Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Bauherren müssen auf Artenschutz achten
Im neuen Sig’dorfer Baugebiet gibt es strengere Regeln als sonst in der Gemeinde
SIGMARINGENDORF - Beim Sigmaringendorfer Baugebiet Grübbühl II, das auf Höhe der Krauchenwieser Straße entstehen soll, hat der Gemeinderat kürzlich erneut über die konkreten Umweltschutzmaßnahmen beraten. Wie bereits berichtet, muss die geschützte Zauneidechse für die entstehenden zehn Bauplätze aus ihrem bisherigen Lebensraum umziehen. Auf die zukünftigen Bauherren kommen durch den Artenschutz allerdings ebenfalls mehr Forderungen als bisher üblich zu.
Das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde habe dabei seit dem letzten Entwurf weitreichende Forderungen gestellt, sagt Bürgermeister Philip Schwaiger. So habe sich die Gemeinde bereits im Voraus mit dem Erschließungsträger des Baugebiets, einer Privatperson, abgestimmt. Dieser sei offen für alle Maßnahmen, die mit dem Naturschutz zusammenhängen. „Das wird sicherlich einige zehntausend Euro mehr kosten“, sagt Schwaiger. „Aber wir sind froh, dass ihm der Naturund Artenschutz ebenfalls am Herzen liegt.“
Für die Zauneidechse müssen nämlich spezielle Maßnahmen geschaffen werden, wie beispielsweise ein Ersatzhabitat bestehend aus Stein- und Totholzhäufen, das rund um das Rückhaltebecken angelegt ist und in das die Tiere möglichst von selbst wandern sollen. Auch außerhalb des Baugebiets werde eine zusätzliche Fläche von 250 Quadatmetern als möglicher Lebensraum für die Zauneidechse bereitgestellt.
Es soll dabei versucht werden, möglichst viele Tiere im geplanten Neubaugebiet abzufangen und in das
Ersatzhabitat umzusiedeln. Dafür werde die Fläche im Winter abgeräumt, teilte das Landratsamt der Gemeinde mit. Die im Frühjahr aus den Winterverstecken hervorkriechenden Tiere werden in künstlichen Verstecken wie Brettern und Fallen abgefangen. Für die Umsiedlung und die unvermeidbare Tötung von Tieren, die nicht eingefangen werden können, müsse beim Landratsamt Sigmaringen eine Ausnahme beantragt werden. Außerdem, so erklärt Schwaiger, sei der Erhalt von Grünflächen und Biotopen grundsätzlich wichtig. Die Gemeinde schaffe dafür ebenfalls geeignete Ersatzflächen.
Aber nicht nur auf den Erschließungsträger, sondern auch die Bauherren
betreffen die Naturschutzmaßnahmen. So ist jeder Bauherr verpflichtet, zwei heimische Obstoder Laubbäume zu pflanzen. Außerdem dürfen nur 40 Prozent der Grundstücke überbaut werden. Steingärten wird es laut Satzung nicht geben. Flachdächer müssen begrünt werden und Bäume, die beim Bau aus dem Weg geräumt werden, müssen zudem ersetzt werden. Außerdem verpflichtet sich jeder Bauherr zwei Nisthilfen für Nischenbrüter sowie zwei Fledermausquartiere an geeigneten Stellen anzubringen, die auch dauerhaft gepflegt werden sollen. Die Außenbeleuchtung müsse auf das für die Sicherheit absolut notwendige Mindestmaß reduziert werden. Dafür müssen insektenschonende, versch. Sorten, 250g Becher 100g = € 0,43 sparsame Lampen verwendet werden und so ausgerichtet werden, dass keine Gehölze direkt beleuchtet werden.
„Es war von Anfang an klar, dass es bei diesem Gebiet nicht einfach wird, aber ich glaube, das hat es in der gesamten Gemeinde bisher noch nie gegeben, dass für ein Baugebiet solch hohe Auflagen zu erfüllen waren“, sagt Schwaiger auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Der Entwurf werde nun erneut offen gelegt, sodass Anfang kommenden Jahres ein Beschluss folgen könne. Wenn dieser feststehe, müssten zuerst alle Natur- und Artenschutzmaßnahmen umgesetzt werden, bevor überhaupt mit der Erschließung begonnen werden könnte. versch. Sorten und Fettstufen 4x 115g Packung 1kg = € 2,54