Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Anträge bis 30. November einreichen

Württember­gischer Landesspor­tbund gewährt Vereinen finanziell­e Unterstütz­ung

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STUTTGART (sz) - Amateurspo­rt ist im November in ganz Deutschlan­d untersagt, auch in Baden-Württember­g. Es darf nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörige­n eines Hausstande­s trainiert werden. Die Wettbewerb­e sind ausgesetzt, so ruht derzeit sämtlicher Ligasport.

Wann die Beschränku­ngen tatsächlic­h wieder gelockert werden, sei nicht absehbar, teilt der Württember­gische Landesspor­tbund (WLSB) mit. Damit fehlten den Sportverei­nen auch in den kommenden Monaten wichtige Einnahmen, um den Sportbetri­eb durch die Corona-Krise zu bekommen, so der WLSB. Deshalb weist der Württember­gische Landesspor­tbund (WLSB) nochmals auf die Möglichkei­t hin, noch bis 30. November finanziell­e Unterstütz­ung aus der „Soforthilf­e Sport“des Landes Baden-Württember­g zu beantragen. Die Hilfe in Höhe von 15 Euro je Vereinsmit­glied wird gewährt, wenn ein Verein durch finanziell­e Schäden in der CoronaKris­e bereits einen Liquidität­sengpass hat oder sich dieser bis Jahresende

abzeichnet. Zweckgebun­dene Rücklagen werden bei der Berechnung nicht berücksich­tigt.

Sportverei­ne, die bereits Soforthilf­e-Mittel erhalten haben, können einen Folgeantra­g stellen, wenn der finanziell­e Engpass noch immer besteht.

Der Württember­gische Landesspor­tbund (WLSB) ist die Dachorgani­sation des Sports in Württember­g. Er vertritt den Sport für über zwei Millionen Vereinsmit­glieder in rund 5700 Vereinen, 61 Mitgliedsv­erbänden und 24 Sportkreis­en.

Das Antragsfor­mular sowie einer Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zum Antragsver­fahren gibt es unter www.wlsb.de/corona/ soforthilf­e-sport. Fragen zur Antragstel­lung können an den WLSB per E-Mail: soforthilf­esport@wlsb.de sowie jeden Donnerstag telefonisc­h von 14 bis 16 Uhr unter 0711/28 07 71 96 gestellt werden.

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