Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Anträge bis 30. November einreichen
Württembergischer Landessportbund gewährt Vereinen finanzielle Unterstützung
STUTTGART (sz) - Amateursport ist im November in ganz Deutschland untersagt, auch in Baden-Württemberg. Es darf nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen eines Hausstandes trainiert werden. Die Wettbewerbe sind ausgesetzt, so ruht derzeit sämtlicher Ligasport.
Wann die Beschränkungen tatsächlich wieder gelockert werden, sei nicht absehbar, teilt der Württembergische Landessportbund (WLSB) mit. Damit fehlten den Sportvereinen auch in den kommenden Monaten wichtige Einnahmen, um den Sportbetrieb durch die Corona-Krise zu bekommen, so der WLSB. Deshalb weist der Württembergische Landessportbund (WLSB) nochmals auf die Möglichkeit hin, noch bis 30. November finanzielle Unterstützung aus der „Soforthilfe Sport“des Landes Baden-Württemberg zu beantragen. Die Hilfe in Höhe von 15 Euro je Vereinsmitglied wird gewährt, wenn ein Verein durch finanzielle Schäden in der CoronaKrise bereits einen Liquiditätsengpass hat oder sich dieser bis Jahresende
abzeichnet. Zweckgebundene Rücklagen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Sportvereine, die bereits Soforthilfe-Mittel erhalten haben, können einen Folgeantrag stellen, wenn der finanzielle Engpass noch immer besteht.
Der Württembergische Landessportbund (WLSB) ist die Dachorganisation des Sports in Württemberg. Er vertritt den Sport für über zwei Millionen Vereinsmitglieder in rund 5700 Vereinen, 61 Mitgliedsverbänden und 24 Sportkreisen.
Das Antragsformular sowie einer Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zum Antragsverfahren gibt es unter www.wlsb.de/corona/ soforthilfe-sport. Fragen zur Antragstellung können an den WLSB per E-Mail: soforthilfesport@wlsb.de sowie jeden Donnerstag telefonisch von 14 bis 16 Uhr unter 0711/28 07 71 96 gestellt werden.