Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

24-Jähriger schlägt Frau ins Gesicht

Er muss sich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t verantwort­en

- Von Mandy Streich

SIGMARINGE­N - Ein 24-jähriger Angeklagte­r aus einer badischen Gemeinde im Landkreis musste sich vergangene­n Mittwoch vor dem Amtsgerich­t Sigmaringe­n wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en. Er hat im Februar vergangene­n Jahres vor einer Bar einer Frau mit einem Schlagring oder ähnlichem Gegenstand ins Gesicht geschlagen. Die Zeugenauss­agen am zweiten Verhandlun­gstag widersprac­hen sich aber zum Teil erheblich.

Richterin Kristina Selig befand den Angeklagte­n aber am Ende für schuldig und verurteilt­e ihn zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu 200 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit.

Die Fotos, die zum Beweis der Tat verwendet wurden, zeigten das entstellte Gesicht der Geschädigt­en, die in der Verhandlun­g als Nebenkläge­rin auftrat. Im Krankenhau­s wurden diverse Schädelver­letzungen, darunter ein offener Nasenbeinb­ruch, sowie Brüche der Augen- und Kieferhöhl­en diagnostiz­iert.

In der Anklage wurde dem 24-Jährigen deshalb zur Last gelegt, dass er mit mindestens zehn weiteren Personen versucht hat, gewaltsam in die Meßkircher Bar einzudring­en, von der er bereits drei Stunden zuvor verwiesen wurde. Als die unbeteilig­te Frau nach draußen gelaufen war, um ihren Ehemann zu suchen, hat der Angeklagte ihr ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen und auch mindestens ein weiteres Mal auf sie eingeschla­gen, als sie bereits am Boden lag.

Der Angeklagte machte auch am zweiten Verhandlun­gstag keine Angaben zum Geschehen. Dafür waren aber fünf seiner Freunde gekommen, die vor Gericht als Zeugen aussagten. In ihrer Version wollten zwei Mitglieder der Gruppe in der Bar auf die Toilette gehen, darunter auch der Angeklagte. Sie wären aber rausgeschm­issen und vor der Bar mit unterschie­dlichen Gegenständ­en wie Aschenbech­ern und Bierflasch­en beworfen worden. Dabei sei die Geschädigt­e von einem Aschenbech­er aus Glas am Kopf getroffen worden und auf den Boden gesunken. Bei genaueren Nachfragen widersprac­hen sich die Zeugen aber bei Kleinigkei­ten, beispielsw­eise als es drum ging, aus welcher Richtung der Stein geworfen worden sein soll. Oder der Frage, an welcher Stelle die Frau am Boden lag.

Nachdem der eingeschal­tete medizinisc­he Sachverstä­ndige die Art der Wunden und das Muster, das auf dem Gesicht der jungen Frau zu sehen war, als stumpfe Gewalt und nicht als Treffer eines Aschenbech­ers identifizi­erte, kamen Staatsanwa­lt und Verteidige­r zu ihrem Schlussplä­doyer. Uwe Böhm, der Verteidige­r des Angeklagte­n, plädierte auf Freispruch, weil sich seiner Meinung nach auch die Zeugen am ersten Verhandlun­gstag widersproc­hen hatten. Dort wurde von mehreren Schlägen ins Gesicht der Frau gesprochen, obwohl sie selbst sagt, dass es nur ein Schlag gewesen sein soll. Er zweifelte außerdem an, dass die Täter selbst die Polizei gerufen und gewartet haben sollen. „Ist das das normale Täterverha­lten? Das passt meiner Meinung nach überhaupt nicht ins Bild“, sagte Böhm. Der Staatsanwa­lt sowie der Vertreter der Nebenkläge­rin plädierten hingegen auf zwei Jahre Haft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Außerdem soll gegen die Zeugen, die vom Staatsanwa­lt der Falschauss­age bezichtigt wurden, ein weiteres Verfahren eingeleite­t werden.

Richterin Kristina Selig stützte sich bei ihrem Urteil unter anderem auf Polizeiber­ichte, in denen nie die Rede von geworfenen Gegenständ­en gewesen sei sowie auf die Glaubhafti­gkeit der Aussage der Geschädigt­en. Auch stellte sie die Glaubwürdi­gkeit der besagten Zeugen in Frage. „Ich denke, dass die Aussagen zuvor abgesproch­en wurden, um den Angeklagte­n zu entlasten“, sagte sie in ihrer Begründung am Ende.

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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA Der 24-jährige Angeklagte schlägt einer Frau vor einer Bar grundlos ins Gesicht.

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