Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Auf einmal unter Denkmalschutz
Riedlinger Stadthallen-Ensemble mit Viehversteigerungshalle erhaltenswert – Was bedeutet das?
RIEDLINGEN - Den Paukenschlag verkündete Bürgermeister Marcus Schafft unter „Bekanntgaben der Verwaltung“im Gemeinderat in der Stadthalle – und damit in dem Gebäude, um das es darin ging. Sie selber, die Viehversteigerungshalle und die Kantine – als Verbindung zwischen den beiden – sowie der Bullenstall wurden vom Landesamt für Denkmalpflege in die Liste der Kulturdenkmale aufgenommen. Dessen Beurteilung: Es handle sich hierbei um Kulturdenkmale aus „wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen“. An der Erhaltung ihrer dokumentarischen und exemplarischen Wertes bestehe ein öffentliches Interesse.
Die Stadt erreichte die Einschätzung Mitte März. Stadtbaumeister Wolfgang Weiß zeigte sich überrascht, zumal das Denkmalamt bei der Anhörung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Südliche Innenstadt“am 19. Dezember 2019 davon noch nichts erwähnte.
Der Rat hatte im Oktober 2019 diesen Entwurf auf den Weg gebracht. Er umfasst das Stadthallenund das Schwarzach-Areal an der Hindenburgstraße und war damals – entsprechend dem Bürgerentscheid vom Januar 2019 – von einer Planung des gesamten Areals ausgegangen.
Ausgangspunkt: der Abbruch der jetzigen Kulturdenkmale.
Für den Bebauungsplan bedeutet dies, dass jetzt der Denkmalschutz des Ensembles und der angebauten weiteren Gebäude zu berücksichtigen ist. Weiß jedoch betont, das Verfahren werde vom Umfang her weiterführt. Er versichert: „Die im Bürgerentscheid festgelegten Grundsätze werden nicht berührt.“Er wie auch Bürgermeister Schafft erklären im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“, dass der Eintrag als Kulturdenkmal nicht bedeute, dass die jetzige Stadthalle auch künftig als solche genutzt werden müsse.
Nur abgerissen werden darf sie nach derzeitiger rechtlicher Einord nung nicht. Ein Gutachten soll parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung soll klären, wie damit umzugehen ist.
Der erneute Auslegungsbeschluss für die Überarbeitung ist für die Sitzung am 29. Juni vorgesehen. Darin werden die Änderungen aus der öffentlichen Auslegung und Anregungen aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet sein.