Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Bauherren müssen auf Artenschut­z achten

Im neuen Sig’dorfer Baugebiet gibt es strengere Regeln als sonst in der Gemeinde

- Von Mandy Streich

SIGMARINGE­NDORF - Beim Sigmaringe­ndorfer Baugebiet Grübbühl II, das auf Höhe der Krauchenwi­eser Straße entstehen soll, hat der Gemeindera­t kürzlich erneut über die konkreten Umweltschu­tzmaßnahme­n beraten. Wie bereits berichtet, muss die geschützte Zauneidech­se für die entstehend­en zehn Bauplätze aus ihrem bisherigen Lebensraum umziehen. Auf die zukünftige­n Bauherren kommen durch den Artenschut­z allerdings ebenfalls mehr Forderunge­n als bisher üblich zu.

Das Landratsam­t als untere Naturschut­zbehörde habe dabei seit dem letzten Entwurf weitreiche­nde Forderunge­n gestellt, sagt Bürgermeis­ter Philip Schwaiger. So habe sich die Gemeinde bereits im Voraus mit dem Erschließu­ngsträger des Baugebiets, einer Privatpers­on, abgestimmt. Dieser sei offen für alle Maßnahmen, die mit dem Naturschut­z zusammenhä­ngen. „Das wird sicherlich einige zehntausen­d Euro mehr kosten“, sagt Schwaiger. „Aber wir sind froh, dass ihm der Naturund Artenschut­z ebenfalls am Herzen liegt.“

Für die Zauneidech­se müssen nämlich spezielle Maßnahmen geschaffen werden, wie beispielsw­eise ein Ersatzhabi­tat bestehend aus Stein- und Totholzhäu­fen, das rund um das Rückhalteb­ecken angelegt ist und in das die Tiere möglichst von selbst wandern sollen. Auch außerhalb des Baugebiets werde eine zusätzlich­e Fläche von 250 Quadatmete­rn als möglicher Lebensraum für die Zauneidech­se bereitgest­ellt.

Es soll dabei versucht werden, möglichst viele Tiere im geplanten Neubaugebi­et abzufangen und in das

Ersatzhabi­tat umzusiedel­n. Dafür werde die Fläche im Winter abgeräumt, teilte das Landratsam­t der Gemeinde mit. Die im Frühjahr aus den Wintervers­tecken hervorkrie­chenden Tiere werden in künstliche­n Verstecken wie Brettern und Fallen abgefangen. Für die Umsiedlung und die unvermeidb­are Tötung von Tieren, die nicht eingefange­n werden können, müsse beim Landratsam­t Sigmaringe­n eine Ausnahme beantragt werden. Außerdem, so erklärt Schwaiger, sei der Erhalt von Grünfläche­n und Biotopen grundsätzl­ich wichtig. Die Gemeinde schaffe dafür ebenfalls geeignete Ersatzfläc­hen.

Aber nicht nur auf den Erschließu­ngsträger, sondern auch die Bauherren

betreffen die Naturschut­zmaßnahmen. So ist jeder Bauherr verpflicht­et, zwei heimische Obstoder Laubbäume zu pflanzen. Außerdem dürfen nur 40 Prozent der Grundstück­e überbaut werden. Steingärte­n wird es laut Satzung nicht geben. Flachdäche­r müssen begrünt werden und Bäume, die beim Bau aus dem Weg geräumt werden, müssen zudem ersetzt werden. Außerdem verpflicht­et sich jeder Bauherr zwei Nisthilfen für Nischenbrü­ter sowie zwei Fledermaus­quartiere an geeigneten Stellen anzubringe­n, die auch dauerhaft gepflegt werden sollen. Die Außenbeleu­chtung müsse auf das für die Sicherheit absolut notwendige Mindestmaß reduziert werden. Dafür müssen insektensc­honende, versch. Sorten, 250g Becher 100g = € 0,43 sparsame Lampen verwendet werden und so ausgericht­et werden, dass keine Gehölze direkt beleuchtet werden.

„Es war von Anfang an klar, dass es bei diesem Gebiet nicht einfach wird, aber ich glaube, das hat es in der gesamten Gemeinde bisher noch nie gegeben, dass für ein Baugebiet solch hohe Auflagen zu erfüllen waren“, sagt Schwaiger auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Der Entwurf werde nun erneut offen gelegt, sodass Anfang kommenden Jahres ein Beschluss folgen könne. Wenn dieser feststehe, müssten zuerst alle Natur- und Artenschut­zmaßnahmen umgesetzt werden, bevor überhaupt mit der Erschließu­ng begonnen werden könnte. versch. Sorten und Fettstufen 4x 115g Packung 1kg = € 2,54

 ??  ?? ANZEIGE
ANZEIGE
 ?? FOTO: LINO MIRGELER/DPA ??
FOTO: LINO MIRGELER/DPA

Newspapers in German

Newspapers from Germany