Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Anträge auf Novemberhilfen von sofort an möglich
BERLIN (dpa) - Unternehmen im Teil-Lockdown und Selbstständige wie Künstler können von sofort an Anträge auf die Novemberhilfen stellen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch auf Anfrage mit. Erste Gelder sollen von Ende November an gewährt werden, und zwar in Form von Abschlagszahlungen – das ist ein Vorschuss auf spätere Zahlungen ohne eine tiefergehende Prüfung.
Konkret sollen Unternehmen einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe erhalten, maximal 10 000 Euro. Betroffene können in ihrem Antrag auf die Novemberhilfe angeben, ob sie eine Abschlagszahlung wollen.
Die Anträge können über eine bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden. Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden – damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. Soloselbstständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.
Die Bundesregierung hatte die Zuschüsse etwa für Gastronomiebetriebe sowie Solo-Selbstständige zugesagt, die seit Anfang November von den behördlich angeordneten Schließungen im Kampf gegen eine Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Für die weitaus meiste Zahl der Unternehmen sollen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden.