Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Kuhglocken-Streit beigelegt: Bäuerin und Ehepaar schließen Vergleich
HOLZKIRCHEN/MÜNCHEN (dpa) - Nach jahrelangem Rechtsstreit um die Lautstärke von Kuhglocken haben sich ein Ehepaar und eine benachbarte Bäuerin am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München auf einen Vergleich geeinigt. Höchstens drei
Kühe dürfen demnach Glocken tragen – genau genommen handelt es sich um Schellen. Der Durchmesser darf maximal zwölf Zentimeter betragen, allerdings gibt es einen Zentimeter Toleranz. Zudem dürfen die beglockten Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen – das sieht ein Vergleich von 2015 vor.
In dem Streit waren die Richter am Dienstag zu einer Hörprobe angereist. Allerdings zeigten sich die fünf Kühe eher müde – von dem umstrittenen Gebimmel war wenig zu hören, da die Tiere vorwiegend im Gras lagen. Die Tiere waren trächtig. Der Augenschein sei deshalb „aus unserer Sicht mehr oder weniger nutzlos verlaufen“, stellte der Vorsitzende Richter Nikolaus Stackmann fest. Zu verantworten habe dies die beklagte Bäuerin, die trächtige Mutterkühe anstelle von Jungvieh auf die Weide gestellt habe. Zugleich stellte der Richter der klagenden Frau wenig Chancen auf Erfolg der Klage in Aussicht. Selbst bei einem Abstand von drei, vier Metern zu einer Kuh habe der Lärmpegel – gemessen mit einer Handy-App eines Richters – „nur ein bisschen über 60 Dezibel“gelegen, und damit knapp unter dem Richtwert von 65 Dezibeln. Es müsse beiden Seiten klar sein: „Es gibt Gründe, sich zu vergleichen.“