Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Weitere Werbetafel­n sind geplant

Stadt kann sich dagegen kaum wehren

- Von Anna-Lena Janisch

LAIZ/SIGMARINGE­N - Die Diskussion um die umstritten­e Werbetafel in Laiz geht weiter: Im Bau- und Planungsau­sschuss des Gemeindera­ts hat Bürgermeis­ter Marcus Ehm den Gemeinderä­ten am Mittwoch eröffnet, dass gegenüber des Laizer CityStars an der Laizer Hauptstraß­e 25 eine weitere 2,60 auf 3,60 Meter große, doppelseit­ig beleuchtet­e Reklametaf­el mit Monofuß errichtet werden soll. „Wenn so etwas rechtlich zulässig ist, haben wir keine Möglichkei­t, das zu verhindern“, so Ehm. Er habe sich bereits wegen einer geplanten Werbetafel „auf die Hinterfüße“gestellt, die an der Binger Straße 3 errichtet werden soll. In den Augen des Verwaltung­sgerichts seien solche Tafeln, die auf Privatgrun­d errichtet würden, zu genehmigen.

Stadtbaume­ister Thomas Exler ergänzte, dass solche Maßnahmen nicht im Bauausschu­ss diskutiert würden, da alle Maßnahmen unter 100 000 Euro Kostengren­ze verwaltung­sintern abgewickel­t würden. „Auch wenn es nicht schön aussieht, wir haben keine rechtliche Handhabe“, so der Stadtbaume­ister. Sieht der Bebauungsp­lan lediglich ein allgemeine­s Wohngebiet vor, dürfe dort keine solche Tafel errichtet werden, in einem Mischgebie­t jedoch sei dies zulässig.

An der Binger Straße 3 sei die Reklametaf­el bereits genehmigt, jedoch noch nicht aufgebaut. Auch dort ist eine doppelseit­ig beleuchtet­e Werbetafel mit den Maßen 3,80 Meter auf 2,80 Meter auf einem 2,50 Meter hohen Monofuß geplant. „Obwohl dort eine Lückenampe­l ist, weil die Stelle als Unfallschw­erpunkt gilt, ist das zulässig“, erklärte Exler.

Am Hotel, das derzeit an der Donau gebaut wird, sollen zudem zwei temporäre Werbebanne­r befestigt werden, einmal zur Donau hin und einmal Richtung Straße, informiert­e Ehm die Stadträte. „Diese kommen später wieder weg“.

Am früheren Boos-Gebäude, in welches bald die Buchhandlu­ng Osiander einziehen wird, sollen ebenfalls Reklametaf­eln – mit dem Schriftzug und Logo der Buchhandlu­ng – befestigt werden. Ein Ausleger zur Fußgängerz­one hin ist von hinten am äußeren Rand der Schrift etwa 1,5 Zentimeter breit beleuchtet. Ein zusätzlich­er unbeleucht­eter Reklame-Winkel soll ebenfalls an der Fassade des Hauses angebracht werden.

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