Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
In Ausnahmesituationen kann Gemeinderat online tagen
Eine Änderung der Hauptsatzung ermöglicht Videokonferenzen – Details müssen noch geklärt werden
MENGEN - Eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mengen soll ermöglichen, dass Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse oder Ortschaftsräte auch in Form von Videokonferenzen stattfinden können. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung gefasst. Die rechtliche Grundlage ist damit geschaffen, Detailfragen zur Herstellung der Öffentlichkeit, Stimmabgabe und dem Umgang mit Befangenheit müssen noch geklärt werden.
Bislang hat die Stadtverwaltung auf die Organisation von virtuellen Sitzungen verzichtet, auch wenn Paragraf 37a der Gemeindeordnung dies seit Mai vergangenen Jahres in zwei Fällen zulässt: wenn es um „Gegenstände einfacher Art“geht, die auch in einem so genannten Umlaufverfahren per Mail geklärt werden können, oder in außergewöhnlichen Notsituationen, zum Seuchenschutz oder bei Naturkatastrophen. „Bei uns hat es mit den Sitzungen im Bürgerhaus gut funktioniert“, sagt Bürgermeister Stefan Bubeck. Bereits seit mehreren Monaten tragen Gemeinderäte, Zuschauer und geladene Experten während der kompletten Sitzung FFP2-Masken, sitzen mit ausreichend Abstand und lüften regelmäßig.
Um sich die Möglichkeit zu digitalen Sitzungen offenzuhalten, mussten die Gemeinderäte der Satzungsänderung zustimmen. Die Übergangszeit, in der sich eine Kommune ausschließlich auf die Gemeindeordnung berufen kann, ist mit dem Jahreswechsel verstrichen, sodass eine
Regelung in der Hauptsatzung erfasst werden muss.
Die Entscheidung, ob eine Sitzung als Videokonferenz abgehalten werden soll, liegt mit Inkrafttreten der Satzung im Ermessen des Bürgermeisters. Er wägt beispielsweise das Infektionsgeschehen ab und legt fest, in welcher Form die Sitzung stattfindet.
Dies soll sowohl für öffentliche als auch nichtöffentliche Sitzungen gelten. Ablauf und organisatorische Vorgehensweisen sollen bei virtuellen Sitzungen gleich sein. Die Ausnahme: Konkrete Personalentscheidungen können vom Gemeinderat in Videokonferenzen nicht vorgenommen werden, da Wahlen grundsätzlich geheim vorgenommen werden müssen. Dies ist als Videokonferenz nicht machbar.
Bei öffentlichen Sitzungen müsste gewährleistet sein, dass eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum erfolgt. Die Übertragung ins Internet ist dabei bei Einwilligung aller Beteiligten keine Alternative, sondern nur als Ergänzung möglich. „Wie wir die Öffentlichkeit herstellen und wie wir mit Befangenheit umgehen, müssen wir noch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen“, betonte Bubeck. Gleiches gelte für das Vorgehen bei Abstimmungen oder technischen Problemen.
Laut Sitzungsvorlage erfasst die Neuregelung nicht den Fall, wenn eine Präsenzsitzung des Gemeinderats stattfindet und sich einzelne Räte aus dem Urlaub oder von einer Geschäftsreise dazuschalten wollen. Die gelten als nicht anwesend und sind deshalb weder rede- noch stimmberechtigt.
Das Thema ist ebenfalls in den Ortschaftsräten der Stadt behandelt worden, die diese Form für Notsituationen grundsätzlich begrüßen. So konnte auch der Gemeinderat zustimmen.
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