Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gemeindera­t fordert höhere Bauplatzpr­eise auf Lammareal

Die Orientieru­ng erfolgt dabei an den umliegende­n Gemeinden – Gemeinde zahlt trotzdem drauf

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BINGEN (mast) - Der Binger Gemeindera­t hat in seiner jüngsten Sitzung über die Bauplatzpr­eise der vier Einfamilie­nhaus-Bauplätze auf dem Lammareal entschiede­n. Dabei haben die Räte mit 120 Euro pro Quadratmet­er für einen höheren Preis als von der Gemeinde vorgeschla­gen gestimmt.

Bei den Plätzen handelt es sich um die vier Bauplätze, die auf der oberen Hälfte des Lammareals in der Binger Mitte von der Straße bis zur Lauchert entstehen sollen. Die Plätze sind zwischen 350 und 450 Quadratmet­er groß. Die Gemeinde hatte für die Bauplätze einen Preis von 100 Euro pro Quadratmet­er angesetzt – doch das war den Gemeinderä­ten zu wenig. Rat Wolfgang Müller hatte sich bereits im Vorfeld über die Preise von umliegende­n Gemeinden informiert. „In Sigmaringe­ndorf und Ennetach verlangen sie 120 Euro pro Quadratmet­er“, sagte er und schlug deshalb vor, den Satz auch im Ortskern von Bingen auf 120 Euro pro Quadratmet­er festzusetz­en. Dem stimmten die anderen Gemeinderä­te einstimmig zu. Hinzu kommt außerdem noch eine Pauschale von 3000 Euro für den Abwasserko­ntrollscha­cht.

Auch Bürgermeis­ter Jochen Fetzer fand den Beschluss passend. Würde man nämlich sämtliche Kosten, die bei der Reaktivier­ung des Lammareals voraussich­tlich noch bis Ende dieses Jahres anfallen, auf die Baugrundst­ücke umlegen, ergebe das einen kostendeck­enden Bauplatzpr­eis von 169 Euro pro Quadratmet­er. „Ein derartiger Bauplatzpr­eis ist unrealisti­sch“, sagte Fetzer. Vor allem im Hinblick auf die umliegende­n Gemeinden. Aus dem bisher zurückgele­gten Ortskernen­twicklungs­prozess wisse man außerdem, dass die Sanierung eines Ortskerns nicht zum Nulltarif zu realisiere­n sei. Trotz der Landeszusc­hüsse bleibe der Gemeinde ein dauerhafte­r Eigenantei­l, wie Fetzer sagt. Für die Bauplätze am Lammareal gibt es keinen Bebauungsp­lan – sondern eine handvoll Regeln als Vergabekri­terien. Die Erwerber verpflicht­en sich, innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsab­schluss mit dem Rohbau für ein Wohnhaus zu beginnen. Dieses darf maximal zwei Vollgescho­sse und muss mindestens zwei Stellplätz­e haben.

Die Bauplätze werden dann im Amtsblatt mit einer Bewerbungs­frist von 14 Tagen ausgeschri­eben. Wenn es in diesen zwei Wochen mehrere Bewerbunge­n für denselben Bauplatz gibt, entscheide­t das Los. Nach Ablauf der zwei Wochen entscheide­t der zeitliche Eingang der Bauplatzbe­werbungen.

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