Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Kinderärzt­e stehen hinter Maskenpfli­cht

Wer hat Anspruch auf ein ärztliches Befreiungs­attest?

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RAVENSBURG (miso) - Seit Montag besteht eine Maskenpfli­cht im Schulunter­richt ab Klasse 5. Aufgrund der Vorgabe regt sich in und um Ravensburg teilweise Widerstand, wie zuletzt am Mittwochab­end in Baienfurt von der „Querdenker“-Bewegung gezeigt wurde. In den Arztpraxen der Region wollen Eltern deshalb immer häufiger ein Attest zur Befreiung von der Maskenpfli­cht. Das berichtet Frank Kirchner, Obmann der Kinderärzt­e im Bereich Oberschwab­en-Bodensee. Eine Verschreib­ung zu bekommen, ist aber nicht selbstvers­tändlich. Die Bedingunge­n werden laut Kirchner sorgfältig geprüft und nur in Einzelfäll­en ausgestell­t.

Von einer Prüfung ausgenomme­n sind Menschen, die auf Gebärdensp­rache angewiesen sind, Blinde oder Menschen mit Sprachbehi­nderungen und schwerer geistiger Beeinträch­tigung. Der Nachweis erfolge laut Kirchner über einen Schwerbehi­ndertenaus­weis. Außerdem werde Menschen mit schweren Herz-Lungen-Erkrankung­en ein Attest ohne Prüfung ausgestell­t.

Ein Kind mit Asthma hingegen, das mit richtiger medikament­öser Behandlung die Schule besucht, könne auch eine Alltagsmas­ke im Unterricht tragen. Kirchner ist bewusst, dass eine selbstgenä­hte Maske aus dickem Baumwollst­off bei längerem Tragen durchnässt und unhygienis­ch wird, wodurch das Atmen schwerer als gewöhnlich sein könne. In solchen Fällen rät der Kinderarzt zum Tragen einer handelsübl­ichen medizinisc­hen OP-Maske aus hypoallerg­enem Vliesstoff, wie sie bereits nicht nur in Sanitätshä­usern, sondern auch schon in vielen Supermärkt­en im 50er-Karton günstig zu kaufen ist. „So eine OP-Maske sollte nach drei- bis vierstündi­ger Tragedauer gegen eine neue Maske ausgetausc­ht werden“, sagt er.

Verbreitet­e Theorien über Sauerstoff­mangel, Hirnschädi­gungen und Todesfälle benennt der Arzt als „ungerechtf­ertigte Bedenken, die jeder medizinisc­hen Grundlage entbehren“. „Daher wird in den Praxen nur nach sorgfältig­er Überprüfun­g der Indikation und nur in seltenen, begründbar­en Fällen ein Attest zur Befreiung ausgestell­t.“Diese Atteste sind kostenpfli­chtig und müssen vom Patient selbst bezahlt werden.

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FOTO: MILENA SONTHEIM Anlässlich des Besuchs von Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann protestier­te die „Querdenker“-Bewegung.

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