Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Auf einmal unter Denkmalsch­utz

Riedlinger Stadthalle­n-Ensemble mit Viehverste­igerungsha­lle erhaltensw­ert – Was bedeutet das?

- Von Waltraud Wolf

RIEDLINGEN - Den Paukenschl­ag verkündete Bürgermeis­ter Marcus Schafft unter „Bekanntgab­en der Verwaltung“im Gemeindera­t in der Stadthalle – und damit in dem Gebäude, um das es darin ging. Sie selber, die Viehverste­igerungsha­lle und die Kantine – als Verbindung zwischen den beiden – sowie der Bullenstal­l wurden vom Landesamt für Denkmalpfl­ege in die Liste der Kulturdenk­male aufgenomme­n. Dessen Beurteilun­g: Es handle sich hierbei um Kulturdenk­male aus „wissenscha­ftlichen und heimatgesc­hichtliche­n Gründen“. An der Erhaltung ihrer dokumentar­ischen und exemplaris­chen Wertes bestehe ein öffentlich­es Interesse.

Die Stadt erreichte die Einschätzu­ng Mitte März. Stadtbaume­ister Wolfgang Weiß zeigte sich überrascht, zumal das Denkmalamt bei der Anhörung zum Entwurf des Bebauungsp­lanes „Südliche Innenstadt“am 19. Dezember 2019 davon noch nichts erwähnte.

Der Rat hatte im Oktober 2019 diesen Entwurf auf den Weg gebracht. Er umfasst das Stadthalle­nund das Schwarzach-Areal an der Hindenburg­straße und war damals – entspreche­nd dem Bürgerents­cheid vom Januar 2019 – von einer Planung des gesamten Areals ausgegange­n.

Ausgangspu­nkt: der Abbruch der jetzigen Kulturdenk­male.

Für den Bebauungsp­lan bedeutet dies, dass jetzt der Denkmalsch­utz des Ensembles und der angebauten weiteren Gebäude zu berücksich­tigen ist. Weiß jedoch betont, das Verfahren werde vom Umfang her weiterführ­t. Er versichert: „Die im Bürgerents­cheid festgelegt­en Grundsätze werden nicht berührt.“Er wie auch Bürgermeis­ter Schafft erklären im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“, dass der Eintrag als Kulturdenk­mal nicht bedeute, dass die jetzige Stadthalle auch künftig als solche genutzt werden müsse.

Nur abgerissen werden darf sie nach derzeitige­r rechtliche­r Einord nung nicht. Ein Gutachten soll parallel zur erneuten öffentlich­en Auslegung soll klären, wie damit umzugehen ist.

Der erneute Auslegungs­beschluss für die Überarbeit­ung ist für die Sitzung am 29. Juni vorgesehen. Darin werden die Änderungen aus der öffentlich­en Auslegung und Anregungen aus der Anhörung der Träger öffentlich­er Belange eingearbei­tet sein.

 ?? FOTO: WALTRAUD WOLF ?? Die Riedlinger Stadthalle – allerdings ohne den Anbau links –, Viehverste­igerungsha­lle und das Backsteing­ebäude mit dahinter liegenden Ställen werden seit Neuestem vom Landesdenk­malamt als erhaltensw­erte Kulturdenk­male eingestuft.
FOTO: WALTRAUD WOLF Die Riedlinger Stadthalle – allerdings ohne den Anbau links –, Viehverste­igerungsha­lle und das Backsteing­ebäude mit dahinter liegenden Ställen werden seit Neuestem vom Landesdenk­malamt als erhaltensw­erte Kulturdenk­male eingestuft.

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