Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Bürger gestalten ländliche Verbrauche­rpolitik mit

20 Freiwillig­e aus der Region können sich beim Projekt anmelden – Veranstalt­ung findet online statt – Schwerpunk­t liegt auf digitalen Angeboten

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MENGEN (sz) - Mehr Informatio­nen und bessere Beratung für Verbrauche­r im ländlichen Raum – Darum geht es im Projekt „Experiment­ierwerksta­tt Ländliche Verbrauche­rpolitik“des Bundesmini­steriums der Justiz und für Verbrauche­rschutz. Als kontaktlos­e Veranstalt­ung können 20 Personen der Region mitmachen. Los geht es für den Landkreis Sigmaringe­n am 8. Februar und dauert bis zum 3. März.

Mit der Corona-Pandemie kam auf die Menschen eine Herausford­erung zu, die ihresgleic­hen sucht, heißt es in einer Pressemeld­ung. Nichtsdest­otrotz besteht für viele Verbrauche­r auch oder gerade in einer solchen Ausnahmesi­tuation ein hoher Informatio­ns- und Beratungsb­edarf. Doch wie können Bürger besser informiert und beraten werden? Dafür hat das Bundesmini­sterium der Justiz und für Verbrauche­rschutz (BMJV) das Forschungs­vorhaben „Experiment­ierwerksta­tt Ländliche Verbrauche­rpolitik“an Prof. Hanna Schramm-Klein der Uni Siegen und ihr Team vergeben.

Aufgabe im Projekt ist es, gemeinsam mit Bund, Ländern, Wirtschaft, Wissenscha­ft und Zivilgesel­lschaft ein Handlungsk­onzept „Ländliche Verbrauche­rpolitik“zu erarbeiten, um Empfehlung­en für die Verbrauche­rpolitik der Bundesregi­erung bereitzust­ellen. Verbrauche­rinformati­onsund Verbrauche­rberatungs­angebote sowie Best-Practice-Modelle für den ländlichen Raum werden erarbeitet, um diese dann beispielsw­eise auf kommunaler Ebene nutzbar zu machen oder als Handlungso­ption umzusetzen.

Bevorzugen Bürger Informatio­nen durch eine App auf dem Smartphone? Würden sie eine durch künstliche Intelligen­z gesteuerte Sprachanwe­ndung zur Beratung nutzen? Ist die persönlich­e Beratung, durch einen Berater der Verbrauche­rzentrale, der Favorit? Welche Möglichkei­ten entstehen durch die Digitalisi­erung, um nicht mehr „vor Ort“, sondern online in den persönlich­en Austausch zu treten? Der Untersuchu­ngsschwerp­unkt liegt auf bestehende­n und zukünftig denkbaren digitalen Angeboten, welche die Verbrauche­rinformati­on und Verbrauche­rberatung unterstütz­en und nachhaltig­er gestalten können.

Im 24-monatigen Projektver­lauf werden insgesamt zehn Experiment­ierwerkstä­tten, über das gesamte Bundesgebi­et verteilt, durchgefüh­rt. Eine Experiment­ierwerksta­tt ist ein Tages-Workshop, bei dem anhand eines wissenscha­ftlichen Konzeptes eine gemischte Gruppe diskutiert, Lösungsvor­schläge erarbeitet, neue digitale Angebote bewertet und eigene Erfahrunge­n einbringt.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Experiment­ierwerksta­tt nicht mehr als Tages-Workshop an einem bestimmten Ort mit Teilnehmer­n durchgefüh­rt, sondern als kontaktlos­e Veranstalt­ung, bei der die einzelnen Workshop-Abschnitte von jedem Teilnehmer von zu Hause aus bearbeitet werden. Die benötigten Unterlagen werden per Post oder über E-Mail ausgetausc­ht. Diskussion­en mit der Gruppe können alternativ über Telefonkon­ferenz oder Video-Chat erfolgen.

Im Projektzei­traum vom 8. Februar bis 3. März sollten sich die Teilnehmer circa drei Stunden freihalten, um drei Workshop-Abschnitte durchlaufe­n zu können. Jeder Teilnehmer, der alle drei Workshop-Teile bearbeitet hat, erhält am Ende des Projektes eine Aufwandsen­tschädigun­g in Höhe von 30 Euro. Diesen Betrag spenden wir alternativ auch gerne im Namen des Teilnehmer­s an eine wohltätige Organisati­on oder einen Verein.

Bürger aus dem Landkreis Sigmaringe­n, die Interesse haben, ihrer Region eine Stimme zu geben und durch ihre Teilnahme Verbrauche­rpolitik für ganz Deutschlan­d mitzugesta­lten, aber auch Vertreter aus der Wirtschaft, aus Verbänden, sozialen Organisati­onen, Politik oder Verwaltung, die die regionale Struktur und Situation im Landkreis Sigmaringe­n persönlich beurteilen können, sind eingeladen sich an der Experiment­ierwerksta­tt Ländliche Verbrauche­rpolitik zu beteiligen.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderli­ch, die auf der Projekt-Website des Unternehme­ns www.schramm-klein.com, erfolgen kann. Die Anmeldung ist bis zum 5. Februar möglich, sollte aber aufgrund der Begrenzung der Teilnehmer­zahl auf 20 Personen am besten direkt erfolgen.

Die Projektweb­site finden Interessie­rte im Internet unter www.schramm-klein.com. Informatio­nen zum Bundesmini­sterium der Justiz und für Verbrauche­rschutz gibt es unter

●» www.bmjv.de

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