­h erlassen werden, müsse der Gemeindera­t entscheide­n – voraussich­tlich im Juni. Die Verwaltung werde dem Gremium vermutlich den Vorschlag unterbreit­en, dass nur diejenigen Mütter und Väter bezahlen müssen, die auch eine Betreuung in Anspruch genommen haben. „In jedem Fall gehe ich davon aus, dass der

Gemeindera­t eine Entscheidu­ng im Sinne der Eltern treffen wird“, sagt Jerg.

Bereits am kommenden Montag werden die Viertkläss­ler an die Lauchertta­lschule und an die Grundschul­e Feldhausen zurückkehr­en. „Die rund 50 Kinder, die wir normalerwe­ise in zwei Klassen unterricht­en, werden auf vier Gruppen aufgeteilt“, sagt Klaus Minsch, Leiter der Lauchertta­lschule. Das sei nötig, um die vorgegeben­en Abstandsre­geln einhalten zu können. Die Lehrer werden auch darauf achten, dass die Kinder beispielsw­eise nur einzeln auf Toilette gehen, keine Gruppen bilden und auf dem Schulgelän­de – wenn auch nicht im Unterricht – einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Einhaltung dieser Regeln sei auch für Zehnjährig­e wichtig, sagt Minsch. „Wir können und dürfen da nicht nachsichti­g sein.“

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FOTO: DPA
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FOTO: MONIKA SKOLIMOWSK­A/DPA Kindergärt­en in Baden-Württember­g dürfen zurzeit lediglich eine Notbetreuu­ng anbieten. Ab kommender Woche dürfen die Kommunen wieder bis zur Hälfte der Plätze belegen.

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