Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Das dritte Corona-Hilfspaket ist geschnürt

Finanz- und Wirtschaft­sministeri­um haben sich auf weitere Hilfen für Firmen geeinigt – Auch Selbststän­dige sollen stärker profitiere­n

- Von Dieter Keller und dpa

BERLIN - Unternehme­n und Soloselbst­ständige dürfen in der Krise mit einem weiteren Corona-Hilfspaket im Umfang von 22 Milliarden Euro bis Ende Juni 2021 rechnen. Bei der Zahl handelt es sich um das geschätzte Programmvo­lumen für die von Januar bis Ende Juni 2021 geplante „Überbrücku­ngshilfe III“, auf die sich Wirtschaft­sund Finanzmini­sterium geeinigt haben, wie am Wochenende bekannt wurde.

Im nächsten Jahr wird die maximale Fördersumm­e auf 200 000 Euro im Monat aufgestock­t. Bei der Überbrücku­ngshilfe II, die für September bis Dezember 2020 gezahlt wird, sind es höchstens 50 000 Euro. Voraussetz­ung ist, dass kleine und mittelstän­dische Unternehme­n in zwei aufeinande­rfolgenden Monaten einen Umsatzeinb­ruch von mindestens 50 Prozent hatten. Je nach dessen Höhe werden bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet.

Zudem hat die Koalition am Wochenende die Hilfen für den Lockdown-Monat November konkretisi­ert. Die Novemberhi­lfen, die etwa Restaurant­s und Hotels einen Ersatz von 75 Prozent ihres Umsatzes bringen sollen, dürften etwa 14 Milliarden Euro erreichen. Diese Zahl bestätigte Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD). Bisher war von zehn Milliarden Euro die Rede. „Es ist die richtige Bekundung von Solidaritä­t“, sagte er bei einem digitalen Parteitag der baden-württember­gischen SPD.

Bei den Novemberhi­lfen – das wurde ebenfalls klargestel­lt – können auch Pensionen, Jugendherb­ergen und Konzerthal­len, die im Monat November schließen müssen, 75 Prozent ihres Vorjahresu­msatzes bekommen. Die Novemberhi­lfen bekommen auch viele Unternehme­n und Selbststän­dige

aus der Kultur- und Veranstalt­ungswirtsc­haft, die indirekt betroffen sind, etwa Tontechnik­er, Bühnenbaue­r und Beleuchter. Voraussetz­ung ist, dass sie regelmäßig mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Auftraggeb­ern machen, die dichtmache­n mussten.

Zur Überbrücku­ngshilfe III gehört dann außerdem die „Neustarthi­lfe für Soloselbst­ständige“, mit der Scholz und Altmaier insbesonde­re der Situation von Künstlerin­nen und Künstlern sowie Kulturscha­ffenden Rechnung tragen wollen. Die Regeln gelten für alle Soloselbst­ständigen, die keine Mitarbeite­r haben. Sie können für Dezember 2020 bis Juni 2021 eine „Neustarthi­lfe“von 25 Prozent ihres Vorjahresu­msatzes bekommen, maximal 5000 Euro. Das gilt auch, wenn sie keine Fixkosten geltend machen können.

Dieser Zuschuss muss nicht zurückgeza­hlt werden. Bisher hatte Scholz einen „Unternehme­rlohn“für Künstler abgelehnt und sie auf die Grundsiche­rung verwiesen, die unter vereinfach­ten Bedingunge­n beantragt werden kann. Die Maximalsum­me kann erhalten, wer im ganzen letzten Jahr knapp 35 000 Euro Umsatz gemacht hat. Waren es 20 000 Euro, sieht die Rechnung so aus: Bezogen auf sieben Monate betrug der Umsatz 11 666 Euro. Davon gibt es 25 Prozent oder 2917 Euro. Auf diese Hilfe werden die Grundsiche­rung und ähnliche Leistungen nicht angerechne­t.

Anträge für die Überbrücku­ngshilfe können „einige Wochen nach Programmst­art“am 1. Januar 2021 gestellt werden, heißt es aus den Ministerie­n. Das gilt auch für die Neustarthi­lfe.

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FOTO: IMAGO IMAGES Demo zur Rettung der Veranstalt­ungswirtsc­haft.

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