Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Mehrjährige Haftstrafen für Rocker
Der Prozess um die Laizer Black Warriors endet mit Verurteilungen.
-● Das Landgericht SIGMARINGEN Hechingen hat am Donnerstagabend gegen zwei Mitglieder des Laizer Rockerclubs Black Warriors und zwei Drogenlieferanten mehrjährige Haftstrafen ausgesprochen. Der Vorsitzende Richter Hannes Breucker sah es als erwiesen an, dass der Präsident des Clubs ein Mitglied zur Brandstiftung angewiesen hat. In Überlingen hatte das 27-jährige Mitglied daraufhin einen Volvo angezündet und eine Familie in Angst und Schrecken versetzt. Zudem ist im Clubheim in Laiz mit Drogen gehandelt worden. Zwei nicht den Black Warriors angehörende Männer hatten mehr als elf Kilogramm Marihuana angeliefert.
Fünf Prozesstage waren notwendig, um den vier Angeklagten die Taten nachzuweisen. Was nicht vollumfänglich gelang, wie sich am letzten Prozesstag herausstellte, der um 8.30 Uhr begann und mit der Urteilsverkündung um 19 Uhr endete. Telefongespräche waren vom Albanischen ins Deutsche übersetzt und in stundenlanger Lesearbeit von den Richtern vorgetragen worden.
Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter sprach in seinem Plädoyer von einem Fall von organisierter Kriminalität, in den am Rande sogar der Mittelsmann einer italienischen Mafiaorganisation involviert gewesen sei. Ein Auto abzufackeln um Gelder einzutreiben, „da läuft‘s mir kalt den Rücken runter“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Der Präsident des Rockerclubs hatte das ihm hörige Clubmitglied angestiftet, weil er damit Druck aufbauen und Geld eintreiben wollte. Sowohl der Präsident als auch der ausführende Brandstifter gestanden die Tat. Das 27-jährige Clubmitglied entschuldigte sich mehrfach bei den Geschädigten. Seine Verteidiger Henning Stutz und Gerd Pokrop hatten deswegen, und weil der Mann kürzlich Vater geworden ist, eine Bewährungsstrafe gefordert. „Es wurmt meinen Mandanten erheblich, dass er sein Kind bis jetzt nicht in den Arm nehmen konnte.“Als Richter Breucker die Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verkündete, brach die Freundin des Angeklagten in Tränen aus. „Weil die Folgen für die Opfer gravierend waren, konnten wir nicht anders handeln“, begründete der Richter.
Strittig blieb, wie viele Drogengeschäfte den Angeklagten nachzuweisen waren. Nach einer Auswertung des Handys des 24-Jährigen, der den Mercedes mit den 9,6 Kilo Marihuana gefahren hatte, ließ die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf der Einfuhr fallen. Ursprünglich war dem Albaner zur Last gelegt worden, die Drogen am 4. März aus den Niederlanden
nach Deutschland gebracht zu haben. Im Kölner Stadtteil Poll war sein Handy in mehreren Funkzellen knapp eine halbe Stunde lang eingewählt. Der 24-Jährige hatte ausgesagt, dass er das Marihuana in Poll eingeladen und damit nach Laiz fahren wollte. Auf einem Autobahnparkplatz nahe Geisingen wurde der Mann später vom Zoll kontrolliert und festgenommen.
Bereits Anfang Januar soll der 24Jährige im Zusammenspiel mit seinem 34-jährigen Landsmann zwei Kilogramm Marihuana an den Laizer Rockerclub verkauft haben, was die beiden Angeklagten bis zum Schluss bestritten. Während die Staatsanwaltschaft
die abgehörten Telefonate und die Auswertung von WhatsApp-Nachrichten als Beweise wertete, hielt die Verteidigung dagegen. „Ein zweites Geschäft anhand den Gesprächen abzuleiten, halte ich für unmöglich“, sagte Verteidiger HansChristian Arnsperger. Zudem war er im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft der Meinung, dass es sich bei den Lieferanten um Gehilfen handelte. Oberstaatsanwalt Beiter sagte dagegen: „Die wollten selber verdienen.“
Das Landgericht hielt die Ausführungen der Staatsanwaltschaft für vollumfänglich zutreffend und hielt sich bei den Haftstrafen weitestgehend an die Vorschläge des Oberstaatsanwalts.
Der 43-jährige RockerPräsident muss für fünf Jahre ins Gefängnis, weil er neben der Brandstiftung auch in diverse Drogengeschäfte involviert war. Der 24-jährige Drogenlieferant, der das Auto gefahren hatte, erhielt dieselbe Strafe. Sein Komplize (34), der ihm beim Beladen geholfen hatte, muss für vier Jahre hinter Gitter – in allen Fällen forderten die Verteidiger erheblich geringere Strafen.
Einer der Drogenlieferanten entschuldigte sich am Ende des Verfahrens für seine Schimpfwörter. Stundenlang hatten die Anwesenden das derbe, vulgäre und beleidigende Vokabular über sich ergehen lassen müssen.