Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Renovierung könnte bald auch Aufgabe des Mieters sein
KARLSRUHE (dpa) - Wer muss tapezieren, streichen, kalken – der Mieter oder der Vermieter? Dem Bundesgerichtshof (BGH) schwebt ein Kompromiss vor: Der Mieter könnte den Vermieter zum Renovieren verpflichten, müsste sich aber an den Kosten beteiligen. Das zeichnete sich am Mittwoch in einer Verhandlung in Karlsruhe ab. Das Urteil wollen die Richter am 8. Juli verkünden.
Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung in Schuss halten. Im Mietvertrag kann er die Schönheitsreparaturen aber dem Mieter übertragen. Mit Einschränkungen: Zum Beispiel hat der BGH 2015 entschieden, dass Mieter, die eine unrenovierte Wohnung beziehen, diese nicht auf eigene Kosten renovieren müssen. Sonst müssten sie die Wohnung im ungünstigsten Fall schöner zurückgeben, als sie sie selbst übernommen haben.
Bislang war unklar, was daraus folgt. Muss der Vermieter einspringen? Am BGH geht es um zwei Fälle aus Berlin. Die Mieter haben ihre Wohnung jeweils vor vielen Jahren unrenoviert übernommen. Jetzt wollen sie aber, dass der Vermieter aktiv wird und renoviert. Dazu hatten die Kammern des Berliner Landgerichts gegensätzlich geurteilt. Die Lösung der Karlsruher Richter dürfte nun in der Mitte liegen. Der Anspruch solle aber nur dann gelten, wenn sich der Zustand der Wohnung seit Bezug deutlich verschlechtert hat, sagte die Senatsvorsitzende Karin Milger.