Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Zähes Ringen um Pläne für künftige Wohngebiete
Gemeinderat Scheer schafft es nur, Bedenken und Änderungen für die „Gehegehalde“durchzugehen
SCHEER - Lothar Zettler, Stadtplaner aus dem Memminger Planungsbüro Lars Consult, hat am Montag in Scheer die Stellungnahmen und angedachten Änderungen für die Satzung des geplanten Baugebiets „Gehegehalde“mit den Stadträten so detailliert durchgesprochen, dass für alle anderen Tagesordnungspunkte keine Zeit mehr blieb. Nach knapp drei Stunden Erläuterungen, Grundsatzdiskussionen und Ausschweifungen hatten auch die geduldigsten Zuhörer die Stadthalle verlassen, in der die Sitzung wegen den CoronaBeschränkungen verlegt worden war. Über die Baugebiete „Am Heudorfer Kreuz Nord“und „Klösterleweg“wird nun in der kommenden Woche geredet werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse für drei neue Baugebiete in Scheer und Heudorf sind bereits im Oktober vergangenen Jahres mehrheitlich gefasst worden. Es ging also in der Sitzung am Montag nicht darum, den generellen Bedarf an Wohnraum in Scheer zu diskutieren oder wo Investitionen stattdessen gebraucht werden könnten. Nach einer öffentlichen Auslegung galt es die verschiedenen Stellungnahmen von Behörden und Privatpersonen einzuordnen und gegebenenfalls Änderungen in den jeweiligen Satzungen der Bebauungspläne vorzunehmen. Anstatt die eingegangenen Bedenken zusammenzufassen und die beiden Änderungen, für die ein Beschluss des Gremiums notwendig war, vorzustellen, zog es Lothar Zettler vor, die einzelnen Stellungnahmen Punkt für Punkt durchzugehen und mit Beispielen aus anderen Kommunen auszuschmücken. Gern diskutierte er auch mit der Stadträtin Anna Pröbstle über die Notwendigkeit der neuen Baugebiete an sich, die Möglichkeit freiwilliger Ausgleichsmaßnahmen, eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die aus der Sicht von Pröbstle durch die Schaffung der Baugebiete verstärkte soziale Segregation im Stadtgebiet. Themen, über die bereits in mehren Sitzungen geredet worden war.
Wirklich so relevant, dass sie als Änderungen per Beschluss in den Bebauungsplan „Gehegehalde“eingehen, waren bei den Stellungnahmen nur zwei Punkte: Die Raumordnungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen hatte darauf hingewiesen, dass die beiden Baugebiete „Am Heudorfer Kreuz Nord“und „Gehegehalde“lediglich 200 Meter auseinanderliegen und beide Gebiete bei der Ermittlung der Flächengrenzen nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs addiert werden müssten. Die Grenze von einem Hektar würde da nicht eingehalten werden können. Um ganz sicher zu gehen, soll deshalb die überbaubare Fläche in beiden Gebieten („Am Heudorfer Kreuz Nord“im östlichen Bereich, „Gehegehalde“im westlichen und nördlichen Bereich) so reduziert werden, dass die Gesamtfläche bei rund 9000 Quadratmetern liege. Das hat entsprechende Auswirkungen auf die Größe der Bauplätze, wurde aber von den Räten angenommen. Als zweites sollen die örtlichen Bauvorschriften um das Verbot ergänzt werden, großflächige Kiesschüttungen und Schotter- oder Steingärten sowie anderweitige Versiegelungen abgesehen von Zufahrten, Hofflächen und Stellplätzen - anzulegen.
Was Bedenken hinsichtlich des Bedarfs angehe, könnte die Stadt auf ihre aktuelle Situation hinweisen, die ihn durchaus rechtfertige. Außerdem seien die Räte verpflichtet, mit den Gebieten verantwortlich umzugehen, so Zettler.