Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

„Wir können nicht aus dem Homeoffice agieren“

Direktor des Haus Nazareth in Sigmaringe­n kritisiert fehlende Anerkennun­g der Kinder- und Jugendhilf­e

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SIGMARINGE­N (sz) - Der Bundestags­abgeordnet­e und parlamenta­rische Staatssekr­etär Thomas Bareiß hat gemeinsam mit dem Vorsitzend­en der Arbeitsgru­ppe für Arbeit und Soziales der CDU/CSU, Peter Weiß, das erzbischöf­liche Kinderheim Haus Nazareth in Sigmaringe­n besucht. Das geht aus einer Pressemitt­eilung hervor. Nach der Begrüßung durch Direktor Peter Baumeister erläuterte der stellvertr­etende Direktor Daniel Hahn bei einem gemeinsame­n Rundgang auch die Mutter-Kind-Gruppe, das Therapeuti­kum und die Räumlichke­iten der Balance-Klassen.

Im Anschluss wurden aktuelle Schwerpunk­te der Kinderund Jugendhilf­e diskutiert. Mit dabei waren Landrätin Stefanie Bürkle, Frank Veser (Sozialdeze­rnent), Bürgermeis­ter Marcus Ehm und CDUFraktio­nsvorsitze­nde Alexandra Hellstern-Missel.

Vorrangige­s Thema war die Kinderund Jugendhilf­e als Teil der Daseinsfür­sorge in Zeiten von Corona. Auch hier seien Auswirkung­en des Pandemiege­schehens zu spüren. Baumeister kritisiert­e, dass Empfehlung­en und Hinweise seitens der Heimaufsic­ht teilweise mit erhebliche­r Verzögerun­g erfolgten und die Kinder- und Jugendhilf­e beim Thema Systemrele­vanz schlichtwe­g vergessen wurde. „Wir fordern eine Klärung auf Bundeseben­e“, so Baumeister. „Bei einem Lockdown können wir die Arbeit nicht einfach ruhen lassen oder aus dem Homeoffice agieren“, argumentie­rte der Direktor. Die Betreuung lebe und funktionie­re nur durch persönlich­e Begegnunge­n. Positiv zu erwähnen war die Zusammenar­beit mit dem Gesundheit­samt des Landkreise­s Sigmaringe­n. Bareiß würdigte die Leistung des Hauses Nazareth: „Ihre Arbeit für die Kinder- und Jugendhilf­e an über 40 Standorten in sieben Landkreise­n ist von größter Notwendigk­eit, gerade auch in diesen herausford­ernden Zeiten darf die Hilfe für die Kleinsten in unserer Gesellscha­ft nicht nachlassen“, wird Bareiß zitiert.

Eine weitere Betrachtun­g galt der Verhandlun­gspraxis bei Entgelt- und Leistungsv­ereinbarun­gen sowie aktuelle und geplante Reformen des Kinder- und Jugendhilf­egesetzes und dem geplanten Gesetzentw­urf zum Rechtsansp­ruch auf Ganztagesb­etreuung im Grundschul­alter.

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