Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Albstädter wird zu 15 Monaten Haft verurteilt
Unter anderem werden ihm Diebstahl, Einbruch und Angriff auf Polizeibeamte vorgeworfen
ALBSTADT - Wegen zahlreicher Vergehen unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist ein Albstädter zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Liste der Anklagen ist lang. Einerseits, so erläuterte ein Sachverständiger, habe der Angeklagte ein starkes Alkoholund Drogenproblem. Andererseits leide er unter einer psychotischen Störung. Beide Aspekte sollen nun in der Haft behandelt werden.
Der 28-jährige Albstädter musste sich wegen einer langen Reihe von Anklagepunkten vor der großen Strafkammer des Hechinger Landgerichtes verantworten. Unter anderem wurden ihm Diebstahl, Einbruch, Angriff und Beleidigung von Polizeibeamten oder öffentliches Randalieren vorgeworfen, darunter ein Fall, bei dem er Polizeibeamte mit einem Zimmermannshammer bedroht hatte. Die Beamten hatten sich derart bedroht gefühlt, dass der Gebrauch von Schusswaffen nur knapp abgewendet wurde.
Im Rahmen der Verhandlung am Dienstag stellte der Sachverständige fest, dass die Straftaten, die der Angeklagte immer wieder begangen hatte, auf zwei Dinge zurückzuführen sei. Einerseits habe er ein starkes Alkohol- und Drogenproblem. Andererseits leide er unter einer psychotischen Störung. Zudem, so der Sachverständige, habe sich der Angeklagte bisher nicht krankheitseinsichtig gezeigt. Auf die Frage des Richters, welcher Aspekt von beiden eher Auslöser für die Straftaten sei, konnte der Sachverständige keine abschließende Antwort geben.
Auch der Leiter der JVA-Außenstelle Hechingen, in der der Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt, wurde als Zeuge vernommen. Er bestätigte, dass das Verhalten des Angeklagten oft schwierig sei, so dass
Häftlinge, die mit ihm in einer Zelle untergebracht wurden, sogar Angst hatten. Und immer wieder habe der Angeklagte geklagt, so berichtete der Leiter, dass man ihm „einen Chip eingespritzt“hätte, der ihn steuern würde und der ihm Bilder gefolterter Menschen zeigen würde. „Er ist eigentlich ein armer Kerl“, fasste der Zeuge seinen Eindruck zusammen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht in großen Teilen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Der Mann wurde zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die er in einer Entziehungsanstalt verbringen muss und nicht, wie vom Sachverständigen empfohlen, in einer Psychiatrie. Denn auch in einer Entziehungsanstalt, betonte der Richter, werde nicht nur sein ausgeprägtes Alkoholund Drogenproblem behandelt, sondern er werde auch hinsichtlich seiner psychischen Probleme versorgt. Dass der Angeklagte auf jeden Fall dringend eine Therapie brauche, das war auch seinem Anwalt im Plädoyer wichtig.
Der Richter sprach dem Angeklagten, der während der Verhandlung seine Bereitschaft zu einer Therapie bezeugt hatte, zum Schluss deutlich ins Gewissen. Er solle diese Chance unter allen Umständen nutzen.