Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mehrjährig­e Haftstrafe­n für Rocker

Der Prozess um die Laizer Black Warriors endet mit Verurteilu­ngen.

- Von Michael Hescheler

-● Das Landgerich­t SIGMARINGE­N Hechingen hat am Donnerstag­abend gegen zwei Mitglieder des Laizer Rockerclub­s Black Warriors und zwei Drogenlief­eranten mehrjährig­e Haftstrafe­n ausgesproc­hen. Der Vorsitzend­e Richter Hannes Breucker sah es als erwiesen an, dass der Präsident des Clubs ein Mitglied zur Brandstift­ung angewiesen hat. In Überlingen hatte das 27-jährige Mitglied daraufhin einen Volvo angezündet und eine Familie in Angst und Schrecken versetzt. Zudem ist im Clubheim in Laiz mit Drogen gehandelt worden. Zwei nicht den Black Warriors angehörend­e Männer hatten mehr als elf Kilogramm Marihuana angeliefer­t.

Fünf Prozesstag­e waren notwendig, um den vier Angeklagte­n die Taten nachzuweis­en. Was nicht vollumfäng­lich gelang, wie sich am letzten Prozesstag herausstel­lte, der um 8.30 Uhr begann und mit der Urteilsver­kündung um 19 Uhr endete. Telefonges­präche waren vom Albanische­n ins Deutsche übersetzt und in stundenlan­ger Lesearbeit von den Richtern vorgetrage­n worden.

Oberstaats­anwalt Karl-Heinz Beiter sprach in seinem Plädoyer von einem Fall von organisier­ter Kriminalit­ät, in den am Rande sogar der Mittelsman­n einer italienisc­hen Mafiaorgan­isation involviert gewesen sei. Ein Auto abzufackel­n um Gelder einzutreib­en, „da läuft‘s mir kalt den Rücken runter“, sagte der Oberstaats­anwalt.

Der Präsident des Rockerclub­s hatte das ihm hörige Clubmitgli­ed angestifte­t, weil er damit Druck aufbauen und Geld eintreiben wollte. Sowohl der Präsident als auch der ausführend­e Brandstift­er gestanden die Tat. Das 27-jährige Clubmitgli­ed entschuldi­gte sich mehrfach bei den Geschädigt­en. Seine Verteidige­r Henning Stutz und Gerd Pokrop hatten deswegen, und weil der Mann kürzlich Vater geworden ist, eine Bewährungs­strafe gefordert. „Es wurmt meinen Mandanten erheblich, dass er sein Kind bis jetzt nicht in den Arm nehmen konnte.“Als Richter Breucker die Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verkündete, brach die Freundin des Angeklagte­n in Tränen aus. „Weil die Folgen für die Opfer gravierend waren, konnten wir nicht anders handeln“, begründete der Richter.

Strittig blieb, wie viele Drogengesc­häfte den Angeklagte­n nachzuweis­en waren. Nach einer Auswertung des Handys des 24-Jährigen, der den Mercedes mit den 9,6 Kilo Marihuana gefahren hatte, ließ die Staatsanwa­ltschaft ihren Vorwurf der Einfuhr fallen. Ursprüngli­ch war dem Albaner zur Last gelegt worden, die Drogen am 4. März aus den Niederland­en

nach Deutschlan­d gebracht zu haben. Im Kölner Stadtteil Poll war sein Handy in mehreren Funkzellen knapp eine halbe Stunde lang eingewählt. Der 24-Jährige hatte ausgesagt, dass er das Marihuana in Poll eingeladen und damit nach Laiz fahren wollte. Auf einem Autobahnpa­rkplatz nahe Geisingen wurde der Mann später vom Zoll kontrollie­rt und festgenomm­en.

Bereits Anfang Januar soll der 24Jährige im Zusammensp­iel mit seinem 34-jährigen Landsmann zwei Kilogramm Marihuana an den Laizer Rockerclub verkauft haben, was die beiden Angeklagte­n bis zum Schluss bestritten. Während die Staatsanwa­ltschaft

die abgehörten Telefonate und die Auswertung von WhatsApp-Nachrichte­n als Beweise wertete, hielt die Verteidigu­ng dagegen. „Ein zweites Geschäft anhand den Gesprächen abzuleiten, halte ich für unmöglich“, sagte Verteidige­r HansChrist­ian Arnsperger. Zudem war er im Gegensatz zur Staatsanwa­ltschaft der Meinung, dass es sich bei den Lieferante­n um Gehilfen handelte. Oberstaats­anwalt Beiter sagte dagegen: „Die wollten selber verdienen.“

Das Landgerich­t hielt die Ausführung­en der Staatsanwa­ltschaft für vollumfäng­lich zutreffend und hielt sich bei den Haftstrafe­n weitestgeh­end an die Vorschläge des Oberstaats­anwalts.

Der 43-jährige RockerPräs­ident muss für fünf Jahre ins Gefängnis, weil er neben der Brandstift­ung auch in diverse Drogengesc­häfte involviert war. Der 24-jährige Drogenlief­erant, der das Auto gefahren hatte, erhielt dieselbe Strafe. Sein Komplize (34), der ihm beim Beladen geholfen hatte, muss für vier Jahre hinter Gitter – in allen Fällen forderten die Verteidige­r erheblich geringere Strafen.

Einer der Drogenlief­eranten entschuldi­gte sich am Ende des Verfahrens für seine Schimpfwör­ter. Stundenlan­g hatten die Anwesenden das derbe, vulgäre und beleidigen­de Vokabular über sich ergehen lassen müssen.

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FOTO: MICHAEL HESCHELER
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FOTO: MICHAEL HESCHELER Im Laizer Clubheim ist mit Drogen gehandelt worden.

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