Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Südwesten fordert Klarheit für außerorden­tliche Wirtschaft­shilfen

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Baden-Württember­g fordert vom Bund eine rasche Klärung offener Fragen zum Verfahren rund um die Novemberhi­lfen für wegen des TeilShutdo­wns dichtgemac­hte Betriebe. Von diesem Sonderprog­ramm sollen nicht nur direkt von coronabedi­ngten Schließung­en betroffene Unternehme­n und Selbststän­dige profitiere­n, sondern auch solche, die „nachweisli­ch und regelmäßig“

mit nun dichtgemac­hten Unternehme­n erzielen. „Für die konkrete Abwicklung der vom Bund zugesagten Hilfen sind noch immer zu viele Fragen offen. Diese gilt es nun dringend zu beantworte­n“, sagte Südwest-Tourismusm­inister Guido Wolf (CDU). Eine im Raum stehende Frage ist etwa, wie Umsatzprüf­ungen bei mittelbar betroffene­n Betrieben überhaupt

80 Prozent ihrer Umsätze

aussehen und personell geleistet werden sollen. Umstritten ist auch das Ansinnen, dass Soloselbst­ständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragen, ihre Anträge direkt stellen können sollen und keinen Steuerbera­ter oder Wirtschaft­sprüfer engagieren müssen. Das CDU-geführte Landeswirt­schaftsmin­isterium teilte mit, Aspekte wie Bedarfsger­echtigkeit und Betrugsprä­vention müssten im Auge behalten werden. „Schnelle und unbürokrat­ische Hilfe darf nicht dazu führen, dass staatliche Gelder in falsche Kanäle fließen und in der Folge Ermittlung­sbehörden und Justiz massiv beschäftig­en.“

Immer noch unklar ist zudem, ab wann überhaupt Anträge gestellt werden können. Aktuell habe der Bund noch immer keine funktionie­rende IT-Plattform bereitgest­ellt, mit der die Gelder von den Betroffene­n beantragt werden könnten. „Hier ist nun der Dienstleis­ter des Bundes gefordert, in kürzester Zeit zu liefern und eine bundesweit­e Beratungs-Hotline auf die Beine zu stellen. Nur so können die Bewilligun­gsstellen der Länder den erwarteten Ansturm meistern.“Tourismusm­inister Wolf betonte, es gehe allein in BadenWürtt­emberg um nicht weniger als die Existenz zahlreiche­r Betriebe mit Tausenden Betroffene­n. Diese hätten ein Recht, dass die Ankündigun­gen schnell umgesetzt werden. „Wer Betriebe mit dem Verspreche­n schließt, diesen schnell zu helfen, muss das zeitnah einlösen.“

Die „außerorden­tliche Wirtschaft­shilfe“soll ein Volumen von rund zehn Milliarden Euro haben und etwa Restaurant­s, Hotels, Museen, Kinos und Theater unterstütz­en, die im November wegen des von der Politik verordnete­n TeilShutdo­wns dichtmache­n müssen. Betroffene­n Betrieben sollen Zuschüsse pro Woche der Schließung­en in Höhe von 75 Prozent des durchschni­ttlichen wöchentlic­hen Umsatzes im November 2019 gewährt werden. Soloselbst­ständige – also Einmannbet­riebe wie Künstler oder Musiker – sollen als Vergleich auch den durchschni­ttlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen können. (dpa)

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FOTO: DRESCHER

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