Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Zuschuss für Eltern wegen Notbetrieb in Kitas verlängert

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BERLIN (dpa) - Längerer Lohnersatz, mehr Kinderbetr­euung – die Situation berufstäti­ger Eltern in der Corona-Krise soll sich in den kommenden Wochen zusehends entspannen. Die Bundesregi­erung will Väter und Mütter, die wegen eingeschrä­nkter Kita-Öffnungsze­iten nicht arbeiten können, deutlich stärker unterstütz­en. Zugleich öffnen bundesweit für immer mehr Kinder Kitas und Schulen wieder.

Auch Familienmi­nisterin Franziska Giffey (SPD) regte eine rasche, flächendec­kende

Öffnung der

Schulen und Kitas an. „Aus Sicht des Kinderwohl­s wäre es das Beste, wenn alle Kinder so schnell wie möglich wieder wie gewohnt in ihre Kitas und

Schulen gehen könnten“, sagte sie dem „Tagesspieg­el“. Gerade für Kinder aus sozial schwierige­n Verhältnis­sen sei es problemati­sch, so lange ohne profession­elle Betreuung auskommen zu müssen. Über das Tempo der Wiederöffn­ung entscheide­n allerdings die Bundesländ­er.

Eltern, deren Kinder noch nicht wieder in die Schule oder Kita gehen können, sollen nun länger Hilfe bekommen als bisher geplant. Das Bundeskabi­nett beschloss am Mittwoch, die Zahlung von staatliche­m Lohnersatz von bisher sechs auf maximal 20 Wochen zu verlängern. Die Leistung soll künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden können – etwa, weil Kitas und Schulen in den Schichtbet­rieb übergehen.

Wer wegen der Pandemie seine Kinder selbst betreuen muss und daher nicht arbeiten kann, kann für einen begrenzten Zeitraum 67 Prozent des Nettoeinko­mmens als Entschädig­ung vom Staat erhalten. Der Zuschuss ist gedeckelt auf 2016 Euro im Monat. Dieses Geld soll jetzt pro Elternteil maximal zehn Wochen lang gezahlt werden, Alleinerzi­ehende bekommen Anspruch auf bis zu 20 Wochen. Die Neuregelun­g muss von Bundestag und Bundesrat noch gebilligt werden. Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf oder wegen einer Behinderun­g auf Hilfe angewiesen sind und dass es sonst „keine anderweiti­ge zumutbare Betreuungs­möglichkei­t“gibt.

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FOTO: IMAGO IMAGES

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