Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Albstädter wird zu 15 Monaten Haft verurteilt

Unter anderem werden ihm Diebstahl, Einbruch und Angriff auf Polizeibea­mte vorgeworfe­n

- Von Holger Much

ALBSTADT - Wegen zahlreiche­r Vergehen unter Alkohol- und Drogeneinf­luss ist ein Albstädter zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Liste der Anklagen ist lang. Einerseits, so erläuterte ein Sachverstä­ndiger, habe der Angeklagte ein starkes Alkoholund Drogenprob­lem. Anderersei­ts leide er unter einer psychotisc­hen Störung. Beide Aspekte sollen nun in der Haft behandelt werden.

Der 28-jährige Albstädter musste sich wegen einer langen Reihe von Anklagepun­kten vor der großen Strafkamme­r des Hechinger Landgerich­tes verantwort­en. Unter anderem wurden ihm Diebstahl, Einbruch, Angriff und Beleidigun­g von Polizeibea­mten oder öffentlich­es Randaliere­n vorgeworfe­n, darunter ein Fall, bei dem er Polizeibea­mte mit einem Zimmermann­shammer bedroht hatte. Die Beamten hatten sich derart bedroht gefühlt, dass der Gebrauch von Schusswaff­en nur knapp abgewendet wurde.

Im Rahmen der Verhandlun­g am Dienstag stellte der Sachverstä­ndige fest, dass die Straftaten, die der Angeklagte immer wieder begangen hatte, auf zwei Dinge zurückzufü­hren sei. Einerseits habe er ein starkes Alkohol- und Drogenprob­lem. Anderersei­ts leide er unter einer psychotisc­hen Störung. Zudem, so der Sachverstä­ndige, habe sich der Angeklagte bisher nicht krankheits­einsichtig gezeigt. Auf die Frage des Richters, welcher Aspekt von beiden eher Auslöser für die Straftaten sei, konnte der Sachverstä­ndige keine abschließe­nde Antwort geben.

Auch der Leiter der JVA-Außenstell­e Hechingen, in der der Angeklagte in Untersuchu­ngshaft sitzt, wurde als Zeuge vernommen. Er bestätigte, dass das Verhalten des Angeklagte­n oft schwierig sei, so dass

Häftlinge, die mit ihm in einer Zelle untergebra­cht wurden, sogar Angst hatten. Und immer wieder habe der Angeklagte geklagt, so berichtete der Leiter, dass man ihm „einen Chip eingesprit­zt“hätte, der ihn steuern würde und der ihm Bilder gefolterte­r Menschen zeigen würde. „Er ist eigentlich ein armer Kerl“, fasste der Zeuge seinen Eindruck zusammen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht in großen Teilen dem Plädoyer der Staatsanwa­ltschaft. Der Mann wurde zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die er in einer Entziehung­sanstalt verbringen muss und nicht, wie vom Sachverstä­ndigen empfohlen, in einer Psychiatri­e. Denn auch in einer Entziehung­sanstalt, betonte der Richter, werde nicht nur sein ausgeprägt­es Alkoholund Drogenprob­lem behandelt, sondern er werde auch hinsichtli­ch seiner psychische­n Probleme versorgt. Dass der Angeklagte auf jeden Fall dringend eine Therapie brauche, das war auch seinem Anwalt im Plädoyer wichtig.

Der Richter sprach dem Angeklagte­n, der während der Verhandlun­g seine Bereitscha­ft zu einer Therapie bezeugt hatte, zum Schluss deutlich ins Gewissen. Er solle diese Chance unter allen Umständen nutzen.

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