Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Gewaltsamer Tod eines Pflegebedürftigen
Prozess in Kempten um Raubüberfall auf Schwerkranken
KEMPTEN (lby) - Herzkrank, fast blind und im Rollstuhl: Als er am Abend des 14. März nach einem Raubüberfall gefesselt und geknebelt in seiner Wohnung zurückgelassen wurde, hatte ein 50-Jähriger in Kaufbeuren keine Chance, sich selbst zu befreien. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erstickte er, nachdem er geknebelt wurde.
Seit Montag muss sich in dem Fall ein Mann vor dem Kemptener Landgericht verantworten. Ihm wird gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen. Dass der Pflegebedürftige erstickte, soll er bei der Tat in Kauf genommen haben.
Zum Auftakt des Verfahrens machte der 29 Jahre alte Syrer aber deutlich, dass er sich in dem Fall selbst als Opfer sieht. Er sei von einem Bekannten dazu gezwungen worden, bei dessen Tatplan zu helfen, sagte der Angeklagte. Der Mann, ebenfalls Syrer, habe ihm angedroht, seiner Familie etwas anzutun, falls er ihm nicht helfe.
Der Beschuldigte kann sich zu diesen Vorwürfen aber nicht mehr äußern: Er hat Anfang August in der Untersuchungshaft in Kempten Suizid begangen. Zuvor hatte er bei der Polizei zwar gestanden, den Raub aus Geldnot geplant zu haben. Für die Ausführung in der Wohnung sei aber der nun Angeklagte verantwortlich gewesen.
Laut Staatsanwaltschaft kannten sich der ursprünglich Verdächtigte und das Opfer über die Nachbarschaftshilfe. Der Mann half demnach dem Pflegebedürftigen im Alltag, erledigte Einkäufe – half ihm aber auch, im Internet mögliche Sex-Partner zu kontaktieren. Als ein solcher soll sich der Angeklagte auf Vorschlag des ursprünglich Verdächtigten ausgegeben haben, um in die Wohnung zu gelangen.
Der 29-Jährige gab dagegen vor Gericht an, er sei „benutzt und ausgenutzt“worden. Er sei nie in der Wohnung des Opfers gewesen. Der inzwischen tote Beschuldigte habe bei dem Raub aber seine Handschuhe mitgenommen, weshalb seine eigenen DNA-Spuren am Tatort gefunden wurden – obwohl er selbst im Auto gewartet habe.
Diese Erklärung hielt ein Sachverständiger vor Gericht aber für „sehr unwahrscheinlich“. Auf der Außenseite von Baumwoll-Handschuhen finde man normalerweise nur eine vergleichsweise geringe Zahl von Hautschuppen. Von dort würden diese nur „sehr schlecht“auf glatte Oberflächen übertragen. Dennoch habe man an einem Schrank ein vollständiges DNA-Bild des Angeklagten gefunden. Ein Urteil könnte am 3. Dezember fallen.