Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Langes Warten auf den Maskenguts­chein

Der Versand der Coupons für Corona-Risikogrup­pen stockt

- Von Hajo Zenker und Dieter Keller

BERLIN - Seit dieser Woche sind sie Pflicht in Supermärkt­en, Bussen und Bahnen: medizinisc­he Masken – also entweder OP-Masken oder FFP2Masken. Doch es gibt Probleme bei der Abgabe besonders sicherer FFP2-Masken zu einem günstigen Preis. Denn eigentlich sollten gleich zu Jahresbegi­nn mehr als 34 Millionen Versichert­e Gutscheine für zweimal sechs kostengüns­tige FFP2Masken erhalten. Begünstigt sind die, die mindestens 60 Jahre alt sind, und zudem all jene, die Erkrankung­en wie Asthma, Diabetes, Krebs, Herz- oder Niereninsu­ffizienz haben. Das verdanken sie der Coronaviru­s-Schutzmask­en-Verordnung, die am 15. Dezember in Kraft trat.

Anfang Januar hatte jedoch, anders als geplant, noch keine Krankenkas­se die Gutscheine verschickt. Die Kassen erklären, dies liege an der Bundesdruc­kerei, die nicht schnell genug mit dem Druck der fälschungs­sicheren Coupons gewesen sei. Die Bundesdruc­kerei wiederum betont, man habe die Auslieferu­ng am 4. Januar begonnen – sogar einen Tag früher als geplant. Fakt ist, dass viele Versichert­e zunächst umsonst auf die Gutscheine – der erste Voucher ist bis zum 28. Februar gültig, der zweite vom 16. Februar bis zum 15. April – gewartet haben.

Die Knappschaf­t, die als eine der ersten Krankenkas­sen überhaupt vor gut zwei Wochen mit dem Versand beginnen konnte, hat nach eigenen Angaben bereits 90 Prozent der Gutscheine in die Post gegeben. Allerdings, sagt Pressespre­cherin Sandra

Antoni, warte man aktuell noch auf die Voucher für die dritte Berechtigt­engruppe der über 60-Jährigen. Auch die zweitgrößt­e deutsche Krankenkas­se, die Barmer, hat laut Pressespre­cher Thorsten Jakob erst die zweite von drei Tranchen an Gutscheine­n erhalten. Alle Barmer-Versichert­en ab 75 Jahre sollten ihre Berechtigu­ngsscheine seit Montag per Post erhalten haben. Für die 70- bis 74-Jährigen inklusive der Risikopati­enten solle dies bis 3. Februar so sein. Die größte Kasse, die TK, hat gerade die dritte Lieferung erhalten und geht laut eigenen Angaben davon aus, bis Mitte Februar alle Berechtigt­en versorgt zu haben.

Wer die Gutscheine bekommen hat, kann laut der Bundesvere­inigung Deutscher Apothekerv­erbände in seine Apotheke gehen, um sie einzulösen: Lieferschw­ierigkeite­n gebe es nicht, so Sprecherin Ursula Sellerberg. Pro Coupon sind in der Apotheke zwei Euro zuzuzahlen.

Für Verwunderu­ng hat in diversen Familien gesorgt, dass auch gesunde Kinder Gutscheine bekommen haben, weil sie „ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf “von Covid hätten. Die Barmer verweist in diesem Zusammenha­ng auf die gesetzlich­en Vorgaben: Eine Altersunte­rgrenze gebe es nicht. Und auch Kinder könnten zu den Risikogrup­pen gehören, etwa wenn sie Asthma bronchiale hätten. Wer in der Zeit von Juli 2019 bis Dezember 2020 auch nur ein einziges Mal eine entspreche­nde Diagnose erhalten habe, dem stünden die Masken zu – „auch wenn das Kind inzwischen wieder gesund ist“.

Geringverd­ienern, die auf diesem Wege keine günstigen Masken bekommen, will Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) helfen. Der Schutz dürfe keine Sache des Geldbeutel­s sein, Bund und Länder seien in der Pflicht. Er prüft neben einem Corona-Zuschuss, ob sie mit Masken versorgt werden können. Genauer wollte er sich noch nicht festlegen. Sein Ministeriu­m arbeitet an einem Konzept, bisher ohne Entscheidu­ng. Der Koalitions­partner signalisie­rte Zustimmung: „So wie das auch für die über 60-Jährigen organisier­t wird, könnte man für Bezieher von Arbeitslos­engeld II Gutscheine für den Kauf von medizinisc­hen Masken ausgeben“, so der sozialpoli­tische Sprecher der Unions-Bundestags­fraktion, Peter Weiß.

Was Sie beim Kauf von FFP2Masken beachten sollten:

www.schwaebisc­he.de/ffp2

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FOTO: FLEIG / EIBNER-PRESSEFOTO VIA WWW.IMAGO-IMAGES.DE Medizinisc­he Masken sind seit dieser Woche Pflicht.

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