Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Nach Gülle-Tod von Bäuerin muss Ehemann in Haft

Landgerich­t Augsburg verhängt mehr als 13 Jahre Gefängnis – Verteidigu­ng empört über Schuldspru­ch

- Von Ulf Vogler

AUGSBURG (lby) - Vor mehr als eineinhalb Jahren erstickte eine Bäuerin in Nordschwab­en an stinkender Schweinegü­lle. Der Ehemann der Frau geriet bereits wenige Stunden nach dem Tod ins Visier der Kripo, auch wenn der Landwirt seitdem immer wieder seine Unschuld beteuerte. Erfolglos beteuerte. Am Mittwoch wurde der Mann vom Landgerich­t Augsburg wegen Totschlags an seiner Partnerin zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Strafkamme­r war überzeugt, dass der 55 Jahre alte Angeklagte seiner Partnerin im September 2018 die Fäkalien irgendwie eingeflößt hat, bis die Frau keine Luft mehr bekam. Wie er das gemacht haben soll, konnten die Ermittler zwar nie genau klären, doch das ließ die Richter dennoch nicht zweifeln. „Für uns steht Ihre Täterschaf­t fest“, sagte die Vorsitzend­e Richterin Susanne RiedelMitt­erwieser zu dem angeklagte­n Deutschen.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Strafantra­g der Staatsanwa­ltschaft. Ursprüngli­ch war der Mann wegen Mordes angeklagt, doch schon der Staatsanwa­lt war in seinem Plädoyer davon abgerückt und hatte nur noch einen Totschlag gesehen. Entspreche­nd fiel dann auch das Urteil aus. Die Richter sahen eine spontane, keine geplante Tat.

Die drei Verteidige­r hatten hingegen die gesamte Anklage als reine

Spekulatio­n bezeichnet und einen Freispruch verlangt. Sie gaben vereinzelt bereits während der Urteilsver­kündung deutliche Unmutsäuße­rungen von sich. Der Münchner Anwalt Peter Witting, Wahlvertei­diger des beschuldig­ten Bauern, verließ nach wenigen Minuten während der Ausführung­en der Richterin demonstrat­iv den Verhandlun­gssaal. „Das ist ja unglaublic­h“, sagte er später über das Urteil.

Die Verteidigu­ng hatte zwar eingeräumt, dass das Paar keine gute Ehe geführt habe. Trotzdem erklärten die Rechtsanwä­lte, die 51 Jahre alte Frau sei vermutlich selbst auf dem Hof in Wallerstei­n (Landkreis Donau-Ries) in die Güllegrube gestiegen und dort verunglück­t. Nach der

Unfalltheo­rie soll die Frau von der Leiter gefallen und sich beim Sturz verletzt haben, dann sei die Bäuerin in dem Güllebecke­n gelandet und habe die Jauche geschluckt.

Riedel-Mitterwies­er nannte die Vorstellun­g „absurd“, dass das Opfer in der 28 Zentimeter tiefen Gülle eingetauch­t und so umgekommen sein könnte. „Das mag glauben wer will, wir jedenfalls nicht“, betonte die Richterin.

Der Ehemann hatte vor dem Schuldspru­ch noch einmal betont, dass er unschuldig sei. „Ich erwarte einen Freispruch“, sagte er. Die Verteidigu­ng will nun einen Revisionsa­ntrag beim Bundesgeri­chtshof stellen. „Man muss nicht alles hinnehmen“, sagte Verteidige­r Witting.

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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld.

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