Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
24-Jähriger schlägt Frau ins Gesicht
Er muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten
SIGMARINGEN - Ein 24-jähriger Angeklagter aus einer badischen Gemeinde im Landkreis musste sich vergangenen Mittwoch vor dem Amtsgericht Sigmaringen wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er hat im Februar vergangenen Jahres vor einer Bar einer Frau mit einem Schlagring oder ähnlichem Gegenstand ins Gesicht geschlagen. Die Zeugenaussagen am zweiten Verhandlungstag widersprachen sich aber zum Teil erheblich.
Richterin Kristina Selig befand den Angeklagten aber am Ende für schuldig und verurteilte ihn zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Die Fotos, die zum Beweis der Tat verwendet wurden, zeigten das entstellte Gesicht der Geschädigten, die in der Verhandlung als Nebenklägerin auftrat. Im Krankenhaus wurden diverse Schädelverletzungen, darunter ein offener Nasenbeinbruch, sowie Brüche der Augen- und Kieferhöhlen diagnostiziert.
In der Anklage wurde dem 24-Jährigen deshalb zur Last gelegt, dass er mit mindestens zehn weiteren Personen versucht hat, gewaltsam in die Meßkircher Bar einzudringen, von der er bereits drei Stunden zuvor verwiesen wurde. Als die unbeteiligte Frau nach draußen gelaufen war, um ihren Ehemann zu suchen, hat der Angeklagte ihr ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen und auch mindestens ein weiteres Mal auf sie eingeschlagen, als sie bereits am Boden lag.
Der Angeklagte machte auch am zweiten Verhandlungstag keine Angaben zum Geschehen. Dafür waren aber fünf seiner Freunde gekommen, die vor Gericht als Zeugen aussagten. In ihrer Version wollten zwei Mitglieder der Gruppe in der Bar auf die Toilette gehen, darunter auch der Angeklagte. Sie wären aber rausgeschmissen und vor der Bar mit unterschiedlichen Gegenständen wie Aschenbechern und Bierflaschen beworfen worden. Dabei sei die Geschädigte von einem Aschenbecher aus Glas am Kopf getroffen worden und auf den Boden gesunken. Bei genaueren Nachfragen widersprachen sich die Zeugen aber bei Kleinigkeiten, beispielsweise als es drum ging, aus welcher Richtung der Stein geworfen worden sein soll. Oder der Frage, an welcher Stelle die Frau am Boden lag.
Nachdem der eingeschaltete medizinische Sachverständige die Art der Wunden und das Muster, das auf dem Gesicht der jungen Frau zu sehen war, als stumpfe Gewalt und nicht als Treffer eines Aschenbechers identifizierte, kamen Staatsanwalt und Verteidiger zu ihrem Schlussplädoyer. Uwe Böhm, der Verteidiger des Angeklagten, plädierte auf Freispruch, weil sich seiner Meinung nach auch die Zeugen am ersten Verhandlungstag widersprochen hatten. Dort wurde von mehreren Schlägen ins Gesicht der Frau gesprochen, obwohl sie selbst sagt, dass es nur ein Schlag gewesen sein soll. Er zweifelte außerdem an, dass die Täter selbst die Polizei gerufen und gewartet haben sollen. „Ist das das normale Täterverhalten? Das passt meiner Meinung nach überhaupt nicht ins Bild“, sagte Böhm. Der Staatsanwalt sowie der Vertreter der Nebenklägerin plädierten hingegen auf zwei Jahre Haft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Außerdem soll gegen die Zeugen, die vom Staatsanwalt der Falschaussage bezichtigt wurden, ein weiteres Verfahren eingeleitet werden.
Richterin Kristina Selig stützte sich bei ihrem Urteil unter anderem auf Polizeiberichte, in denen nie die Rede von geworfenen Gegenständen gewesen sei sowie auf die Glaubhaftigkeit der Aussage der Geschädigten. Auch stellte sie die Glaubwürdigkeit der besagten Zeugen in Frage. „Ich denke, dass die Aussagen zuvor abgesprochen wurden, um den Angeklagten zu entlasten“, sagte sie in ihrer Begründung am Ende.