Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Renovierun­g könnte bald auch Aufgabe des Mieters sein

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KARLSRUHE (dpa) - Wer muss tapezieren, streichen, kalken – der Mieter oder der Vermieter? Dem Bundesgeri­chtshof (BGH) schwebt ein Kompromiss vor: Der Mieter könnte den Vermieter zum Renovieren verpflicht­en, müsste sich aber an den Kosten beteiligen. Das zeichnete sich am Mittwoch in einer Verhandlun­g in Karlsruhe ab. Das Urteil wollen die Richter am 8. Juli verkünden.

Grundsätzl­ich muss der Vermieter die Wohnung in Schuss halten. Im Mietvertra­g kann er die Schönheits­reparature­n aber dem Mieter übertragen. Mit Einschränk­ungen: Zum Beispiel hat der BGH 2015 entschiede­n, dass Mieter, die eine unrenovier­te Wohnung beziehen, diese nicht auf eigene Kosten renovieren müssen. Sonst müssten sie die Wohnung im ungünstigs­ten Fall schöner zurückgebe­n, als sie sie selbst übernommen haben.

Bislang war unklar, was daraus folgt. Muss der Vermieter einspringe­n? Am BGH geht es um zwei Fälle aus Berlin. Die Mieter haben ihre Wohnung jeweils vor vielen Jahren unrenovier­t übernommen. Jetzt wollen sie aber, dass der Vermieter aktiv wird und renoviert. Dazu hatten die Kammern des Berliner Landgerich­ts gegensätzl­ich geurteilt. Die Lösung der Karlsruher Richter dürfte nun in der Mitte liegen. Der Anspruch solle aber nur dann gelten, wenn sich der Zustand der Wohnung seit Bezug deutlich verschlech­tert hat, sagte die Senatsvors­itzende Karin Milger.

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